Morgen ist es soweit
Dann wird entschieden, ob die Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei unverheirateten Paaren von den Krankenkassen getragen werden müssen. Hier die Vorankündigung des Falles, der vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird.
Ich nehme Wetten an: es bleibt alles beim alten.
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Liebe Doc,
ich denke auch das alles beim alten bleibt, alles andere würde mich sehr überraschen.
LG
Katja
ähm, sollte eigentlich
Lieber Doc
heißen….ist wohl noch etwas früh für mich
ZU diesem Thema gibt es auch eine Abhandlung in der von mir beriets erwähnten Dissertation von Susanne Knoop zum "Recht auf Fortpflanzung"
Im Teil 3.4. erläutert sie die "Einschränkung von Fortpflanzungsgrundrechten durch ärztliches Standesrecht"
Warum sollte z.B. das berechtigte Fortpflanzungsinteresse eines Paares eingeschränkt werden (dürfen), darf das ein ärztliches Standesrecht, wegen übergeordneten Gruppeninteressen ( die Gesellschaft, die Gemeinschaft der Versicherten), immerhin betrifft das ja auch die Grundrechte des Paares mit…
wenn sich das BVerfG nicht wegen irgendwelcher Formalien die Klage zurückweist sehe ich Chancen für eine andere Regelung,, siehe Vaterschaftstests oder Pflegeversicherung..
Womöglich gibt´s morgen die Aufforderung an den Gesetzgeber, dies (endlich !)näher in einem Fortpflanzungsgesetz und nicht weiterhin über das ärztliche Standesrecht oder die Krankenkassen zu regeln.
Ich hoffe auf einen " Tritt" in den Hintern und ein neues Gesetz zur Fortpflanzung.
Die Wette halte ich nicht, lieber Doc: Es wird alles beim Alten bleiben 🙁
pessimistische Grüße
Tigerin
Und leider bleibt alles beim Alten….so ein Mist…
Ja Katja, schade,
es war wieder diese kleine " Formalie" die zur Ablehnung führte:
" Der Gesetzgeber hat jedoch medizinische Maßnahmen zur
Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer
Krankheit angesehen."
ich finde das unglaublich, dass hier keine Behandlung einer Krankheit oder Krankeitsfolge etc.. vorliegt.
die Kostenübernahme bleibt daher eine versicherungsfremde unsichere good-will-Leistung
Link zur Presserklärung des BverfG:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg07-022.html
Nun hilft womöglich nur noch eine Klage auf medizinische Anerkennung als Krankheit/ Krankheitsfolge bis Behinderung aus der Behandlungswürdigkeit abgeleitet werden kann ? Der Begriff eines Repromediziners "ärztliche Prothese" für die assistierte Befruchtung sagt´s doch.
P.S.: Sorry @ doc + all.. habe heute blöderweise wegen Überlängebeitrag vorhin das Blog geblockt
Wette "gewonnen". Hier steht´s