AOK Baden-Württemberg übernimmt mehr Kosten bei IVF
Gestern erst hatten wir hier eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen eingestellt, die mehr als die üblichen Leistungen zur künstlichen Befruchtung anbieten. Es sind auch einige größere Ersatzkassen dabei, jedoch profilieren sich bis auf die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nur kleinere Krankenkassen auf diese Art und Weise. Nun scheinen aber auch die Schwergewichte verstanden zu haben, dass man mit zusätzlicher Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung auch junge Klienten gewinnen kann.
Auch gleichgeschlechtliche Paare
Die AOK Baden-Württemberg geht nun in vielerlei Hinsicht mit gutem Beispiel voran, wie N24 berichtet. Sie übernimmt 75% der entstehenden Kosten. Ein Alleinstellungsmerkmal ist jedoch die Zusage, die Kosten auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren zu übernehmen.
Altersgrenze fällt auch
Bei der Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wurde ja eine Altersgrenze von 40 Jahren für die Frauen festgelegt. Diese soll nun bei der AOK Baden-Württemberg, fallen, wenn die Chancen ausreichend hoch sind.
Die Voraussetzungen für diese Zusatzleistungen ist die Mitgliedschaft beider Partner in der AOK. Schön zu sehen, dass jetzt bereits die zweite große AOK diese erweiterten Leistungen anbietet und es wäre schön, wenn sich dies auch bundesweit durchsetzen würde.
Noch Fragen?
Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über zahlreiche andere Foren von wunschkinder.net.Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.
Na, vielleicht schafft es ja dann auch irgendwann mal die Politik sich zu bewegen.
Schade, ich hab wegen 75% Beteiligung zur BKK VBU gewechselt. Die AOK in meiner Gegend wollte mir leider nicht entgegenkommen.
Ich denke aber, da werden noch mehrere KK´s nachziehen.
Lg, Lavendel
Komm schon TK!!!! Du schaffst das auch!
Mein Mann war viele Jahre dort versichert. Zum 1.6. haben wir gewechselt weil uns am Telefon immer versichert wurde man würde niemals dafür mehr bezahlen. Und plötzlich gehts.. na toll! -_- Tja, so verliert man Kundschaft.
gut das die krankenkassen neue gesetzte haben wenn sie einen antrag nicht in 3 wochen selbst entscheiden oder ankündigen in den 3 wochen das der mdk hinzugezogen werden muss dann sind es wochen sollte nach 5 wochen keine entscheidung vorbliegen gilt der anrag als genehmigt dies hat mir die tk zu geschickt und wir befinden uns mittlerweile schon 6 wochen nach antrag stellung bin mal gespannt was nun passiert
na toll, jetzt haben wir unsere icsi im juni gemacht und im juli würden die 25% mehr zahlen 🙁
natürlich hat dort keiner was gesagt, als ich letzte woche bei der aok war
hoffentlich sind sie kulant
@na toll: frag doch mal lieb nach.
@sterne Eltern… Ok, Antrag schreib 😀
Wow! Das ist mal eine Nachricht! Auch für gleichgeschlechtliche Paare. Dann müssten sie ja theoretisch auch die Kosten für eine DI übernehmen. Da werde ich gleich mal nachfragen.
Die BKK VBU hatte mir geantwortet, sie hätten die Kosten für die DI gern übernommen, nur wäre ihnen das aufgrund des Gesetzes leider nicht möglich. …
Kann man eigentlich auch in die AIK Baden-Würtemberg eintreten, wenn man nicht in selbigem Bundesland wohnt?
Am besten stürzen sich jetzt alle, die auf Spendersamen angewiesen sind, auf die AOK und fragen nach, ob das nicht einheitlich für ALLE AOK’s geregelt werden kann 🙂
Offensichtlich ist es nicht möglich, dort einzutreten, wenn man nicht in Ba-Wü wohnt oder arbeitet…
Ich weiß nicht, ob es Ausnahmen gibt, aber man muss üblicherweise in dem Land leben, um bei der dort zuständigen AOK versichert sein zu können.
Die Bezahlung der DI ergibt sich daraus natürlich nicht, weil die Inseminationen ja nirgendwo Thema dieser neuen Regelungen sind. Aber eine HICSI scheint dann übernommen zu werden. Hat mich auch erstaunt.
Die AOKs sind leider recht unabhängig voneinander, so das es nicht zwingend notwendig ist, das für alle Regionen gleich zu regeln.
Danke, Doc Breitbach! Ich habe aber doch die Hoffnung, wenn erst eine Kasse damit angefangen hat und es kein gesetzliches Problem gibt, dass andere noch nachziehen. Insbesondere könnten die Kassen angesprochen werden, die jetzt auch schon für andere Paare freiwillig mehr zahlen.
Ich habe die AOK BW schon angeschrieben, das juckte ja förmlich in den Fingern. Wenn sie tatsächlich eine H-ICSI bezahlen, aber keine HI, das wäre schon komisch. Dann gäbe es gewiss viele, die gleich mit H-ICSI anfangen oder schneller dahin wechseln. … – So richtig im Sinne des Erfinders wäre das wohl nicht.
Dank Munis haben wir herausgefunden, dass in der Satzung der AOK BW http://www.aok.de/assets/media/baden-wuerttemberg/satzung-60-aenderung-stand-6-2013.pdf auf Seite 24 nun u.a. Folgendes drin steht:
"§ 13
Zusätzliche Leistungen zur künstlichen Befruchtung
(3) Leistungen im Sinne des Absatz 1 werden bei krankheitsbedingter Kinderlosigkeit auch für gleichgeschlechtliche weibliche Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz erbracht. Die Kostenbeteiligung beträgt 75 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahme;
(4) Maßgebend für die Beurteilung der medizinischen Erfordernisse sind grundsätzlich die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Bei Leistungen nach Absatz 3 gelten die Hinweise, wonach künstliche Befruchtungen nur im homologen System durchgeführt werden, nicht."