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Kosten der Behandlungen

Autor: E. Breitbach (Erstellt am 10.08.2006 | zuletzt geändert am 14.11.2006)

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Neben den in der vorigen Seite genannten Ausschlusskriterien gibt es viele (zusätzliche) Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Dazu gehören:

  • Assisted hatching
  • Einfrieren von Eizellen oder Spermien
  • Insemination/IVF mit Spermien eines Spenders
  • Operative Entnahme von Spermien aus dem Hoden
  • Refertilisierung (auch beim Mann)
  • Polkörperdiagnostik (PKD)
  • Neben diesen bekanntesten Zusatzleistungen gibt es weitere, nicht so verbreitete Techniken, die hier nicht im einzelnen aufgeführt werden und deren Wirkung auch meist umstritten ist. So rechnen manche Zentren z. B. die Anwendung von Embryo-Glue oder ein spezielles PN-Scoring ab.

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    69 Antworten auf “Kosten der Behandlungen”

    Aktuelle News zum Thema

    Kommentare unserer Besucher zum Artikel

    1. mippi schreibt:

      da habe ich jetzt mal eine ganz komische frage:
      mein mann ist pkv-versichert, ich gesetzlich.
      ich bin wohl unfruchtbar, da schon langjährig mit vorhergehendem partner mit super spermiogramm versucht ect…nun ist es so, das mein mann ein gutes spermiogramm hat. aber: er kann in einer frau nicht zum höhepunkt kommen. das war schon immer so u. ist bei ihm auch nicht therapierbar bzw. wollen wir uns den stress ersparen, da wir auch so sehr glücklich miteinander sind. nun ist es so, das wir gar keine chance hätten, das ein samentröpfchen mich erreicht, obwohl wir es schon probiert haben…geht nicht…klappt nicht. da haben wir wohl trotzdem keine chance, das pkv zahlt???

    2. E. Breitbach schreibt:

      zunächst wäre zu klären, ob Sie wirklich unfruchtbar sind und vor allem, woran es liegt. Ob dann die Kasse aufgrund der Probleme Ihres Mannes die Kosten übernimmt, kann ich nicht beantworten, der Fall ist in der Tat zu speziell. Das liegt vermutlich im Ermessen der Krankenkasse, es sei denn, es liegt ein psychologisches Gutachten vor.

    3. Joe schreibt:

      meine Frage:ich(m) bin privat versichert,meine Frau gesetzlich.Wir haben eine ICSI-Behandlung erfolgreich absolviert(alles privat bezahlt) und meine Frau ist im 5.Monat schwanger.Geheiratet haben wir aber erst nachdem wir wußten,das sie schwanger ist.Sie hatte schon 2 Kinder aus erster Ehe und die Unfruchtbarkeit lag eindeutig auf meiner Seite.Wie sind die Chancen von meiner PKV Behandlungskosten erstattet zu bekommen?Und welche?Vielen Dank

    4. Adelheid schreibt:

      Wir haben mit Hilfe von ICSI (2 versuche) ein gesundes Mädchen bekommen. Nun wollen wir wieder starten, um ein weiteres Kind zu bekommen.Wir sind beide gesetzlich versichert. Nun die Frage:
      zahlt die GKV erneut 3 ICSI-Versuche oder nur noch den dritten aus der “1. Runde” verbliebenen?
      Ist es ratsam, in eine private Krankenkasse zu wechseln (was zumindest bei meinem Mann möglich wäre)? Mit welcher wurden gute Erfahrungen gemacht?
      Vielen Dank!

    5. E. Breitbach schreibt:

      @ Joe,
      herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Behandlung! Die Chancen für eine Erstattung der Kosten stehen vermutlich sehr schlecht, da die PKV bei solch teuren Behandlungen auf eine Abklärung der Kostenübernahme im Vorfeld besteht. Da es aber eine Ermessensfrage ist, lohnt es sich sicherlich trotzdem, einmal nachzufragen

      @ Adelheid
      Es werden drei neue Versuche übernommen. Der Wechsel in eine private Krankenkasse würde zum Ausschluss der Leistungen zur Unfruchtbarkeit führen, wenn diese Problematik beim Eintritt angegeben wird (wozu unbedingt zu raten ist, da sonst der Vertrag unwirksam würde)

    6. Dajana schreibt:

      Eigentlich ist es keine neue Frage, aber ich habe noch keine befriedigende Antwort darauf bekommen. Mein Lebensgefährte hat kein Sperma in seinem Ejakulat. Im Moment sind wir noch dabei das weiter abzuklären. So wie es aber aussieht, können wir auf dem normalen Weg keine Kinder bekommen. Mein Lebensgefährte ist bei der PKV versichert und ich bin gesetzlich versichert. Ich wollte mich jetzt im Vorfeld erkundigen und habe folgende Fragen:
      1.Müssen wir sowohl bei der PKV als auch bei der gesetzlichen verheiratetet sein, dass die Kosten übernommen werden?
      2. Welche Kasse würde dann welche Behandlungskosten übernehmen?

      MfG
      Dajana

    7. Oliver schreibt:

      Hallo ! ich habe da auch mal eine Frage !
      Also wir haben mit den künstlichen Befruchtungen im Jahr 2003 angefangen. In dem Jahr haben wir es 3 mal gemacht ! Aber da wurden ja noch 4 Versuche ermöglicht. Nun wurde das Gesetz am 01.01.2004 geändert auf 3 Versuche . Betrifft uns es nun auch , oder haben wir noch einen Versuch offen . Bei dem 4. Versuch im Jahr 2005 haben wir die Kosten selber gtragen…allerdings haben wir auch nicht richtig nachgefragt ob wir es überhaupt mussten !?
      Kann mir dazu jemand was sagen ? “Haben wir vielleicht noch einen Versuch offen “? Gruss Oliver und Tanja

    8. Lisa schreibt:

      Mein Mann ist privat versichert; ich gesetzlich.
      Laut unserem Arzt gilt mein Mann der alleinige Verursacher unserer Kinderlosigkeit.

