Vater durch künstliche Befruchtung – gegen seinen Willen

Mann muss Alimente zahlen, obwohl Frau seine Unterschrift fälschte


Eigentlich scheint es nicht möglich zu sein, aber es passiert nicht zum ersten Mal: Ein Mann wird Vater gegen seinen ausdrücklichen Willen, weil die Exfrau eingefrorene und von ihm befruchtete Eizellen einsetzen lässt.

Das scheint nicht möglich zu sein? Doch – und es passiert auch nicht zu ersten Mal. Über den aktuellen Fall berichtet die Süddeutsche Zeitung. Das Paar steht nun vor Gericht. Als die Ehefrau damals an einem bösartigen Tumor erkrankte, entschied sich das Paar, eine IVF durchzuführen und fror die befruchteten Eizellen zunächst ein.

Streitereien folgten, es endete – nach Genesung der Frau – in einer Trennung. Die Frau teilte dem Mann offen und ehrlich mit, dass sie nun gedenke, schwanger zu werden, fälschte die Unterschrift des Mannes und unterzog sich der Behandlung. Der Mann rief noch in der Praxis an und teilte sein Nichteinverständnis telefonisch mit, aber das reicht offenbar nicht.

Der Richter im Landgericht München sieht es zumindest so. Er hätte wohl ausdrücklicher darauf hinweisen müssen, dass er mit der Verwendung der gemeinsamen Embryonen nicht einverstanden sei.

Da fälscht jemand seine Unterschrift, verwendet gegen seinen ausdrücklichen und telefonisch vorgetragenen Widerspruch die eingefrorenen Eizellen mit seinem Erbgut – und er muss Alimente bezahlen. Er wird es nicht verstehen und man kann es nachvollziehen.

Den ganzen Artikel in der SZ finden Sie hier.


Noch Fragen?

Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über zahlreiche andere Foren von wunschkinder.net.
Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.
Das könnte Sie auch interessieren
Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

10 Kommentare
  1. Rebella
    Rebella schreibt

    Da bin ich sehr gespannt, wie das ausgeht. Zu verstehen ist das Handeln von beiden Seiten. Für die Frau war es vielleicht die letzte Chance auf ein eigenes Kind. Für den Mann hingegen ist es hart, dass er nun Unterhalt zahlen muss, obwohl er zum Zeitpunkt des Transfers nicht mehr mit der Frau zusammen war. – Andererseits war es leichtfertig von dem Mann, einfach nur in der Praxis anzurufen. Da hätte er wohl besser etwas Schriftliches absenden sollen und zwingend eine Bestätigung verlangen.
    Die Klinik war allerdings auch leichtfertig. Den Anruf hätte man ernst nehmen müssen und es wäre gewiss notwendig gewesen, die Frage zu klären.
    Generell bin ich allerdings der Auffassung, dass der Mann irgendwann der Befruchtung der Eizelle zugestimmt hat und dass er damit diese zuließ. Wäre der Transfer zu dem Zeitpunkt schon erfolgt, hätten wir heute dasselbe Ergebnis: Ein getrenntes Paar mit einem Kind. Da teilt der Mann das Schicksal mit vielen anderen Vätern.
    Es wurde zwar schon in anderen Fällen entschieden, dass kein Transfer ohne Einverständnis des Mannes stattfinden darf, ich bin in der Sache aber weiterhin gespalten, weil die befruchtete Eizelle auch zur Hälfte von der Frau stammt und der Mann mit dem Widerspruch zum Transfer der Frau die letzte Möglichkeit auf ein eigenes Kind nehmen kann.
    Letztlich gibt es dieses Kind nun mal und da sollten beide Eltern auch schauen, wie sie sich im Interesse dieses Kindes verhalten.

  2. Kopfschüttelnd
    Kopfschüttelnd schreibt

    Mit dem Anruf hätte die Praxis/Klinik aber die Unterschrift sorgfältig prüfen müssen.
    Und einen Vater zu einem ungewollten Kind zu zwingen ist für mich genau so wenig akzeptabel, wie eine Frau zum austragen einer ungewollten Schwangerschaft zu zwingen.
    Die Unterhaltspflicht des Vaters ist in meinen Augen ein Skandal. Man kann nur hoffen, dass daraus Konsequenzen gezogen und in Zukunft Unterschriftfälschungen nicht mehr so leicht möglich sein werden.

  3. Merle_77
    Merle_77 schreibt

    Dass der Mann Kindesunterhalt zahlen muss, liegt schlichtweg daran, dass er der Vater ist. Das Kind kann ja nichts dafür, wie es entstanden ist. Gegen die Mutter hat er ziemlich sicher einen Regressanspruch. Fraglich ist, ob der wirtschaftlich durchsetzbar ist. In dem hier benannten Verfahren hat er offenbar die Kiwu-Praxis auf Schadensersatz verklagt.
    https://www.welt.de/regionales/bayern/article174583583/Kurioser-Rechtsstreit-Schwangerschaft-erschummelt-Vater-will-nicht-zahlen.html
    Das Gericht wägt dann natürlich ab, wer hier (im Verhältnis Vater – Praxis!) welche Pflichten oder Obliegenheiten verletzt hat. Die Details der richterlichen Erwägungen ergeben sich dabei sicherlich nicht aus einem Zeitungsartikel – abgesehen davon, dass das Urteil offenbar erst im Mai ergehen wird.

