Kürzlich wurde der Film „Monsoon Baby“ in der ARD wiederholt (hier in der Mediathek bis zum 27.8.16), bei dem es um Leihmutterschaft in Indien geht. In diesem Film wurde auch das Problem der Kommerzialisierung von Leihmutterschaft in Indien aufgezeigt.
Tatsächlich gibt es in Indien so gut wie keine gesetzliche Regulierung der Fortpflanzungsmedizin. Das führte dazu, dass die „Vermietung von Gebärmüttern“ zu einem florierenden Wirtschaftszweig wurde, der auch von vielen Ausländern genutzt wurde, wenngleich dies gelegentlich auch zu rechtlichen Problemen führte. Dies wurde vielfach kritisiert, werden hier doch oft extrem arme Frauen ausgebeutet, um wohlhabenden Ausländern zum Kind zu verhelfen.
Leihmutterschaft nun nur noch für Inder
Und auch nicht für alle Inder: Homosexuellen, Ledigen, unverheirateten Paaren und Ausländern soll es künftig verboten sein, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen. Als Leihmütter kommen zudem nur noch enge Verwandte eines Paares infrage, die selbst verheiratet und mindestens schon einmal Mutter geworden ist. Für das Paar selbst gelten zudem Altersbeschränkungen.
Außenministerin Swaraj wies auch darauf hin, dass es inzwischen eine Modeerscheinung bei reichen Indern geworden sei, ihre Kinder von einer Leihmutter austragen zu lassen, obwohl dazu keine medizinische Notwendigkeit besteht.
In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten.
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