Seit dem 1.1.2004 werden die Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen (”künstliche Befruchtung”) bei gesetzlich Versicherten für einige Leistungen nicht mehr voll übernommen. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Änderungen geben.
Vorweg eines: Unverändert wird die Diagnostik der Kinderlosigkeit von den Kassen ohne weitere Einschränkung übernommen. Natürlich gehören dazu auch die Kosten, welche entstehen, wenn Sie sich in einer Kinderwunschklinik vorstellen, um sich zu informieren und um die möglichen Behandlungen zu besprechen.
Auch die Hormonbehandlungen, welche ausschließlich zur Verbesserung der Eizellreifung gegeben werden und nicht in Vorbereitung auf eine der unten aufgeführten Maßnahmen, ist weiterhin von Eigenleistungen befreit. Beides fällt auch weder unter die unten genannten Altersgrenzen, noch muss man dafür verheiratet sein.
Auch für die in der Tabelle aufgeführten Behandlungen ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse gewährleistet, allerdings mit den genannten Einschränkungen.
| Maßnahme | Kassenziffer (EBM) | Zahl der Versuche |
| 1. Insemination im nicht stimulierten Zyklus (darunter fallen auch Behandlungen mit z. B. Clomifen und Ovulationstiming mit hCG) |
1181 | max. 8 Versuche (Einschränkungen siehe unten) |
| 2. Insemination im stimulierten Zyklus | 1182 | max. 3 Versuche (Einschränkungen siehe unten) |
| 3. IVF-Behandlung | 1188 u. a. | max. 3 Versuche IVF oder ICSI (Einschränkungen siehe unten) |
| 4. ICSI-Behandlung | 1194 u. a. | max. 3 Versuche IVF oder ICSI (Einschränkungen siehe unten) |
Das bedeutet die Übernahme des 50%-Anteils jeweils für die genannten Behandlungen, nur bei IVF oder ICSI sind es insgesamt drei, bei denen die Kosten übernommen werden, auch wenn von IVF zu ICSI gewechselt wird. Als Extrem-Beispiel: Man kann 8 Inseminationen ohne Hormongaben, drei weitere mit Hormonbehandlung im Vorfeld und anschließend drei IVF oder ICSI durchführen lassen. Wird z. B. nach zwei IVF-Behandlungen auf eine ICSI gewechselt, dann wird nur noch eine weitere ICSI Behandlung bezahlt.
Für die in der Tabelle genannten Behandlungen gelten folgende Einschränkungen:
Eigenleistung:Für alle unter 1-4 genannten Behandlungen müssen die Patienten eine Eigenleistung von 50% der entstandenen Kosten (Medikamentenkosten, Arzthonorar, Laborkosten) erbringen.
Behandlungsplan: Für die in der Tabelle genannten Maßnahmen muß zuvor bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ein Behandlungsplan mit Nennung der vermutlich entstehenden Kosten zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Kosten werden nur bei verheirateten Paaren übernommen
Altersgrenzen: Ehefrau und Ehemann müssen vor Therapiebeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehefrau darf bei Therapiebeginn das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die konkret anfallenden Kosten sind schwer vorhersagbar, da es nicht zuletzt auch von der Art und der Menge der verwendeten Medikamente abhängt, wie hoch der zu leistende Eigenanteil ausfällt. Beispielrechnungen finden Sie in unserem Wiki.
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Mr Wong
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Web News
Yigg
Donnerstag, 10 August 2006 um 22:09
[...] Ein dreiseitiger Artikel zur Kostensituation bei künstlicher Befruchtung ist im Theorie-Teil online gestellt worden. [...]
Dienstag, 10 Oktober 2006 um 23:07
[...] Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung wird nur bei Frauen durchgeführt, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mehr zu den Kostenproblemen hier. Begründet wird dies damit, dass “keine hinreichende Aussicht dafür besteht, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt wird“. Mit der gleichen Begründung wurden bis 2003 vier Versuche komplett bezahlt. Nun ja… [...]
Montag, 20 November 2006 um 22:39
[...] Das Bundesverfassungsgericht wird morgen öffentlich über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen beraten in Fällen, wo sich unverheiratete Paare einer künstlichen befruchtung unterziehen müssen. Bisher werden die Kosten der Behandlung nur bei verheirateten Paaren übernommen und die privaten Krankenkassen schließen sich dieser Regelung meist ebenfalls an. [...]
Donnerstag, 24 Mai 2007 um 23:36
[...] Derzeit müssen Versicherte mindestens 25 Jahre alt und verheiratet sein, wenn sie von der Krank…. Das Höchstalter liegt bei 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer. Die Kosten übernehmen die Versicherungen der beiden Eheleute zu jeweils 50 Prozent. [...]