      Unser Arzt schlägt eine Spermapräperation/-aufbereitung vor, um dann eine homologe intrauterine Insemination durchzuführen.
      Meine gesetzliche Krankenversicherung hat 3 Behandlungszyklen genehmigt.

      Ist die private Krankenversicherung meines Mannes dazu verpflichtet, die Kosten für die Spermapräperation zu übernehmen?

      Was, wenn die PKV die Kostenübernahme ablehnt - kann man dann versuchen mit einem Anwalt dagegen vorzugehen?

    9. trine schreibt:

      Hallo,
      wir haben bereits 2 ICSI-Versuche in Ansprich genommen. Beidesmal waren die Embryos gut entwickelt haben sich aber nicht eingenistet. Unseren nächsten Versuch wollen wir im EU- Ausland starten.
      Fragen kostet nichts, und so habe ich bei der gesetzl Krankenkasse angefragt ob sie einen Teil der Kosten übernehmen. Sie waren sehr nett und haben uns zugesichert den in D üblichen Satz zu bezahlen, da man ja auch seine Zähne im EU-Ausland sanieren lassen kann.
      Das Ausland ist also nicht das Problem…aber der 3. Versuch! Angeblich wird ein 3. ICSI nur bezahlt wenn bereits eine Schwangerschaft vorhanden war! das war mir neu!!!
      Also meine Frage WANN WIRD EIN 3. VERSUCH BEZAHLT?
      Kann mir jemand einen § nennen wo das steht, damit ich das dem Sachbearbeiter belegen kann?

      Vielen Dank
      trine

    10. E. Breitbach schreibt:

      @ Dajana
      Bei der PKV ist es eine Ermessensfrage, aber meist muss man verheiratet sein, das kann aber jede PKV für sich selbst entscheiden. Zu 2: Die PKV gemäß dem Verursacherprinzip

      @ Oliver
      Nein, Sie haben keinen weiteren Versuch offen, da das ab 2004 gültige Gesetz nur noch eine Kostenerstattung bei drei Versuchen vorsieht, unabhängig davon, was vorher genehmigt wurde.

      @ Lisa
      Die Kosten für die Spermienaufbereitung muss die Kassse Ihres Mannes übernehmen, eigentlichsogra die ganze Inseminationstherapie. Und ja, ich würde einen Anwalt einschlaten, wenn Sie auf Widerstand stossen

      @ Trine
      da hat jemand bei der Kasse die Richtlinien nicht richtig durchgelesen. Bleibt zweimal die Befruchtung aus, dann wird der dritte Versuch nicht mehr erstattet. Siehe auch hier, das ist nämlich nichts Neues:

    11. Armin schreibt:

      Hallo.

      Wir beide sind Privat versichert. Wir haben bereits einige IUI’s hinter uns, danach haben wir 4 IVF’s gemacht. Bei der 4. IVF ist nun eine Schwangerschaft eingetreten, die aber Leider ende 6. Woche zu einem Abort geführt hat. Anfangs der 6. Woche konnten im Ultraschall Herzfunktionen festgestellt werden.

      Wir möchten jetzt gern einen weiteren Versuch starten. Muss die PKV weitere Versuche bezahlen, wenn ja wie viele ???.

    12. E. Breitbach schreibt:

      @ Armin,
      die Kostenübername bei den PKV ist ja nicht auf eie bestimmte Zahl beschränkt. Eine Limitierung der Versuche ergibt sich durch die zunehmend wahrscheinliche Erfolglosigkeit. Ist eine Schwangerschaft nachgewiesenermaßen eingetreten, dann sollte dies eigentlich zur Übernahme weiterer Versuche führen. Wobei es leider im Ermessen der Kasse liegt, wieviele das sein werden. Der Logik folgend sollten es eigentlich wieder mehrere sein. Zumindest beantragen sollte man erst einmal 4 neue Versuche und dann weitersehen

    13. jule schreibt:

      hallo
      würden sie einem paar mit 40/41 nach 9üz sofort zu einer ivf raten?beide pkv,kiwu-klinik in österreich.befunde sind bei beiden ok.verursacher ist noch unklar…danke sehr jule

    14. E. Breitbach schreibt:

      @ Jule,
      Das hängt sehr von den Befunden ab. Jedoch neigt man dazu, bei höherem Alter relativ frühzeitig auf eine IVF zu wechseln, da hier die Chancen auf eine Schwangerschaft deutlich höher sind. Es kommt also darauf an, aber nachvollziehbar ist eine solche Vorgehensweise durchaus.

    15. Ralf schreibt:

      Hallo, hab dann auch mal eine Frage…
      Ich,(m,33) bin privat versichert(zu 50%, der Rest ist Beilhilfe). Meine Frau ist gesetzlich versichert.Da bei mir ein OAT-Syndrom vorliegt ist eine natürliche Befruchtung so gut wie unmöglich. Die GKV meiner Frau lehnt eine Kostenübernahme ab (sie verweisen auf das “Verursacherprinzip”) und meine PKV sagt die Kosten seien auch da nicht einreichbar.
      Müssen wir tatsächlich ALLES alleine bezahlen? Besteht die Möglichkeit eine Kostenübernahme einzuklagen? Bei Ihrer GKV oder bei meiner PKV..??

    16. E. Breitbach schreibt:

      @ Ralf,

      die GKV ist im Recht. Die PKV hingegen nicht, diese muss zahlen, wenn Sie der alleinige Verursacher sind. Die Beihilfe ist ein spezieller Fall und wird evtl. ebenfalls keine Kosten übernehmen

    17. Ralf schreibt:

      Danke für die Antwort,

      habe allerdings im Kleingedruckten meiner PKV entdeckt das eine künstliche Befruchtung nicht bezahlt wird. Ist sowas zulässig?Daher wird wohl nur ein sehr geringer Teil von der Beihilfe übernommen…
      Dennoch werden wir es wohl wagen…

    18. michelle schreibt:

      hallo ich habe mal eine frage mein freund und ich sind 22 jahre alt und ich habe das pcos wir wollen eine behandlung mit clomifen machen um ein kind zubekommen.Meine frage wäre nun, bekommen wir diese behandlung überhaupt da wir ja noch unter 25j sind und nicht verheiratet sind.

