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  Psychologische Behandlung
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   uschile
schrieb am 08.03.2006 18:45
Hallo,

ich habe auch schon mal über eine begleitende psychologische Behandlung nachgedacht. Ich hatte sogar schon einmal einen Ersttermin, habe dann aber wegen der fehlenden Chemie zwischen mir und der Ärztin abgelehnt.

Doch dann hat mir ein Versicherungsvertreter gesagt, dass man mich nie wieder in eine Risikolebensversicherung nehmen würde, wenn in meiner Krankenakte etwas von psychologischer Behandlung stehen würde. Und da wir gerade bauen und uns wegen des Kredits absichern müssen, habe ich erst einmal die Finger davon gelassen.

Bedenkt diesen Punkt bitte, wenn ihr darüber nachdenkt, oder widersprecht mir, wenn es doch anders sein sollte!

Uschile


  Re: Psychologische Behandlung
avatar    arwen007
Status:
schrieb am 08.03.2006 18:53
Hallo!
Jeder Arzt hat Schweigepflicht, auch ein Psychiater, genauso wie alle Psychologen und Psychotherapeuten. Wenn du es nicht rumerzählst, erfährt NIEMAND etwas von einer psychologischen Beratung. Seltsamen Vertreter hast du da (sehr inkompetent...!
Bitte mach ruhig einen Termin aus wenn du möchtest, das mit der Versicherung ist meiner Meinung nach Quatsch. Liebe Grüße arwen

P.S. So verschieden können die Gesetzte in Deutschland (du) und Österreich (ich) doch wohl nicht sein... Ich hab ne Frage !




  Re: Psychologische Behandlung
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   gelöschter User
schrieb am 08.03.2006 18:57
Hallo uschile

also ich würde mich noch mal genauer schlau machen ich kann mir das irgentwie nicht vorstellen, ich war mal drei monate in einer Tagesklinik wegen Psychischen Problemen und da hat keiner von den Docs auch nur ein wort drüber verloren, und wenn es wirklich so sein sollte fänd ich es sehr fatal, weil ja dann keiner mehr Hilfe in anspruch nehmen würden. Mit so einer aussage geb dich blos nicht zufrieden frag mal beim arzt nach.




  Re: Psychologische Behandlung
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   Amrum1999
schrieb am 08.03.2006 19:01
Liebe Uschile,

warum musst Du denn zu einer Ärztin?
Eine gute Psychotherapeutin tut's doch auch und ist meiner pers. Erfahrung nach viel besser zwinker (Sorry, will hier niemandem auf den Fuß treten).

Das musst Du dann nicht angeben, es wird ja nur nach ärztlicher Behandlung gefragt, oder?

Also ich kann so eine Behandlung bei Bedarf nur empfehlen, natürlich muss die Chemie stimmen, das ist wohl mit das Wichtigste.

Liebe Grüße




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  Re: Psychologische Behandlung
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   uschile
schrieb am 08.03.2006 19:01

Im Antrag für die Versicherung müssen wahrheitsgemäß alle bisherigen Krankheiten erwähnt werden. Mit der Unterschrift wird auch der genannte Hausarzt (mein Hausdoc) von der Schweigepflicht entbunden.
Sollte zu viele Krankheiten da sein, würden sie mich nicht mehr nehmen es sei denn zu einem mehrfach erhöhten Satz.

Mein Dad z.B. hat die Erfahrung gemacht, dass keine Lebens- oder Krankenversicherung ihn mehr nimmt, da er herzkrank ist. Wenn überhaupt nur noch zu utopischen Sätzen.

Uschile


  Re: Psychologische Behandlung
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   Amrum1999
schrieb am 08.03.2006 19:17
Aber der Doc. bekommt doch nichts von der Gesprächstherapie mit wenn Du sie erstmal selbst bezahlst.

Ansonsten lässt Du dich von der Frauenärztin überweisen. Die müsste Deinen Bedarf an fachl. Hilfe eh beim Thema KiWu besser verstehen als der Hausarzt, oder?

Und als "krank" würde ich es nicht bezeichnen, wenn man mal psychologische Hilfe braucht. zwinker




  Re: Psychologische Behandlung
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   Waldbeere
schrieb am 08.03.2006 19:23
Hallo uschile,

leider ist schon was dran an der Warnung:

Wenn Du eine reguläre, genehmigungspflichtige Psychotherapie mit Kostenübernahme durch Deine Krankenkasse machst, bist Du beim Antrag auf Abschluß einer Privaten Krankenversicherung oder auch einer Berufsunfähigkeitsversicherung verpflichtet, diese Behandlung anzugeben (selbst dann noch, wenn sie schon Jahre zurückliegt).
Damit hättest Du dann tatsächlich keine Chance mehr auf einen Vertragsabschluß.
Wenn Du die Behandlung nicht angeben würdest, hättest Du im Ernstfall Deinen Versicherungsschutz verwirkt! Nein

