Österreich: Es bleibt kein Stein auf dem anderen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte dazu führen, dass im Fortpflanzungsmedizingesetz Österreichs kein Stein mehr auf dem anderen bleibt, wie die Wiener Zeitung berichtet
Das Urteil rügte das Verbot der Eizellspende in Österreich und verurteilte den Staat zu 10.000 Euro Schadensersatz an das klagende Paar. Die Bioethikkommission fordert keine punktuelle Änderung des sondern eine komplette Umschreibung des Gesetzes. Wenn man schon mal dabei ist und aufgrund des aktuellen Urteils Handlungsbedarf besteht, dann sollte man dies zum Anlass nehmen und auch andere Probleme anpacken. Zum Beispiel die Verwendung überzähliger Eizellen für die Stammzellforschung: „Derzeit müssen die Eizellen ausschließlich für die Fortpflanzung verwendet werden. Mediziner importieren daher Eizellen aus dem Ausland zu Forschungszwecken. Laut Mehrheitsbeschluss wäre es sinnvoller, auch an heimischen Eizellen zu forschen„, sagt Sprecherin Doris Wolfslehner.
Außerdem plant die Bioethikkommission das Thema Präimplantationsdiagnostik anzugehen. Dabei werden Embryonen genetisch untersucht, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Ebenso soll diskutiert werden, ob sich künftig auch alleinstehende Frauen mit Hilfe von Samenspenden künstlich befruchten lassen sollen können.
So, nun müsste nur mal jemand gegen die Bundesrepublik klagen. Die Chancen stehen nicht schlecht.
Pressemitteilung der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt
Nachtrag: Noch eine katholische Meinung dazu? Sollte bei diesem Thema nie fehlen..
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Mir kommen die Tränen.
Dieses Urteil könnte tatsächlich einen Wendepunkt darstellen, der in nicht ganz so weiter Zukunft auch auf Deutschland übergreift.
Und es ist so schön, dass die Vorstellungen der Bioethikkommission sich nicht "nur" auf das Thema Eizellspende beziehen, sondern auch auf die PID und allein stehende Frauen. Manchmal wünscht man sich ja, 10 Jahre schlafen zu können und dann einfach das zu genießen, was sich inzwischen scheinbar von selbst entwickelt hat.
Das Urteil scheint nicht richtig verlinkt zu sein.
Danke, ist geändert
Tja, wenn unser Verein (www.aktionkinderwunsch.de) ein paar tausend Mitglieder mehr hätte…würde ich dem Vorstand vorschlagen, den Klageweg zu beschreiten…diese Sammelklage hätte man dann schnell zusammen…
Tja, aber dann müßte man ja aktiv werden und seinen Hintern hochbekommen und damit hat es ja der durchschnittliche Kiwu-Patient nicht so. Und die erfolgreich behandelten Kiwu-Patienten erst recht nicht. `S is a Kreuz.
[/ironie]
Ich bin da ganz zuversichtlich, dass sich motiviert durch dieses Urteil auch in Deutschland bald Kläger anfinden werden. Einer Sammelklage bedarf es da sicher nicht. Und man braucht dafür auch nicht unbedingt einen Verein mit 1.000 Mitgliedern. Es reicht eine private Rechtschutzversicherung und ein großes Durchhaltevermögen.
Tja, die Frage, wogegen genau muss man als Deutsche klagen? Gegen Emrbyonenschutz Gesetzt? der dazu führt, dass nicht lebensfähige Embryonen transferiert werden und es entweder zu keiner SS oder zur FG kommt? ;-( Gegen die Tatsache, dass HI nicht übernommen wird?
Sehe ich genau so, man braucht echt ein wannsinnigen Durchhaltevermögen, um neben der Kinderwunschbehandlung noch gegen Gesetze in D. zu kämpfen……
Wozu denn klagen? Einfach die "heilige Dreierregel" nicht mehr beachten in der täglichen Praxis. Und vielleicht die Bundesärztekammer darauf hinweisen, dass sie doch bitte schnellstmöglich ihre Richtlinie ändern möge und die Weiterkultivierung von mehr als 3 Embryonen zulässt.
Das Urteil bedeutet nichts anderes als den Tod der Dreierregel. Endlich ist es soweit.
Das sehe ch jetzt auch so, wo ich das von dir lese, cruzeiro. Ein Urteil des europäischen Gerichtshofes sollte doch gleich für ganz Europa gelten. Da müssen nur erstmal ein paar mutige Ärzte vorspringen.
Weil, wer so lange im Knast gesessen hat, der traut sich gar nicht raus, wenn mal einer die Tür aufmacht.
"Ebenso soll diskutiert werden, ob sich künftig auch alleinstehende Frauen mit Hilfe von Samenspenden künstlich befruchten lassen sollen können."
–> ivf.at bietet das jetzt schon an: http://www.ivf.at/FuerPaare/DerunerfuellteKinderwunsch/AlleinstehendeFrauenSingles/tabid/103/language/de-DE/Default.aspx
Auch die Samenbank Berlin übrigens: http://www.samenbank-berlin.de/
Das interessiert mich ja, wie die das rechtlich hinkriegen. …
Gibt es schon eine Auswirkung des Urteils auf Deutschland, hat das hier jemand aufgegriffen oder ist das einfach wieder verebbt?
Oder hat hier jemand einfach nur versucht, einen Link zu einer Samenbank zu setzen? Über Yahoo-Siteexplorer? Und ist am Thema irgendwie gar nicht interessiert?