    19. E. Breitbach schreibt:

      @ Ralf,
      solche Einschränkungen sind zulässig. Viel Erfolg!

      @ Michelle,

      Auch die Hormonbehandlungen, welche ausschließlich zur Verbesserung der Eizellreifung gegeben werden und nicht in Vorbereitung auf eine der unten aufgeführten Maßnahmen, ist weiterhin von Eigenleistungen befreit.

      Um es deutlicher zu machen, habe ich den text noch dahingehend ergänzt, dass für solche Behandlungen eine Heirat oder das Erreichen der Altersgrenzen nicht nötig sind.

    20. Lisa schreibt:

      Wir haben von der PKV meines Mannes nun die Zusage “für die Kostenübernahme für die Spermaaufbereitung/präperation” erhalten. Mein Mann gilt als der alleinige Verursacher unserer Kinderlosigkeit. Meine gesetzl. Krankenkasse hat 3 Inseminationen genehmigt.

      Nun zu meiner Frage: ist die PKV nicht auch dazu verpflichtet, die Kosten für die Hormonbehandlung und für sämtliche weitere anfallende Untersuchungen z.B. Blutabnahme, Ultraschall, etc. zu übernehmen - nach dem Alleinverursacherprinzip?

      Gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, eine ICSI schon vor Beendigung des 3. Inseminationsversuches bei den Krankenkassen (meiner GKV und der PKV meines Mannes) zu beantragen?

    21. Angela schreibt:

      Hallo zusammen,
      werden die Kosten einer Bauchspiegelung mit gleichzeitiger Gebährmutterspiegelung von den gesetzlichen Krankenkassen auch für unverheiratete Paare übernommen?
      Wie lange dauert dieser Eingriff normalerweise, sprich, wie lange wird die Narkose dauern?
      Vielen Danke und liebe Grüße
      Angela

    22. Jennifer schreibt:

      Es wurden bereits drei IUI’s durchgeführt, die leider alle negativ waren. Nun ist eine IVF geplant.

      Mein Mann gilt als alleiniger Verursacher unserer Kinderlosigkeit. Muss die PKV meines Mannes eigentlich alle Kosten der Behandlung übernehmen, oder gibt es für die IVF kein Gerichtsurteil wie bei einer ICSI? Dann müsste wohl meine GKV einen Teil der Kosten tragen?

      Vielen Dank.

    23. JOJO schreibt:

      MEIN MAN IST BEI DER BUNDESWEHR UND ICH BIN GESETZLICH VERSICHERT.Zahlt die Bundeswehr die Beratung,Chromosonen-analyse und Spermigramm in einen Kinderwunsch Zentrum.
      Viellen Dank

    24. Dandra schreibt:

      Hallo,

      bitte versteht das nicht falsch, aber ist es möglich, das die gesetzliche Kasse, bei Menschen, die Hartz IV beziehen,, die gesamten Kosten für eine ICSI-Therapie übernimmt? Etwa wie bei den Zahnarztkosten?

      Vielen Dank

    25. E. Breitbach schreibt:

      @ Lisa: Bei der Insemination lässt sich das noch trennen, grundsätzlich haben Sie aber recht, die Kasse Ihres Mannes sollte die gesamten Kosten tragen. Sollte eine küsntliche Befruchtung notwendig werden, dann ist dies in jedem falle so, denn da lässt sich die Behandlung der Frau und des Mannes nicht mehr trennen, da die Behandlung komplett als zusammengehörend definiert wird.

      @ Angela: Ja, die Kosten der Diagnostikm werden auch bei Unverheirateten Paaren übernommen, wie im Text bereits ausgeführt. Weitere Infos zu diesem Thema bitte im Forum oder im entsprechenden Kapitel dieses Theorie-teils nachlesen.

      @ Jennifer: Tricky. Wenn eine ICSI durchgeführt würde, dann wäre die Kasse Ihres Mannes der Kostenträger, bei einer IVF bei ausschließlich männlich verursachter Sterilität im Prinzip auch, aber dies ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

      @ Jojo: Nur in Ausnahmefällen

      @ Dandra: Nein, da gibt es leider keine Ausnahmen.

    26. friesorger schreibt:

      nach 3 versuche haben wir ein kind übernimt krankenkasse weitere versuche oder nicht mer

    27. nicole schreibt:

      ein liebes hallo ans team
      meine frage besteht darin: ich habe mich vor 7 jahren sterilisieren lassen, nun möchte ich gern ein kind mit meinem neuen partner und wir sind nicht verheiratet,
      übernimmt die kasse einen teil der kosten und können wir die ivf in deutschland durchführen lassen?
      ganz liebe grüße

    28. Anett schreibt:

      Hallo,

      ich hatte nach der 1.ICSI eine Fehlgeburt in der 10 SSW. Mein Mann und ich sind beide in der PKV, bei der DKV. Bewilligt wurden uns anfangs nur 3 ICSI Versuche. Wie hoch sind die Chancen, daß wir einen weiteren Versuch genehmigt bekommen (wegen der FG)? Zählt die Anzahl der Versuche dann automatisch wieder von vorn bzw. wann müssen wir einen neuen Antrag stellen? Schon jetzt nach der 1.ICSI mit FG oder erst, wenn die 3 genehmigten ISCI keinen Erfolg gebracht haben? Unsere Krankenversicherung scheint seht zurückhaltet mit der Kinderwunschbehandlung um zugehen :o(

      Viele Grüße

      Anett

    29. Flo schreibt:

      Hallo Wunschinder-Team,

      wir wollen Kinder, leider klapptes nicht auf dem natürlichen Weg. Meine Frau (PKV) muß zur Zyklusstimulation behandelt werden, der Eisprung wird durch Spritze ausgelöst. Ich (GKV) bin eingeschränkt fruchtbar (Spermienqualität nicht ausreichend).

