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Kosten der Behandlungen


Seit dem 1.1.2004 werden die Kosten für Kinderwunsch-Behandlungen (”künstliche Befruchtung”) bei gesetzlich Versicherten für einige Leistungen nicht mehr voll übernommen. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Kostenerstattung bei Kinderwunsch geben.

Vorweg eines: Unverändert wird die Diagnostik der Kinderlosigkeit von den Kassen ohne weitere Einschränkung übernommen. Natürlich gehören dazu auch die Kosten, welche entstehen, wenn Sie sich in einer Kinderwunschklinik vorstellen, um sich zu informieren und um die möglichen Behandlungen zu besprechen.

Auch die Hormonbehandlungen, welche ausschließlich zur Verbesserung der Eizellreifung gegeben werden und nicht in Vorbereitung auf eine der unten aufgeführten Maßnahmen, ist weiterhin von Eigenleistungen befreit. Beides fällt auch weder unter die unten genannten Altersgrenzen, noch muss man dafür verheiratet sein.

Auch für die in der Tabelle aufgeführten Behandlungen ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse gewährleistet, allerdings mit den genannten Einschränkungen.

Maßnahme Kassenziffer (EBM) Zahl der Versuche
1. Insemination im nicht stimulierten Zyklus (darunter fallen auch Behandlungen mit z. B. Clomifen und
Ovulationstiming mit hCG)
1181 max. 8 Versuche (Einschränkungen siehe unten)
2. Insemination im stimulierten Zyklus 1182 max. 3 Versuche (Einschränkungen siehe unten)
3. IVF-Behandlung 1188 u. a. max. 3 Versuche IVF oder ICSI (Einschränkungen siehe unten)
4. ICSI-Behandlung 1194 u. a. max. 3 Versuche IVF oder ICSI (Einschränkungen siehe unten)

Das bedeutet die Übernahme des 50%-Anteils jeweils für die genannten Behandlungen, nur bei IVF oder ICSI sind es insgesamt drei, bei denen die Kosten übernommen werden, auch wenn von IVF zu ICSI gewechselt wird. Als Extrem-Beispiel: Man kann 8 Inseminationen ohne Hormongaben, drei weitere mit Hormonbehandlung im Vorfeld und anschließend drei IVF oder ICSI durchführen lassen. Wird z. B. nach zwei IVF-Behandlungen auf eine ICSI gewechselt, dann wird nur noch eine weitere ICSI Behandlung bezahlt.

Für die in der Tabelle genannten Behandlungen gelten folgende Einschränkungen:

Eigenleistung:Für alle unter 1-4 genannten Behandlungen müssen die Patienten eine Eigenleistung von 50% der entstandenen Kosten (Medikamentenkosten, Arzthonorar, Laborkosten) erbringen. Bei einer IVF oder ICSI variiert dieser Eigenanteil zwischen 1.300 und 2.000 Euro. Die Behandlungskosten selbst sind dabei pauschalisiert, es gibt also einen Festbetrag, die Unterschiede ergeben sich durch die Medikamente, die leider sehr teuer sind. Davon benötigen manche Frauen mehr, die anderen weniger.

Behandlungsplan: Für die in der Tabelle genannten Maßnahmen muß zuvor bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ein Behandlungsplan mit Nennung der vermutlich entstehenden Kosten zur Genehmigung eingereicht werden.

Die Kosten werden nur bei verheirateten Paaren übernommen


Altersgrenzen
: Ehefrau und Ehemann müssen vor Therapiebeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehefrau darf bei Therapiebeginn das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die konkret anfallenden Kosten sind schwer vorhersagbar, da es nicht zuletzt auch von der Art und der Menge der verwendeten Medikamente abhängt, wie hoch der zu leistende Eigenanteil ausfällt. Beispielrechnungen finden Sie in unserem Wiki.

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Weitere Infos zu “Kosten der Behandlungen” aus unseren News

  1. Beitrag zu Kosten der Kinderwunsch-Behandlung » Kinderwunsch-News am 10. August 2006

    [...] Ein dreiseitiger Artikel zur Kostensituation bei künstlicher Befruchtung ist im Theorie-Teil online gestellt worden. [...]


