Kampf um Embryonen: Schwiegermutter gegen Schwiegersohn
Manchmal bin ich wirklich froh, dass unsere Gesetze in Deutschland bestimmte reproduktionsmedizinische Maßnahmen schlicht nicht zulassen. Die Verwicklungen, die sich ergeben, wenn irgendwie alles möglich ist, sind offenbar grenzenlos.
Die traurige Vorgeschichte: Kay Stanley starb im letzten Januar im Alter von 32 Jahren und in der 10. Schwangerschaftswoche, als ihr Auto von einem Personenzug in der Nähe von Melbourne überrollt wurde. Wie sich später herausstellte, war die Schwangerschaft das Resultat einer IVF-Behandlung und im Stickstoff des IVF-Zentrums liegen nun noch drei eingefrorene Embryonen und warten auf ihre Erzeugerin, die nun nicht mehr wiederkommen wird.
Wirklich tragisch. Die Tragik hat jedoch noch kein Ende, denn der Verlobte der Toten und ihre Mutter streiten sich nun über die weitere Verwendung der Embryonen. Der Miterzeuger der Embryonen, Brett Vogel, möchte nun die Embryonen von seiner Schwester austragen lassen, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellen würde.
Gwen Bates, die Mutter der Verstorbenen ist gegen diese Pläne: „Meine Tochter hätte niemandem erlaubt, ihre Kinder auszutragen“ Sie gibt an, dass der Ehemann von Vogels Schwester ihr am Tage der Beerdigung mitteilte, dass sie nicht traurig sein solle, da ein Wunder geschehen könne (Jetzt langsam lesen, es wird kompliziert): Seine Frau (die Schwester von Brett Vogel) werden für Brett die Embryonen seiner Verlobten Kay Bates austragen und sie so zur Oma machen.
Brett Vogel brach den Kontakt zu seiner Fastschwiegermutter ab, als er feststellte, dass diese seine Pläne ablehnte. Gwen Bates wiederum lehnt es ausdrücklich ab, dass die Embryonen ihrer Tochter von jemandem anderen ausgetragen werden.
Im Artikel der Herald Sun stellt ein Kommentator jedoch eine berechtigte Frage, die den Sachverhalt nicht unbedingt einfacher macht:
Es ist ein Embryo, oder? Keine Eizelle, sondern ein Embryo. Eine Verbindung zwischen Eizellen und Spermium. Sind es daher nicht ebenso seine Embryonen wie die seiner verstorbenen Frau? Hat er nicht wesentlich mehr Anspruch auf sein genetisches Erbe als die Mutter seiner Frau?
Der Fall, der einige Tage sehr in der australischen Öffentlichkeit stand, erledigt sich jedoch in Anbetracht geltender gesetzlicher Regelungen. So sind Leihmutterschaft und Embryonenspende zwar erlaubt, jedoch dürfen Embryonen nach dem Tod einer der Partner nicht mehr zur Erzeugung einer Schwangerschaft verwendet werden.
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Es gibt wirklich Momente wo ich sehr froh über das deutsche Gesetze bin.
Bei dem was möglich wäre….wird mir oft ganz anders.
LG
Schweden
Ich bin dafuer, dass der Vater seine Embryonen austragen lassen darf. Es ist seine Entscheidung, nicht die der Schwiegermutter. Auch alle anderen Eltern entscheiden, was mit ihren Kindern passiert. Da hat die Schwiegermutter auch kein Recht.
Und da es mal Embryonen sind, die doch sonst immer so dolle unter Schutz stehen (von wegen Menschenwuerde!), kann man ja mal fragen, warum Embryonen mit einem toten Elternteil keine Menschenwuerde haben sollen, Embryonen mit zwei lebenden Elternteilen hingegen ja.
Auch aus meiner Sicht sollte die Entscheidung über "die Zukunft" der Embryonen beim Vater liegen, schließlich sind sie zuallererst ein Teil von ihm. Puh, trotzdem ein heftiges Thema.
Allerdings haben mein Mann und ich auch schon mal über dieses Thema philosophiert. Wir würden, gesetzt den Fall einer von uns würde sterben und wir hätten Kryos, beide wollen, dass unsere Embryonen die Chance auf Leben bekommen. Rein hypothetisch natürlich, da es ja aufgrund der Gesetzeslage ohnehin nicht machbar wäre.
Ich finde, der Vater soll entscheiden. Ausserdem sollte man das ganz generell unterstuetzen, dass den Embryonen nun eine Chance gegeben werden soll!
..tzzz…schwiegermütter… 😉
wie schon zutreffend bemerkt wurde und dem ich mich anschließen möchte: es sollte dem vater obliegen, wie er seine embryonen verwendet.
der gesellschaftliche trend geht ohnehin eher zu ein-eltern-familie.
was ist falsch daran, wenn man(n) oder frau alleine kinder erziehen wollen..?
nur verstehe ich das problem nicht so ganz: was soll dadurch an unserer gesetzlichen situation "besser" sein??
hier gibt es keine möglichkeit zu leihmutterschaft und embryonenspende; finde ich eigentlich eher bedauerlich.
Oh Hilfe… als ich anfing zu lesen, befürchtete ich schon, die Schwiegermutter wolle die Embryonen selbst austragen. Auch das wäre ja nicht mehr so abwegig…