      Wie sieht es bei einer IVF ICSI mit der Kosten-Erstattung aus ? Unser Arzt meinte, wir würden gar keine Geld, weder von PKV noch GKV bekommen.

      Grüße
      Flo

    30. Gabriele schreibt:

      Hallo Wunschkind-Team,

      mein Partner und ich sind nicht mit einander verheiratet und gesetzlich versichert. Wir haben Anfang Januar erfahren, dass es ziemlich unwarscheinlich ist, dass wir auf dem natürlichen Weg ein Kind zeugen können und darher eine künstliche Befruchtung erforderlich wäre. Bevor wir aber von heut auf morgen heiraten, wollen wir ggf. noch das Urteil der Verfassungsbeschwerde “Kostnerstattung k. B. bei nicht verheirateten” abwarten.

      Meine Frage: Wisst Ihr wann das Urteil erwartet wird?

    31. Jojo schreibt:

      hallo
      mein mann und ich haben uns entschlossen für eine ICSI Behandlung im Ausland.In Deutschland in unseren fall ca.5,500 Euro pro versuch,ich bin Kassenpatientin mein mann Zeitsoldat (keine kostenübernahme)
      Nach §13 Kostenerstattung/Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
      sind Versicherte berechtigt Kostenerstatung in Anspruch zu nehmen auch für Behandlungen in den EU Staaten.meine krankenkasse sagt nein.
      was kann ich noch machen?
      MfG Jojo

    32. Hans schreibt:

      Hallo,
      ich bin seit 2 Jahren privat krankenversichert. Vor zwei Wochen habe ich geheiratet. Meine Ehefrau ist 23 Jahre alt, Australierin und möchte nun auch nach Deutschland kommen. Sie wird hier zunächst nicht erwerbstätig sein, deswegen kommt für sie auch nur eine PKV in Frage. Meine Frau hat Probleme schwanger zu werden (wir haben es schon vor unserer Ehe 2 Jahre lang versucht) und ihr Arzt sagte, es käme für sie nur eine künstliche Befruchtung in Frage.

      Jetzt meine Fragen:
      1. Wie sieht es allgemein bei den PKV und künstlicher Befruchtung aus? Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ja erst ab einem Alter von 25. Und die PKV?
      2. Wenn meine Frau z.B. in meiner PKV mitversichert wird, entfällt die Wartezeit von 3 Monaten, heisst das wir könnten es sofort mit der künstlichen Befruchtung versuchen?
      3. Stimmt es, dass wenn man anfänglich zu viel Leistungen in Anspruch nimmt, die PKV seinem Mitglied kündigen kann?

      Bitte schreiben Sie mir nicht, dass ich mich bei meiner PKV erkundigen kann. Ich möchte mich erstmal im Vorfeld informieren. In dem dicken Vertrag meiner PKV habe ich ausserdem kein Wort über künstliche Befruchtung und Kostenübernahme gefunden.

    33. Bernd X. Reindl schreibt:

      Hallo,
      meine Frau ist Beamtin und zu 50 % beihilfebrechtigt sowie 50 % privat versichert. Ich bin in der gesetzlichen Krankenverischerung und Verursacher, nachdem ich vor Jahren eine Chemo-Behanldung hatte. Nun hat die PKV meiner Frau eine Kosten übernahme der ICSI komplett abgelehnt und die Beihilfe trägt immerhin 25 % der anfallenden Kosten meiner Frau. Die GKV von mir hat eine Kostenübernahme von 3 Zyklen bewilligt, jedoch betrifft das nur die Kosten, welche mich betreffen, welche im Vergleich zu meiner Frau (Medikamente, Hormonbehandlung, etc.,) ca. 1000,- € zu 5000 € eher gering ausfallen.

      Welche Kasse ist verpflichtet welche Kosten zu übernehmen?

    34. E. Breitbach schreibt:

      @ Friesorger: Ja, so stehts auch auf der dritten Seite dieses Artikels.

      @ Nicole: Wenn eienr der beiden Partner sterilisiert ist, werden die Kosten ausnahmslos nicht übernommen.

      @ Anett: Wenn die Krankenkasse analog den gesetzlichen kassen verfährt, dann wird der eine zusätzliche Versuch gewährt. Neue Versuche gibt es (bei der GKV) erst nach Geburt eines Kindes

      @ Flo: wenn die behandlung ausschließlich wegen der schlechten Spermienqualität durchgeführt werden muss und Ihre frau nur hormonelle Störungen hat, dann hat Ihr Arzt leider recht.

      @ Gabriele: Am 28.2. wird das Urteil erwartet

      @ Jojo: Die Argumentation ist dann meistens, dass die Behandlung im Ausland nicht den deutschen Gesetzen entspricht. Man rechtlich dagegen vorgehen, jedoch gibt es leider keine höchstrichterlichen Entscheidungen dazu

      @ Hans: Die PKV behandeln ds unterschiedlich, es gibt Kassen, die das mit den Altersgrenzen nicht so eng sehen.
      zu 2: Vermutlich nicht, denn die PKV wird einen Ausschluss der künstlichen Befruchtung erwirken, wenn ihr wahrheitsgemäß bei der Antragsstellung die Frauchtbarkeitsprobleme Ihrer Frau genannt werden. Und diese sollten Sie nennen, da Sie sonst einen Vorwand zur kompletten Vertragskündigung liefern. Die Kündigunug wegen zu hoher Leistungen ist ohne weiteres nicht möglich.