  4. Elmar Breitbach
    Elmar Breitbach schreibt

    Nein, die Details der richterlichen Erwägungen nicht, jedoch wurde bereits im Vorfeld geäußert, dass der Anruf in der Praxis vermutlich als Abwehrmaßnahme als nicht ausreichend bewertet werden wird. Inwieweit die Praxis dann wiederum in den Fokus (des Vaters) gerät, wurde im Artikel der Süddeutschen nicht berichtet.

  5. impala-34
    impala-34 schreibt

    Wenn man sich den Artikel genau durchliest geht es nicht um die Unterhaltszahlung an das Kind. Das ist nämlich eindeutig. Das Kind (nicht die Frau) hat einen Anspruch auf Unterhalt und diesen bezahlt der Vater auch. Es ging in dem Fall um die Frage, ob die behandelnden Ärzte dem Vater den gezahlten Kindesunterhalt zurückerstatten müssen und für die Zukunft die Zahlung übernehmen müssen.
    Es ging mithin nicht um das "Reinlegen" der Mutter, sondern darum, ob die Ärzte erkennen konnten, dass der Vater die einmal erteilte Einwilligung zur künstlichen Befruchtung zurückgezogen hat. Muss ein Arzt davon ausgehen, dass die Unterschrift auf dem Formular gefälscht ist, wenn ein – im Zweifel ebenso unidentifizierter Anruf – kommt in dem ein Mann behauptet er sei der Mann X und wolle die künstliche Befruchtung nicht mehr.
    Es ging also nur zweitrangig um das Verhalten der Frau, sondern in diesem Verfahren um das Verschulden des Arztes. Und da sehe ich es nicht als ausreichend an bei einer so wichtigen Sache bei der Rezeption anzurufen. Wenn ich als Mann einmal schriftlich einer künstlichen Befruchtung zugestimmt habe und ich das aber dann auf keinen Fall mehr will, finde ich es nicht zu viel verlangt – auch um die Ärzte zu schützen -, dass ich dann auch schriftlich der weiteren Verwendung der befruchteten Eizellen widerspreche oder zumindest darauf bestehe mit dem behandelnden Arzt zu sprechen.
    Ein Rückgriff gegen die Mutter ist und bleibt möglich, wahrscheinlich ist nur, dass diese den Unterhalt nicht leisten kann und deshalb der Mann darauf sitzen bleibt: Und da muss man – ich finde zu Recht sagen – das Kind kann nichts dafür, warum sollte es unter der Situation leiden.

  6. Merle_77
    Merle_77 schreibt

    Sehe ich genauso wie Impala – und denke, wir alle können uns eigentlich freuen, wenn die bürokratischen Hürden für die Ärzte nicht zu hoch gelegt werden, sonst verlangen die Kiwu-Praxen in Zukunft, dass alle Unterschriften vor Ort geleistet oder besser noch notariell beglaubigt werden…

  7. Elmar Breitbach
    Elmar Breitbach schreibt

    @ Merle: Genau das wird passieren, wenn hier der Arzt finanziell in die Pflicht genommen wird. Dann wird die persönlich vor Ort geleistete Unterschrift die einzige Möglichkeit sein, dies aus Sicht der Praxis zu vermeiden.

  8. Kopfschüttelnd
    Kopfschüttelnd schreibt

    was ich jetzt nicht wirklich zu viel verlangt finde. persönliches erscheinen oder notariell beglaubigte unterschrift.

  9. Sternchen1981
    Sternchen1981 schreibt

    Naja, theoretisch kann auch jemand der einem Paar nicht wohlgesonnen ist in einer Praxis anrufen und sagen das die Einverständniserklärung widerrufen wird.
    Als Mann wäre ich persönlich bei der Praxis vorstellig geworden und hätte persönlich im Gespräch dafür gesorgt das kein Transfer statt findet.
    Jetzt die Praxis auf Schadensersatz verklagen? Wenn jeder Hinz und Kunz hätte anrufen können?
    Ich hoffe im Sinne der Praxis und aller anderer Praxen und Paare das der Richter es ähnlich sieht.
    Es ist so schon genug Bürokratie und die Ärzte stehen sowieso gefühlt schon mehr oder weniger weit mit einem Bein im Knast. Da muss so was nicht auch noch sein.

  10. Rebella
    Rebella schreibt

    Das Statement von Sternchen1981, deren Argument, "da hätte ja jeder anrufen können", einleuchtend ist, bringt mich zu der Weiterentwicklung, dass eigentlich alle Männer vor der Einwilligung zur IVF/ ICSI mit ihrem Samen darüber aufgeklärt werden müssten, dass ein Widerruf dieser Einwilligung schriftlich oder sogar persönlich unter Vorzeigen der Ausweisdokumente zwingend erforderlich ist.
    Dann würde gelten: Solange es keinen rechtskräftigen Widerruf gibt, bleibt es bei der Einwilligung.

Dies schließt sich in 0Sekunden