Gesetz zum Samenspenderregister passiert den Bundesrat
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Herkunft zu kennen. Auch Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, Haben ein Recht auf „Kenntnis der eigenen Abstammung“, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Eine wesentliche Grundlage dazu stellt das Samenspenderregister dar.
Erst seit 2007 sind Kliniken verpflichtet, die Daten der Behandlung mit einer Samenspende lange genug aufzubewahren, um der Auskunftspflicht nachkommen zu können.
Samenspenderregister erleichtert Durchsetzung des Auskunftsrechts
Leider gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Auskunftspflicht. Immer noch geht der Gesetzgeber seiner Aufgabe nicht nach, wichtige Aspekte der Kinderwunschbehandlung und hier insbesondere der Samenspende eindeutig zu regeln. Eine Regelung aus einem Guss gibt es leider nicht. Man muss es sich alles mühsam zusammensuchen und letztlich sind es die Richter, die mit Einzelurteilen in Einzelfragen die Rechtssicherheit herzustellen versuchen.
Mal ist es – wie im vorliegenden Falle – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mal müssen sich Kinder ihr Recht vor dem Bundesgerichtshof erstreiten oder ein Arzt verklagt sich selbst, um die genetische Untersuchung von Embryonen in Deutschland durchsetzen zu können.
Es ist ein Sammelsurium aus Einzelgesetzen und Urteilen, wie auch nun das Samenspenderregister kürzlich nur in einem Einzelgesetz den Bundestag passierte. Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist nun als zentrale Instanz festgelegt, welches die Daten für 110 Jahre speichert, bevor sie gelöscht werden können. Den betroffenen Kindern entsteht aus dem Samenspenderregister ein großer Vorteil, denn sie müssen sich nicht mehr mit Ärzten und Samenbanken herumärgern, sondern haben einen einzigen Ansprechpartner, der ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung durchzusetzen hilft.
Keine Übersicht: Einzelgesetze und -urteile
In einem Interview mit der „Legal Tribune Online“ äußerte sich die Familienrechtlerin Eva Becker daher auch kritisch:
Samenspender vor Unterhaltsansprüchen geschützt
Der Schutz der Samenspender vor Unterhaltsansprüchen trägt hoffentlich zu einer Verbesserung der Spendebereitschaft bei. Die erbrechtlichen Unklarheiten (weiktestgehend) zu beseitigen, ist sicherlich ein wesentlicher Vorteil des Gesetzes.
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