      @ Bernd: Leider ist keine der beiden Kassen verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Ihre Kasse könnte es auf dem Kulanzwege tun (Kostenerstattung) verpflichtet ist sie dazu jedoch nicht. Ihre Konstellation ist bedauerlicherweise die denkbar ungünstigste.

    35. Hans schreibt:

      “zu 2: Vermutlich nicht, denn die PKV wird einen Ausschluss der künstlichen Befruchtung erwirken, wenn ihr wahrheitsgemäß bei der Antragsstellung die Frauchtbarkeitsprobleme Ihrer Frau genannt werden. Und diese sollten Sie nennen, da Sie sonst einen Vorwand zur kompletten Vertragskündigung liefern.”

      Tut mir leid, aber das verstehe ich jetzt nicht. Ich hatte natürlich schon vor die PKV von den Fruchtbarkeitsproblemen zu unterrichten. Aber heisst das also: weil wir ehrlich sind, gibt es dann keinerlei Leistungen? Und: würden wir die PKV nicht unterrichten, droht die Kündigung. Letzteres kann ich nicht vollständig nachvollziehen. Ich denke mir alle Paare, die PKV versichert sind und eine künstliche Befruchtung brauchten, hatten beim Eintritt in die PKV ihre Fruchtbarkeitsprobleme. Fakt ist nur, dass sie es nicht wussten stimmt das so?

      Hätten meine Frau und ich es vor der Ehe also nicht versucht (dass sie schwanger wird), hätte ich sie dann hier in Deutschland PKV versichert und nach einem Monat, hätte der Frauenarzt festgestellt, dass sie Fruchtbarkeitsprobleme hat, dann hätte die PKV die künstliche Befruchtung bezahlt egal wie jung sie ist und es würde keine Kündigung folgen?

      Gruss
      Hans

    36. Simone schreibt:

      bin ledig, 41, noch nie schwanger geworden. Kurz: als Selbstzahlerin möchte ich gerne einen Hormonspiegel und eine diagnostische Bauchspiegelung machen lassen.
      Die Kosten hierfür konnte ich bislang nicht nicht finden.
      Könnten Sie mich aufklären?

    37. E. Breitbach schreibt:

      @ Hans: ja und Nein. Nicht, weil Sie ehrlich sind, sondern weil vorbestehende Erkrankungen immer ausgeschlossen werden oder zu erheblichen Tarifsteigerungen führen. Und. Richtig, Fakt ist, dass sie es nicht wussten und auch Ihre Schlussfolgerung ist selbstverständlich richtig

      @ Simone: Beides sollte Ihre Krankenkasse bezahlen, da dies reine Diagnostik ist und diese wird vollständig bezahlt.

    38. Tom schreibt:

      Guten Tag!
      Ich bin privat versichert (50%) und beihilfeberechtigt (50%). Nach Chemotherapie vor 18 Jahren bin ich zeugungsunfähig, die wenigen eigenen Spermien lassen sich aber aufbereitet für eine IVF bei meiner gesunden Frau nutzen.
      Wir stehen am Anfang der Prozedur. Die gesetzl. Krankenkasse meiner Frau hat mir mitgeteilt, dass sie gar keine Kosten übernimmt, da für sie das Verursacherprinzip gilt.
      Meine Beihilfestelle hatte schon vorher mitgeteilt, dass sie die Kosten, die bei meiner Frau anfallen, nicht zahlt. Für sie gilt die körperbezogene Betrachtungsweise.
      Die private Krankenversicherung hat keine definitive Aussage zur Kostenübernahme getroffen, sondern entscheidet erst nach den Ablehnungsbescheiden der Beihilfe bzw. Krankenversicherung meiner Frau.

      Meine Fragen sind:
      1. Welches Prinzip gilt nun wo und für wen?
      2. Wo ist das genau nachzulesen, um es wasserdicht den entsprechenden Entscheidungsträgern vorlegen zu können? ( §27a (3) SGB V meint ja das Körperprinzip, oder?)
      3. Wie hoch sind die Kosten in etwa pro Versuch?
      4. Sollen wir es einfach machen und die Beihilfe, Kasse und Krankenversicherung vorher informieren und abwarten, wer was zahlt?
      5. Hat sich seit dem neuen BVG-Urteil von gestern irgendetwas geändert?

      Vielen Dank im Voraus schon für die Antworten!!!

      Gruß, Tom

    39. sabine saling schreibt:

      Sehr geehrte Damen u. Herren,
      wir sind gesetzlich krankenversichert und haben bei der ersten ICSI Eizellen einfrieren lassen. Beim Kryotransfer bin ich dann Schwanger geworden. War aber leider eine Eileiterschwangerschaft. Zählt diese ICSI auch als ein Versuch von dreien? Ich habe gehört, wenn das Ergebnis bei einer ICSI positiv ist,(in meinem Fall war es ja so!) zählt es nicht und ich bekomme noch drei Versuche von der Krankekasse bezahlt. Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen.Vielen Dank Sabine Saling

    40. E. Breitbach schreibt:

      @ Tom: wenn die Beihilfe mit im Boot ist, wird es leider automatisch schwieriger, da hier im Prinzip die Regelungen der gesetzlichen kassen zum Tragen kommen, was bedeutet, dass sie nicht zahlen müssen (=patientenbezogen)

      Die Private muss zahlen, da für sie das Verursacherprinzip gilt, aber sie wird natürlich nur 50% der Kosten übernehmen. Die Ablehnungsbescheide der anderen Kassen müssen dafür vorliegen. Das ist zwar nicht zwingend notwendig, ist aber die übliche Vorgehensweise. Es geht vor alölem darum, dass sich die Kasse Ihrer Frau (berechtigt!) gegen die Übernahme der Kosten entscheidet.

      Ich würde es auf jeden Fall vorher klären und erst dann die Behandlung beginnen.

