Klagen gegen Gesundheitsreform
Wie „Der SPIEGEL“ berichtet, haben mehrere Betroffene Ehepaare Klage gegen die neue Regelung erhoben, dass die Kosten der Reagenzglasbefruchtung nicht mehr voll von den Kassen übernommen werden.
Seit Januar zahlen die gesetzlichen Kassen nur noch die Hälfte der rund 2500 Euro teuren Behandlungen. Die Gesundheitsreform hat zudem den Kreis der Berechtigten und die Zahl der Behandlungszyklen eingeschränkt. Die Kläger sehen dadurch – wie ihr Berliner Anwalt Udo von Langsdorff dem SPIEGEL mitteilte – unter anderem den Kinderwunsch von Eltern und den Schutz von Ehe und Familie missachtet.
Zudem wird in dem Artikel auf die schon ältere Aussage des Vorsitzenden der KKH (Kaufmännische Krankenkasse) Kailuweit verwiesen, der sich zu dem Thema Kostenübernahme folgendermaßen äußerte:
«Wenn Menschen tatsächlich die Last einer künstlichen Befruchtung auf sich nehmen mit all dem Stress, der dahinter steht, dann ist das eine Investition, die der Staat unterstützen sollte», äußerte sich Kailuweit in dem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. «Wir drehen an der falschen Schraube», beklagte der Chef der KKH. Die Ausgaben der kaufmännischen Krankenkasse seien durch die Gesetzesreform um 60-70% auf 5 Millionen Euro zurückgegangen.
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