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avatar    strelitzie73
schrieb am 06.03.2006 15:30

Wichtig! Unterschriftenaktion: vollständige Kostenübernahme f. künstliche Befruchtung

Hallo,

ich finde es sehr wichtig, dass sich möglichst viele Leute (auch die, die es nicht betrifft, es kann schließlich jeden treffen!) hier mit zu zeichnen! Verbreitet das möglichst unter Euren Freunden, Bekannten und natürlich im Internet!

Krankenversicherung: Künstliche Befruchtung
Eingereicht durch: Simone Twelkemeier am Mittwoch, 1. Februar 2006

Die Petentin begehrt die vollständige Übernahme der Kosten für die künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Begründung:
In Deutschland ist ca. jedes 4 Paar gemäß der aktuellen Statistiken gemäß nach WHO-Definition als steril anzusehen. Das Grundgesetz schützt in Art. 6 I Ehe und Familie besonders. Es kann nicht hinzunehmen sein, dass in Zeiten des Geburtenrückgangs Paare mit Kinderwunsch besondere finanzielle Last auf sich laden müssen, um Kinder zu zeugen, die für den Fortbestand der Bundesrepublik und ihres Sozialsystems so dringend notwendig sind.
Darüber hinaus ist es erwiesenermaßen so, dass die WHO erklärt, dass ein Paar nach einem Jahr erfolgloser Zeugungsversuche als steril anzusehen ist. Weitere diagnostische Maßnahmen klären die Ursache. Meines Erachtens ist in der eingeschränkten Zeugungsunfähigkeit ein Krankheitsbild zu sehen.
Im Interesse der Allgemeinheit kann es nicht sein, legale Schwangerschaftsabbrüche als Anspruch der Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren, wobei auch soziale Indikationen zu einer legalen Abtreibung führen können. Ebenso wie in diesem Fall, ist eine Regelung einer sozialen Indikation in Bezug auch den Anspruch auf künstliche Befruchtung in o. g. Paragraphen auszunehmen.
Darüber hinaus ist die Sterilität als Krankheitsbild anzuerkennen und zu prüfen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob es vor dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes eine Einschränkung nur auf verheiratete Paare geben darf, wird doch u. a. im Bezug auf Leistungen wie z. B. „Hartz IV“ eine eheähnliche Gemeinschaft als ausreichend erachtet. In diesem Zusammenhang ist dann jedoch auch das Embryonenschutzgesetz dahingehend zu ändern.

Hier der Link:

[itc.napier.ac.uk]

Schöne Grüße Simone (nicht die, die es eingereicht hat)

P.S. Bitte ab und zu mal hochschieben, da ich hier nicht regelmässig mitlese. Natürlich nur, solange aktuell!




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