Definition der Unfruchtbarkeit von Bedeutung
Kürzlich gab es hier ja einen Artikel über die Idee der WHO, die Unfruchtbarkeit als Störung nicht nur medizinisch zu definieren, sondern auch die Lebensumstände (Single oder homosexuelle Partnerschaft). Die Bewertung dieser Neudefinition geschah basierend auf ihre Auswirkungen auf die Kostenübernahme von Kinderwunsch-Behandlungen. Wird also die Unfruchtbarkeit so definiert, dass jede/r, der/die nicht schwanger/Eltern werden kann, unter diese Definition fällt, auch wen er/sie körperlich völlig gesund sind, dann würden möglicherweise auch andere Grenzziehungen in Gefahr geraten.
Wer nun denkt, es wäre möglicherweise völlig egal, wer die Unfruchtbarkeit wie definiert, hat nur auf den ersten Blick recht.
Verbot der Behandlung lesbischer Paare ergibt sich aus Transplantationsgesetz
Die Behandlung lesbischer Paare durch ärztlich unterstützte Maßnahmen wie Inseminationen oder IVF mit Spenderspermien ist in den meisten Bundesländern explizit untersagt. Nicht strafrechtlich oder per Gesetz, sondern durch die jeweils zuständigen Ärztekammern, basierend auf einer Teilaussage eines Bundesgesetzes. Diese interpretieren das Transplantationsgesetz-Gewebeverordnung TPG-GewV so, dass sich daraus dieses Verbot ergibt: „Für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung ist es erforderlich, dass nach ärztlicher Beurteilung die Verwendung medizinisch indiziert und der gesundheitliche Schutz der Empfängerin und des Kindes gewährleistet sind“ heißt es darin.
Und medizinisch indiziert ist die Behandlung von lesbischen Paaren eben nicht. So sehen es zumindest die Ärztekammern.
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Nichtsdestotrotz erhalten Frauenpaare trotzdem immer häufiger Unterstützung auch von deutschen Ärzten. Und das ist gut so.
Die Ärztekammern sind zum Glück nicht der Gesetzgeber. Häufig habe ich den Eindruck, dass man bei den Ärztekammern auch ziemlich hinter dem Mond lebt.
Die Auslegung der Regelungen ist Bundeslandabhängig. Die Ärztekammern für Ärzte leider schon insofern eine gesetzgebende Instanz, als dass sie Berufsrecht formulieren und Bundesrecht für Ärzte bindend interpretieren. Sie sind letztlich Herrinnen über die Approbation.
Es fehlt ein Fortpflanzungsmedizingesetz, wir hatten uns hier schon häufiger darüber unterhalten.