Mit der Risikolebensversicherung dürfte es sich leider ähnlich verhalten. Ich hab ne Frage

Wenn Du die Psychotherapie/psychologische Beratung aber nicht über Deine Krankenkasse laufen ließest, wäre die Situation unproblematisch: also entweder als Selbstzahler beim niedergelassenen Therapeuten (teuer!) oder aber bei einer städtischen Beratungsstelle (günstig oder sogar kostenlos).
Diese Behandlung würde ja bei Deiner Krankenkasse gar nicht registriert - und darauf kommt´s an. Das ist super

Lieber Gruß,
WALD




  Re: Psychologische Behandlung
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   gelöschter User
schrieb am 08.03.2006 19:27
hallo uschile

Das dein Vater probleme hat ist klar da er eine Krankheit hat, und das so etwas den Versicherungen nicht gefällt ist klar. Aber wenn man Psychologische Hilfe in anspruch nimmt ist man sein leben lang doch nicht krank sonden auch mal wideder gesund und mann kann die Psychologie nicht über einen Kamm schären es kommt immer drauf an weshalb man sich hilfe sucht. Es herrscht leider immer noch das vorurteil wenn du einmal einen Psychologen aufsuchst dann bist du nicht ganz dich und das ist so was von falsch glaub mir ich habe in der therapie viele Leute mit ihren Macken kennen gelernt und diese Macken unterscheiden sich. Aber Psychologe sollte man nicht mit Klappse gleichsetzen. Mach dich schlau frag beim Arzt nach. Und noch etwas mein Doc hat mir nur ne adresse gegeben und ich bin da hin gegangen, hatte ein gespräch und habe dann auf einen termin gewartet, das heißt er wusste nicht mal ob und wann ich eine therapie mache wenn es das ist was dir sorgen bereitet.




  Re: Psychologische Behandlung
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   gelöschter User
schrieb am 08.03.2006 19:48
Hallo uschile

Was ich mich frage ist wenn es so ist ,und so wie es aussieht ist es ja wirklich so, warum machen einen die Ärzte nicht da rauf aufmerksam und gehört so etwas nicht zur aufklerungspflicht??? Zum Glück hab ich schon Versicherungen abgeschlossen, aber ich finde es unmöglich es gibt genug menschen die hilfe benötigen und wenn sie dann im nachhinein erfahren das sie keine Risikolebensversicherrung mehr abschließen können dann ist es doch ganz schön bitter. Ich kann nur mit den kopf schütteln.

Danke für den Hinweis ich werde mich auf jedenfall noch mal schlau machen




  Re: Psychologische Behandlung
avatar    anja_berlin
schrieb am 08.03.2006 20:02
Liebe Uschile, ich schließe mich Waldbeere an. Unabhängig von einer moralischen Bewertung, muß eine Versicherung im Interesse seiner gesamten Versicherungsnehmer bestimmt kalkulatorische Risiken einpreisen bzw. auch ablehnen.
Eine Variante wäre tatsächlich die Selbstzahlung, denn nur dies ist nachprüfbar. Ansonsten werden nur nach akuten Krankheiten bzw. Vorfällen der letzten 6 max. 10 Jahre. Alles was davor war, muß und sollte auch nicht genannt werden.
Eine RLV zahlt ja auch nach einer gewissen Zeit ( ca. 3 Jahren) auch im Falle der Selbsttötung und hier liegt sicherlich auch das Problem, welches dein Versicherungsberater meinte.
Manche Versicherer weichen von Standardverträgen ab und man könnte dieses Risiko ausschließen.
Es gibt auch Versicherungen, die ohne weitere Gesundheitsprüfungen zu einem späteren Zeitpunkt eine Erhöhung der Versicherungssumme zu lassen, d.h. heute eine Versicherung abschließen ( natürlich nur in der Höhe, in der es Sinn macht deinen Mann bereits heute abzusichern) und eben später erhöhen zu lassen. Aber da gibt es Beschränkungen, in welchem Umfang man diese Erhöhung machen kann. Da frag am besten den Berater Deines Vertrauens smile
LG Anja




  Re: Psychologische Behandlung
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   doro33
schrieb am 08.03.2006 22:00
Ne ne, dass ist kein Quatsch, ich weiß es aus erster Hand, da mein Mann in diesem Beruf tätig ist. Sobald man z.Bsp eine private Zusatzversicherung abschließen möchte, werden alle Arztbesuche der letzten fünf Jahre abgefragt und nachgefragt. Der Versicherer muss ehrlich und wahrheitsgemäß antworten, sonst werden im Schadensfall nicht alle Kosten übernommen...

Grüße Doro






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