Vor gut einem halben Jahr berichtete ich bereits über ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, demzufolge die Kosten eine künstlichen Befruchtung mit Spenderspermien steuerlich geltend gemacht werden können (FG Niedersachsen, Urteil vom 5.5.2010, Az. 9 K 231/07).
Das Gericht stellte sich damit ausdrücklich gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 1999, in dem eine solche Geltendmachung für den Fall einer Behandlung mit Spendersamen ausgeschlossen wurde (18.5.1999 AZ III-R-46/97). Das Gericht ließ eine Revision zu und nun musste der Bundesfinanzhof erneut Stellung nehmen und tat dies zugunsten der betroffenen Paare:
Steuergesetzgebung unklar bei Behandlung mit Spenderspermien(AFP) Demnach entschied der Bundesfinanzhof zugunsten eines klagenden Ehepaares, das 21.345 Euro für eine In-vitro-Fertilisation gezahlt und diese Kosten als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht hatte. Weil der Ehemann krankheitsbedingt keine Kinder zeugen konnte, hatte sich das Paar für eine Samenspende entschieden.
Solch ein Schritt diente nach bisheriger Rechtslage nicht der Heilung oder Linderung einer Krankheit. Daran hält das Gericht nun dem „Spiegel“ zufolge nicht mehr fest. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.
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Da es höchstrichterlich ist und vermutlich keine Verfassungsfragen betroffen sind, sollte es das abschließende Urteil zum Thema sein
Rebella schreibt
Super! Ich habe diese schöne Nachricht schon in den Foren für Heterologe Befruchtungen bekannt gegeben.
tuerki77 schreibt
Super!!
grueneGurke schreibt
*thumbs up*
Tralala schreibt
Endlich! Ich freue mich für alle Paare, denen das noch was nutzt! Für uns ist es leider zu spät, wir haben die Behandlungskosten von insgesamt knapp 20 000 Euro nicht absetzen können.
Jetzt muss nur noch die absurde Regelung fallen, dass man auf Spendersamen MEHRWERTSTEUER zahlt – dass der Staat, der einem bislang das Absetzen der Kosten von der Steuer verweigert hat, durch eben diese Behandlung Geld in die Kassen bekommt…
Beifall! Ich freue mich über diese Entscheidungund hoffe, sie ist nun nicht mehr anfechtbar!
Da es höchstrichterlich ist und vermutlich keine Verfassungsfragen betroffen sind, sollte es das abschließende Urteil zum Thema sein
Super! Ich habe diese schöne Nachricht schon in den Foren für Heterologe Befruchtungen bekannt gegeben.
Super!!
*thumbs up*
Endlich! Ich freue mich für alle Paare, denen das noch was nutzt! Für uns ist es leider zu spät, wir haben die Behandlungskosten von insgesamt knapp 20 000 Euro nicht absetzen können.
Jetzt muss nur noch die absurde Regelung fallen, dass man auf Spendersamen MEHRWERTSTEUER zahlt – dass der Staat, der einem bislang das Absetzen der Kosten von der Steuer verweigert hat, durch eben diese Behandlung Geld in die Kassen bekommt…
Wie wahr! Das finde ich auch absurd, Tralala.
Ich habe hier noch einen Link zu der Urteilsbegründung: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=a4c068dada2f2bca20e195ee51cd97ec&nr=23260&pos=0&anz=1