      Nein, das BVG-Urteil bestätigt nur die gegenwärtig bestehenden Regelungen für unverheiratete Paare

    41. E. Breitbach schreibt:

      @ Sabine: Sie haben zwar grundsätzlich recht, es ist ja eine erfolgreiche Behandlung gewesen. Aber nicht eine, die von der Kasse bezahlt wurde und daher ausserhalb der üblichen “Zählung” der Versuche

    42. sabine saling schreibt:

      Hallo,
      beim Kryotransfer haben wir die Kosten selbst getragen, dass ist richtig.Die Kryos sind aber aus der ersten Icsi entstanden und so sagte man mir, wäre es eine erfolgreiche Icsi gewesen.Die Kosten der ersten Icsi hat auch zur Hälfte die Krankenkasse übernommen.Danach habe ich noch 2 Icsi Versuche gestartet. Steht mir da jetzt noch eine Icsi zu????Mfg Sabine

    43. thomas schreibt:

      Wir haben bereits eine Tochter (2Jahre) mit Hilfe von Icsi bekommen. Nun möchten wir ein weiteres Kind. Die GKV meiner Frau lehnt jedoch dich Kostenübernahme ab, obwohl unser Arzt im Kinderwunschzentrum sagte, das alle Werte “schlecht genug” seien.
      Jetzt die Frage: gibt es irgendwo gesetzliche Richtlinien, welche Werte im Spermiogramm “eingehalten” werden müssen, um eine Kostenübernahme zu erzielen ?
      MfG Thomas

    44. Thomas schreibt:

      Meine Frau wurde beim 3. ISCI-Versuch schwanger. Leider endete die Schwangerschaft aber mit einem Missed Abort in der 8. SSW. Wieviele neue ISCI-Versuche werden von der gesetzlichen KK übernommen?

      Gruß
      Thomas

    45. Petra schreibt:

      Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, aber beide privat versichert. Mein Partner ist zeugungsunfähig. Meine Krankenkasse hat mir schon mitgeteilt, dass es wegen des Verursacherprinzip Sache seiner PKV die Kosten zu übernehmen. Ich bin 38 Jahre und mein Partner 33 Jahre.
      Meine Fragen:
      Gibt es auch für die PKV eine Alterbeschränkung?
      Müssen wir heiraten um die Kostenübernahme durch seine PVK zu bekommen ?

      Vielen Dank für Ihre Unterstützung :-)

      MfG
      Petra

    46. Natascha schreibt:

      Ich bin über 40 und habe 4 erfolglose Inseminationen hinter mir. Mein Arzt schickte mich erst in die Kinderwunschklinik, als ich schon 40 war. Nun zahle ich die nächste Insemination (diesmal hormonstimuliert) selbst. Meine Frage: Wie merkt die Kasse denn, dass ich Hormongaben in Vorbereitung auf die Insemination bekomme und nicht auf eine normale Empfängnis? Kann man nicht irgendwie doch eine Bezuschussung der Hormone erreichen?

      Vielen Dank.

      Natascha

    47. rita schreibt:

      Ist man mit 44/45 zu alt fuer Kinderwunsch?
      (Besonders als Erstgebaehrende?)

    48. Denise schreibt:

      Hallo Info Team,
      wir versuchen seit ueber 5 Jahren ein zweites Kind zu bekommen. Da mein Mann als steril diagnstiziert wurde, also keine Spermien mehr im Ejakulat hat, haben wir uns nun dazu entschlossen mit Spender Spermien eine IUI durchzufuehren. Wir sind beide bei der gleichen PKV versichert und wuerden nun gerne wissen welche Kosten von der PKV uebernommen werden:
      - Kauf der Spender Spermien bei einer Kryobank
      - Spermien aufbereitung
      -Inseminationstherapie, wie viel Zyklen?
      - Kryolagerung

      Vielen Dank im Voruas,
      Denise

    49. Helfrich Bernhard schreibt:

      Hallo, meine Frau ist privat krankenversichert und die Kasse macht keine Kostenübernahmne, da nach ihrer Ansicht keine Krankheit vorliegt.Ich selber habe schon 2 Kinder aus meiner ersten Ehe und meine Sperma ist nach einer Prüfung als gut befunden worden. Meine Frau ist nun schon 39 Jahre und die Zeit läuft uns davon. Meine Frau ist seit einem Jahr in Behandlung mit hormunellen Mitteln und der Arzt hat nun empfohlen, eine IVF durchzuführen, da die Schleimhaut sich nicht stark genug aufbaut. Ich möchte nun gerne wissen, ob die Ablehnung der Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung gerechtfertigt ist oder ob man hier eine Möglichkeit hat, gegen die Kasse zu klagen und wenn ja, wie.
      Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
      Liebe Grüße
      Bernhard Helfrich

    50. Megan schreibt:

      Hallo, ich habe auch eine Frage…
      Wir haben Ende 2005 mithilfe von ICSI eine Tochter bekommen. Aus der Behandlung blieben 7 befruchtete Eizellen übrig, die wir eingefroren haben. Nun möchten wir ein zweites Kind und dafür auf die eingefrorenen Eizellen zurück greifen. In der Klinik sagte man mir von vorne herein, dies sei komplett Privatleistung, alle Kosten seien von uns zu tragen. Ist das richtig? Die erste Rückführung hat bereits (erfolglos) stattgefunden (im Spontanzyklus). Mein Mann und ich sind gesetzlich versichert, ich mag aber nicht bei meiner Krankenkasse nachfragen, da ich dort auch beschäftigt bin und nicht möchte, dass jemand etwas davon mitbekommt…
      Wäre super lieb, wenn ich Antwort bekäme, denn der “Spaß” kostet jedesmal rund 500 Euro…

      Liebe Grüße, Megan

    51. Heidrun schreibt:

      Hallo, laut Kinderwunschklinik haben mein Partner und ich nur via ICSI eine Chance ein Kind zu bekommen. Wir sind beide stark eingeschränkt in der Fortpflanzungsfähigkeit (jedoch nicht explizit unfruchtbar).
      Bei uns liegt folgende Konstellation vor: mein Partner ist in der GKV, ich in der PKV. Wir sind nicht verheiratet. In wenigen Tagen beginnt bereits die ICSI … es ging alles so schnell mit dem Behandlungsbeginn, dass wir mit den Kassen noch nichts klären konnten. Heiraten wollen wir in wenigen Monaten … aber eben auch nicht auf die Schnelle. In 4 Wochen werde ich übrigens 40.
      Welche Chancen haben wir, bei der PKV und der GKV hinsichtlich Kostenerstattung oder -beteiliung? Haben Sie vielleicht Musternanträge, ich bin unsicher, wie ich dieses Anliegen am Besten bei den Kassen vortragen kann.

