hy,
neee in beyreuth bin ich nicht in behandlung, aber bei meiner praxis wird diese grosszügige auslegung auch gehandhabt. es ist jedoch alles alles legal, abgeklärt mit juristischen fachleuten und natürlich den medizinischen und diese praxen, die dies jetzt anwenden sind absolute vorreiter und geraten gegebenfalls nochmal kräftig unter beschuss. es bleibt jedoch nur zu hoffen, das sie die nase vorn behalten und somit zum thema enbryonenschutzgesetz und schutz der frau ihre vorreiterstellung
behalten und die anderen praxen nachziehen.
achja, das wird vorerst beileibe keine standardbehandlung, sondern bei ausgewählten problemfällen angewandt.
lg
dina
Beitrag geändert am : (Sa, 11.02.06 14:10)