Welche Kosten werden nicht übernommen?
Neben den in der vorigen Seite genannten Ausschlusskriterien gibt es viele (zusätzliche) Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Dazu gehören:
Neben diesen bekanntesten Zusatzleistungen gibt es weitere, nicht so verbreitete Techniken, die hier nicht im einzelnen aufgeführt werden und deren Wirkung auch meist umstritten ist. So rechnen manche Zentren z. B. die Anwendung von Embryo-Glue oder ein spezielles PN-Scoring ab.

Mr Wong
del.icio.us
Digg
Web News
Yigg
Donnerstag, 10 August 2006 um 22:09
[...] Ein dreiseitiger Artikel zur Kostensituation bei künstlicher Befruchtung ist im Theorie-Teil online gestellt worden. [...]
Dienstag, 10 Oktober 2006 um 23:07
[...] Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung wird nur bei Frauen durchgeführt, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mehr zu den Kostenproblemen hier. Begründet wird dies damit, dass “keine hinreichende Aussicht dafür besteht, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt wird“. Mit der gleichen Begründung wurden bis 2003 vier Versuche komplett bezahlt. Nun ja… [...]
Montag, 20 November 2006 um 22:39
[...] Das Bundesverfassungsgericht wird morgen öffentlich über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen beraten in Fällen, wo sich unverheiratete Paare einer künstlichen befruchtung unterziehen müssen. Bisher werden die Kosten der Behandlung nur bei verheirateten Paaren übernommen und die privaten Krankenkassen schließen sich dieser Regelung meist ebenfalls an. [...]
Donnerstag, 24 Mai 2007 um 23:36
[...] Derzeit müssen Versicherte mindestens 25 Jahre alt und verheiratet sein, wenn sie von der Krank…. Das Höchstalter liegt bei 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer. Die Kosten übernehmen die Versicherungen der beiden Eheleute zu jeweils 50 Prozent. [...]
Donnerstag, 4 September 2008 um 00:08
[...] ist natürlich jeder Stimme wichtig, die sich aus der Politik kommend für eine Revision der Änderungen vom 1.1.2004 [...]