3 Links: Kindergesundheit nach IVF – PID in Niedersachsen – PKV: Alter kein Hindernis


Übersichtsstudie zur Kindergesundheit nach IVF Und ICSI im Ärzteblatt

Passend zu einem kürzlich hier erschienen Artikel ist im aktuellen Ärzteblatt eine Übersichtsarbeit1)von Wolff M, Haaf T: In vitro fertilization technology and child health—risks, mechanisms and possible consequences. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 23–30. DOI: 10.3238/arztebl.2020.0023 von Michael von Wolff und Thomas Haaf 2)Abteilung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Inselspital Bern, Schweiz: Prof. Dr. med. Michael von Wolff
Institut für Humangenetik, Julius Maximilians Universität, Würzburg: Prof. Dr. med. Thomas Haaf
veröffentlicht worden, in dem es auch mögliche Folgen der IVF und ICSI für die Gesundheit der Kinder geht.

Übersichtsarbeit bedeutet, dass man die Daten der aktuell vorhandenen Studien zusammenträgt, um bestimmte Fragestellungen beantworten zu können. Die Fragen waren, ob nach IVF und ICSI erhöhte gesundheitliche Risiken für die Kinder bestehen. Und hier vor allem für:

  • Fehlbildungen
  • Risiken in Schwangerschaft und bei der Geburt
  • erhöhten Blutdruck
  • Störungen des Zuckerstoffwechsels
  • Störungen des Fettstoffechsels
  • Geistige Entwicklung

Zum Artikel im Ärzteblatt

Präimplantationsdiagnostik nun auch in Norddeutschland

Eine Mitteilung – durchaus auch in eigener Sache – betrifft die Präimplantationsdiagnostik. Die Untersuchung von Embryonen zum Ausschluss von genetischen Erkrankungen ist in Deutschland ja erlaubt. Allerdings nur bei schwerwiegenden genetisch verursachten Erkrankungen und nachdem eine Ethikkommission im Einzelfall zugestimmt hat. „Familiär vorbelasteten Frauen oder Paaren wird damit die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung die betreffende Erbkrankheit beim Embryo vor der Implantation in die Gebärmutter untersuchen zu lassen.

Aktuell gibt es nur wenige Kinderwunschkliniken in Deutschland, bei denen eine solche Behandlung durchgeführt wird. Die Kinderwunschklinik „Deutsche Klinik Bad Münder“ und die dazu gehörende Praxis in Hannoverhaben mit dem Labor wagnerstibbe Hannover (amedes genetics)  gemeinsam die offizielle Zulassung als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik (PID) erhalten. Beide Standorte sind Teil der amedes-Gruppe„, berichtet amedes in ihrer Presseerklärung.

Die sechs nördlichen Bundesländer Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben eine gemeinsame PID-Kommission bei der Ärztekammer Hamburg eingerichtet. Neben medizinischen Aspekten beinhaltet die Bewertung der Zulässigkeit einer PID auch psychologische, soziale und ethische Aspekte.

Nur sehr wenige Zentren sind deutschlandweit für das PID-Verfahren zugelassen. Im Einzugsbereich der nördlichen Bundesländer unterhält amedes derzeit das einzige voll funktionsfähige PID-Zentrum. Kooperationen mit weiteren Standorten sind in Planung.

ZUR PRESSEERKLÄRUNG

Kostenerstattung auch für ältere Frauen

Leider nur bei Privatversicherungen. Eine Private Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung bei einer 44-Jährigen ab. Die Begründung: Die Wahrscheinlichkeit für Fehlgeburten sei in diesem Alter zu hoch ein. Die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sahen diesen Grund nicht als ausreichend für eine Ablehnung der Kostenübernahme. Hier der entscheidende Teil der Urteilsbegründung:

Hierfür sei entscheidend, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme jeweils eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 15 % dafür bestanden habe, dass ein Embryotransfer zur erwünschten Schwangerschaft führe. Nach Einschätzung des gerichtlich bestellten Sachverständigen habe die Ehefrau des Klägers alle Eigenschaften aufgewiesen, die es wahrscheinlich machten, dass sie dem kleinen Teil ihrer Altersgruppe angehöre, der erfolgreich mit einer IVF/ICSI zu behandeln gewesen sei. Die maßgeblichen klinischen Befunde und Laborwerte wiesen sie als „reproduktiv gesunde Frau“ aus. Nicht maßgeblich sei hingegen die Wahrscheinlichkeit einer Geburt (die sogenannte „baby-take-home-Rate“). Deshalb komme es auf die in der Altersgruppe der Ehefrau des Klägers hoch liegende Abortrate nicht entscheidend an. Umstände, die in ihrem Fall auf ein über die Risiken ihrer Altersgruppe hinausgehendes Abortrisiko hinwiesen, seien nicht ersichtlich. Der vom Beklagten angesprochene niedrige Anti-Müller-Hormonwert (AMH) […] hätten keine Verschlechterung der Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft zur Folge gehabt.

Leider muss noch einmal betont werden, dass diese Argumente natürlich genauso auch für Frauen gelten, die gesetzlich versichert sind, sie in diesen Fällen aber nicht greifen.

URTEILSBEGRÜNDUNG DES BGH


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Literatur

Literatur
1 von Wolff M, Haaf T: In vitro fertilization technology and child health—risks, mechanisms and possible consequences. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 23–30. DOI: 10.3238/arztebl.2020.0023
2 Abteilung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Inselspital Bern, Schweiz: Prof. Dr. med. Michael von Wolff
Institut für Humangenetik, Julius Maximilians Universität, Würzburg: Prof. Dr. med. Thomas Haaf
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