Bezahlen die Krankenkassen bald die Präimplantationsdiagnostik?
Bis zu drei Versuche sollen erstattet werden
Seit dem Jahre 2011 ist in Deutschland die PID erlaubt, wenn einer der beiden Elternteile eine schwerwiegende genetisch bedingte Erkrankung vererben kann. Was darunter fällt, wird im Einzelfall durch gesondert dafür eingesetzte Ethikkommissionen festgelegt. Während es also nicht immer sicher ist, ob eine Zusage zur Kostenübernahme gewährt wird, ist eines jedoch immer sicher: Die Kosten für die PID und die dafür notwendige künstliche Befruchtung werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
Das Ärzteblatt berichtet, dass ein Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) dies ändern soll.
Darin heißt es, mit der Kostenübernahme werde im Leistungsrecht der Krankenkassen der Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2011 nachvollzogen, die PID in eng begrenzten Ausnahmefällen zu erlauben. Eine Bezahlung durch die Kassen bedeutet für die betroffenen Paare eine enorme Entlastung. Bislang müssen sie die PID, die dem Bericht zufolge bis zu 20.000 Euro kostet, selbst bezahlen.
Die Voraussetzungen sind die gleichen wie bei einer künstlichen Befruchtung. Man muss verheiratet sein und hetero. Und Spenderspermien sind auch hier natürlich wieder außen vor. Es gibt also weiterhin Gründe, zu schimpfen, weil nicht alle Paare (+Alleinstehenden) berücksichtigt werden. Die Tendenz scheint aber wieder dahin zu gehen, die Idee gleich komplett zu verwerfen, weil sie vom politischen Gegner kommt. Die Grünen haben damit schon mal gleich angefangen.
Auch kleine Schritte sind gut, wenn sie in die richtige Richtung gehen.
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