Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz nun erlaubt
Weniger streng als in Deutschland
Während die Untersuchung von Embryonen auf Erberkrankungen und chromosomale Fehlverteilungen (Präimplatationsdiagnostik (PID)) in Deutschland schon länger erlaubt ist, war dies in der Schweiz bislang nicht der Fall. Nun haben die Eidgenossen nachgezogen und die Regelungen sind weniger streng als in Deutschland.
Mit Hilfe einer Biopsie von embryonalen Zellen kann man eine genetische Untersuchung durchführen. In Deutschland ist dieses Verfahren für den Fall zugelassen, wenn schwerwiegende, mit dem Leben nicht vereinbare Erberkrankungen bei einem Elternteil vorliegen. Dann kann man die Embryonen auf diese Erkrankung hin untersuchen, bevor man sie in die Gebärmutter transferiert. Diese Untersuchung findet vor der Einnistung (Implantation), daher der Name.
Seit dem 1. September auch in der Schweiz freigegeben
Auch in der Schweiz ist die PID nun erlaubt. Zunächst einmal analog zu Deutschland im Falle schwerwiegender Erberkrankungen bei den Eltern. In der Schweiz kommt die PID jedoch auch für den Fall in Betracht, wenn eine Schwangerschaft auf normalem Wege oder mit Hilfe einer konventionellen IVF nicht eintritt. Bis zu zwölf Embryonen dürfen weiterkultiviert werden, überschüssige Embryonen dürfen eingefroren werden. Die Wahl des Geschlechts ist jedoch nach wie vor nicht erlaubt.
Präimplantationsdiagnostik in Deutschland deutlich strenger geregelt
Oder zum Teil lediglich unklarer. Die Zahl der Embryonen ist beispielsweise nicht exakt festgelegt, sie soll im Einzelfall festgelegt werden. Eine Untersuchung auf Aneuploidien, also ob eine Chromosom zu viel oder zu wenig vorhanden ist, darf nicht durchgeführt werden. Bei älteren Frauen sind solche numerischen Fehlverteilungen recht häufig. In Deutschland müssen diese Frauen jedoch weiterhin erst einmal schwanger werden und dürfen dann später abtreiben. Niemand wird mir je Gründe dafür nennen können, die mich überzeugten.
Und nicht zuletzt die Notwendigkeit in Deutschland, sich eine PID von einer Ethikkommission erlauben zu lassen. Nicht zuletzt dadurch steigen die Kosten in einen Bereich, der viele Paare finanziell überfordert. Daher wird die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland kaum nachgefragt. Man muss die PID also nicht verbieten. Es reicht augenscheinlich, die rechtlichen und finanziellen Hürden so hoch zu hängen, dass kaum jemand die Möglichkeit in Anspruch nimmt und statt dessen lieber gleich ins Ausland geht.
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