      Vielen Dank im voraus, Heidrun

    52. Wang schreibt:

      Hallo,

      ich lebe zur Zeit im Ausland und bin privat versichert. Diese Versicherung endet aber Anfang März 2008 (spezielle Versicherung nach Referendariat). Wir wollen aber gerne ein Kind bekommen und der Geburtstermin könnte terminlich nach Ablauf der Versicherung liegen. Habe ich als Schwangere einen Kündigungsschutz? Wie kann ich mich verhalten? Doppelt versichern darf ich mich ja nun auch nicht.

      Vielen Dank im voraus,

      Wang

    53. Helena schreibt:

      Guten Tag,
      mein mann hat keine Spermien. Lt. Krankenkasse wir nichts übernommen. Mitlerweile haben wir schon 4 Versuche (Befruchtung mit Fremdsperma) hinteruns. Erfolgslos. Ist das richtig das die Krankenkasse das überhaubt nichts übernimmt auch bei keinen anderen Behandlungen?

    54. E. Breitbach schreibt:

      @ Sabine: Leider nein. Die “Kryoschwangerschaft” fließin die Berechnungen nicht mit ein.

      @ Thomas: Ja. Hier steht ´s. Unter Punkt 11.5

      @ Thomas: Es werden die Kosten eines weiteren Versuchs übernommen.

      @ Petra: bei den PKV ist eine Heirat nicht zwingend notwendig und auch die Altersbeschränkung besteht nicht so explizit. Aber meist richten sich die PKV auch nach den Richtlinien der GKV. Das wird sich nur in einer direkten Korrespondenz mit der Kasse klären lassen

      @ Natascha: Die Kasse merkt es nicht. Aber Ihr Arzt weiß es und begeht Abrechungsbetrug, wenn er Ihnen für die Medikamente ein Kassenrezept ausstellt.

      @ Rita: falsches Kapitel. Hier steht mehr dazu ;-)

      @ Denise: Wenn eine heterologe Insemination geplant ist, dann werden von der Kasse keine dieser Leistungen übernommen. das mag man als ungerecht empfinden nud das ist es auch, aber das ist der gegenwärtige Stand der Dinge.

      @ B. Helfrich: Ohne das ich das von hier aus beurteilen könnte, klingt es nach Hinhaltetaktik, die in Anbetracht des Alters Ihrer Frau in einem technischen K. O. endet, wenn Sie keinen Rechtsbeistand hinzuziehen. So wie Sie den Fall darstellen, ist das dringend anzuraten. Wobei ich widerum darauf hinweisen muss, dass dies bitte nicht als Rechtsberatung misszuverstehen ist.

      @ Megan: Ja, das ist eine Privatleistung

      @ Heidrun: Schwierig. Das kann ich von hier aus eigentlich gar nicht beantworten, da man dazu wirklich genauestens über alle Diagnosen Bescheid wissen müsste. Wichtig wäre es, die “Schuld” sehr konsequent einem von Ihnen beiden in die Schuhe zu schieben, wenn es möglich ist und den Antrag schnellstmöglich zu stellen. Da SIe aber nicht verheiratet sind und bald über 40, ist die Prognose für eine Kostenübernahme welcher Kasse auch immer leider als eher schlecht.

      @ Wang: Der Kündigungsschutz ist ja unabhängig von der Art der Krankenversicherung (?)

      @ Helena: ja, das ist richtig

    55. ela schreibt:

      Hallo,
      ich bin 43, in der GKV und habe mir vor 6 Jahren die Eileiter durchtrennen lassen. Mit meinem Ehemann (37, PKV) möchte ich mein erstes Kind bekommen. Mein Mann leidet am OAT-Sysndrom III. Grades, da geht also nur ICSI.
      Die PKV meines Mannes hat die Kostenübernahme wegen meines Alters abgelehnt, wir berufen uns allerdings auf das Verursacherprinzip, wonach der Grund einer ICSI beim Mann liegt, unabhängig vom Befund der Frau. Die PKV bezieht sich auf die Sterilisation. Haben wir eine Chance auf Übernahme irgendwelcher Kosten?

    56. Christel schreibt:

      Hallo liebes Team,

      hätte auch eine Frage zur Kostenübernahme. Mein Mann ist gesetzlich und ich bin privat versichert. Aufgrund des schlechten Spermiogramms meines Mannes soll eine Insemination durchgeführt werden. Da ich oft gehört habe, dass die GKV nur nach dem Behandlungsprinzip die Kosten übernimmt und die PKV nur nach dem Verursacherprinzip möchte ich wissen, wer für die Übernahme der Kosten nun zuständig ist.

      Schon mal vielen Dank für die Antwort.

      Christel

    57. Mandy schreibt:

      Hallo,

      wir möchten auch noch ein Baby, ich habe 2 Kinder mit in die Beziehung gebracht. Leider habe ich mich unter Druck, nach meiner 2ten Tochter sterilisieren lassen müssen. Mein damaliger Partner zwang mich dazu, ich war damals 24. Näheres möchte ich hier nicht erläutern. Einen Antrag auf eine Refertilisierung wurde mehrfach abgelehnt.
      mein neuer Partner und ich wünschen uns nichts sehnlicher als ein gemeinsames Kind. Wird auch hier eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse übernommen? Was gäbe es noch für alternativen um ein gemeinsames Kind zu bekommen? Wie würde ein Antrag auf diese Kosten aussehen?

