Spermienspende. Unterschrift gilt bis zum Rückruf
Schon in anderen Urteilen wurde bereits festgelegt, dass ein Mann unterhaltspflichtig ist, wenn er zu einer Behandlung seiner Frau mit Hilfe einer Spermienspende eingewilligt hat. Selbst wenn die schriftliche Einverständniserklärung eher formlos sein sollte, so ist sie doch für den Partner der Frau verpflichtend.
Was passiert jedoch, wenn die Unterschrift gefälscht wurde?
Ein Mann verklagte eine Hamburger Kinderwunschklinik auf Übernahme der des Unterhalts, da diese seine Unterschrift nicht genau genug geprüft habe. Er gab an, seine Unterschrift sei von seiner Frau gefälscht worden. Dies wurde von der Frau auch nicht verneint, dies sei in seinem Auftrag geschehen.
Die zehnte Behandlung hat zum Erfolg geführt, bei der Behandlung im Vorfeld war der Kläger anwesend.
Ursprüngliche Einwilligung nie zurückgezogen
Das Gericht entschied zugunsten der Kinderwunschklinik, wie der NDR berichtet:
Unabhängig davon habe die Klinik aber nicht gegen die Pflicht verstoßen, das Einverständnis einzuholen. Der Mann habe schließlich nie seine ursprüngliche Einverständniserklärung zurückgezogen. Nach zehn Behandlungen habe sie auch davon ausgehen können, dass dieses Einverständnis weiterhin vorliegt. Daher habe das Kinderwunschzentrum nicht fahrlässig gehandelt, so das Gericht.
Das ist nicht nur für die Kinderwunsch-Praxen ein erfreuliches Urteil, sondern auch für die Paare. Denn die Konsequenz wäre, dass vor jeder einzelnen Behandlung eine aktuelle Unterschrift persönlich abgegeben werden müsste, was für alle Beteiligten einen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde. Foto von StockMonkeys.com
Urteil Landgericht Hamburg (Az.: 316 O 318/15)
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Warum der Mann geklagt hatte, hab ich eh nicht verstanden. Soweit ich das in der Zeitung gelesen hatte, war er sogar bei der erfolgreichen Behandlung dabei. Da hätte er doch den Mund aufmachen können und sagen, dass er kein Kind mehr will.
Allerdings würde ich auch keine Unterschrift fälschen.