      Ich bitte hier um Hilfe, da wir uns nichts sehnlicher Wünschen als ein gemeinsames Kind. Er ist für meine beiden Mädchen schon der liebste “ersatzvater” den es geben kann.

    58. E. Breitbach schreibt:

      @ Ela: Die PKV muss die Kosten nur dann übernehmen, wenn die Chancen auf eine Schwangerschaft bei mindestens 15% liegt. In Ihrem Alter liegen Sie leider vermutlich deutlich darunter. Da Sie auch sterilisiert sind, sehe ich da wenig Chancen auf eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen

      @ Christel: Wenn die Spermien das Problem sind, dann ist Ihr Mann der Verursacher und demzufolge ist seine Versicherung auch für die entstehenen Kosten zuständig.

      @ Mandy: Wenn Sie sich haben sterilisieren lassen, dann werden weder eine Refertilisierung noch eine IVF von der Krankenkasse übernommen. Beide Methoden müssten Sie selbst bezahlen, da gibt es leider auch keine Ausnahmeregelungen.

    59. swetlana schreibt:

      habe eine Frage.Mein Mann Harz 4 Empfänger ,wo sollen wir Geld 50% nehmen für IVF,sollen wir ohne Kinder leben,seit 5 J.versuchen wir schon,mein Mann hat bechinderung 30% schwer Arbeit zu finden,was können Sie empfellen? Danke Swetlana

    60. Susi schreibt:

      Hallo,
      wie ist das bei Ehepaaren wenn der Mann bei der Bundeswehr ist und die Frau gesetzlich versichert ist? Der Mann hat ein schnelchtes SG und die Frau hat eine GKS?
      Was ist mit dem kosten?Beide unter 30!

    61. Zeynep schreibt:

      Hallo liebes Team,

      ich (w) bin 22Jahre alt. Bei mir wurde vor Monaten festgestellt, dass ich keinen Eisprung habe und auch eine Behandlung mit Clomifen gescheitert ist. Nun stellt sich herraus das auch mein Mann nur mit sehr viel Glück fertilisieren kann. Wir wurden in eine Klinik überwiesen. Der Termin ist Mitte Januar würde aber gern vorab wissen: Ist ein Behandlung unter 25 Jahren bei einem verheirateten Paar möglich?
      Vielen lieben Dank
      Zeynep

    62. heike schreibt:

      Trägt die Kasse des Mannes (Heilfürsorge) die Kosten einer künstlichen Befruchtung, wenn die Ehefrau bereits im 41. Lebensjahr ist, der Mann allerdings noch unter die 50. Jahre Grenze fällt und die Ursache bei ihm liegt?

    63. Tatjana schreibt:

      Hallo Info-Team,

      mein Mann hat Azoospermie und gilt demnach als Verursacher für unsere Kinderlosigkeit (GKV) und ich habe leichte hormonelle Probleme, bin 50%privat und 50% Beilhilfe. Wir sind verheiratet und erfüllen die Altersgrenzen.

      Die GKV übernimmt nur den Teil des Mannes (körperbezogen) und meine PKV verweist auf den Verursacher und lehnt die Kostenübernahme (bis auf geringe Kosten, Hormonbehandlung, Medikamente,…) ab.

      Natürlich wäre es uns lieber, wenn wir beide gesetzlich versichert wären, dann bekämen wir drei ICSI wenigstens zur Hälfte bezahlt.

      Können wir darauf verweisen, oder gibt es gesetzliche Vorgaben/Urteile… mit denen wir bei PKV bzw. Beilhilfe argumentieren können?
      Ich habe gelesen, dass die WHO Kinderlosigkeit als Krankheit einstuft. Da Kinderlosigkeit immer das Paar betrifft ist mir völlig unverständlich, wieso es den Krankenkassen möglich ist, sich die Kosten gegenseitig zuzuweisen, so dass am Ende das Paar für alles selbst aufkommen muss.

      Danke für Ihre Mühe
      Tatjana

    64. Liesel schreibt:

      Liebes Info-Team!

      Mein Mann und ich haben im Oktober 2007 und April 2008 jeweils eine erfolglose ICSI-Behandlung hinter uns gebracht. Da wir Selbstzahler (ich PKV, mein Mann als Verursacher GKV) sind, haben wir bereits über 10.000,00 € ausgegeben. Unsere finanziellen Mittel gehen somit dahin. Die GKV meines Mannes hat lediglich die Hälfte der Behandlung meines Mannes (ca. 500,00 €) für 3 Versuche zugesagt.
      Uns wurde eine Partnerimmunisierung von Seiten des Kinderwunschzentrums angeraten, bevor wir die eingeforeren Eizellen einsetzen lassen. Von beiden Krankenkassen haben wir hierfür Absagen erhalten. Haben wir eine Chance dagegen vorzugehen, wenn ja, wie? Die Partnerimmunisierung können wir leider nicht selbst zahlen… Ist dies überhaupt bewiesen, dass man nach dieser Behandlung mehr Chancen hat?
      Meine neue Frauenärztin hat uns geraten, unseren dritten und letzten ICSI-Versuch in Brüssel machen zu lassen. Hier weigert sich jetzt die Krankenkasse meines Mannes die Hälfte seiner Kosten zu übernehmen, obwohl es sich um die gleiche Behandlung handelt. Muss ich das so hinnehmen, obwohl diese wenigen Kosten für 3 Versuche zugesagt wurden?
      Wir sind am Ende unserer Kräfte, unser komplettes anspartes Geld ist fast aufgebraucht. Deshalb wäre die Behandlung in Brüssel unser letzter Versuch.

      Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

      Viele Grüße
      Liesel

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