  2. Der Beweis des Gegenteils ändert nichts. » Kinderwunsch-News am 10. Oktober 2006

    [...] Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung wird nur bei Frauen durchgeführt, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Mehr zu den Kostenproblemen hier. Begründet wird dies damit, dass “keine hinreichende Aussicht dafür besteht, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt wird“. Mit der gleichen Begründung wurden bis 2003 vier Versuche komplett bezahlt. Nun ja… [...]


  3. Künstliche Befruchtung ohne Trauschein: Müssen Kassen zahlen? » Kinderwunsch-News am 20. November 2006

    [...] Das Bundesverfassungsgericht wird morgen öffentlich über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen beraten in Fällen, wo sich unverheiratete Paare einer künstlichen befruchtung unterziehen müssen. Bisher werden die Kosten der Behandlung nur bei verheirateten Paaren übernommen und die privaten Krankenkassen schließen sich dieser Regelung meist ebenfalls an. [...]


  4. Altergrenze für Männer bleibt bestehen » Kinderwunsch-News am 24. Mai 2007

    [...] Derzeit müssen Versicherte mindestens 25 Jahre alt und verheiratet sein, wenn sie von der Krank…. Das Höchstalter liegt bei 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer. Die Kosten übernehmen die Versicherungen der beiden Eheleute zu jeweils 50 Prozent. [...]


  5. FDP in NRW für volle Kostenübernahme | Dies und das, Politik | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch am 4. September 2008

    [...] ist natürlich jeder Stimme wichtig, die sich aus der Politik kommend für eine Revision der Änderungen vom 1.1.2004 [...]


  6. Behandlungskostenerstattung bei IVF und ICSI | Wissenschaft | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch am 10. Oktober 2008

    [...] man mit einer Eigenbeteiligung von ca. 1500 Euro pro Behandlung rechnen. Während dies in den für die GKV geltenden Richtlinien recht eindeutig geklärt ist, sind andere Versicherungskonstellationen sehr viel [...]


  7. GKV übernimmt die Kosten des privat versicherten Partners nicht | Featured, Krankenkassen | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch am 17. Dezember 2008

    [...] sind gesetzlich versichert. Dann trifft die Regelung für die GKV zu, die seit dem 1.1.2004 gilt: Die Kasse der Frau übernimmt die Kosten der Behandlung bei ihr und die Kosten für [...]


  8. Kinderlosigkeit nach Sterilisation ist keine Erkrankung | Krankenkassen | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch am 7. Februar 2009

    [...] Entscheidung bestätigt die für gesetzlich Versicherte gültige Regelung auch für Privatversicherte. Besucher, die diesen Artikel lasen, interessierten sich auch [...]


  9. Künstliche Befruchtung bei Unverheirateten: Karlsruhe entscheidet | IVF und ICSI, Krankenkassen, Recht, newsletter | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch am 6. März 2009

    [...] Artikel vom November Kostenregelungen Stichwörter: Bundesverfassungsgericht, Heirat, Kosten, Krankenkassen, Künstliche Befruchtung, [...]


  10. PKV muss ICSI auch bei mahr als 6 Eizellen bezahlen | Krankenkassen, Recht | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch am 25. April 2009

    [...] Diese Frage ist nicht nur medizinisch zu stellen, sondern auch juristisch. Viele Private Versicherungen versuchen, die Kosten bei der ICSI (diese wird pro behandelter Eizelle einzeln abgerechnet, wenn die Abrechnung über eine PKV erfolgt) auf eine Höchstzahl zu reduzieren, also meist 5-6 Eizellen. Hat eine Frau unter der Stimulation nun aber mehr qualitativ gute Eizellen, dann wird man diese üblicherweise auch der Befruchtung durch eine ICSI unterziehen und dann natürlich auch abrechnen. (Diese Problematik ergibt sich bei gesetzlich Versicherten Paaren nicht, da hier andere Kostenregelungen gelten). [...]


Kommentare

  1. da habe ich jetzt mal eine ganz komische frage:
    mein mann ist pkv-versichert, ich gesetzlich.
    ich bin wohl unfruchtbar, da schon langjährig mit vorhergehendem partner mit super spermiogramm versucht ect…nun ist es so, das mein mann ein gutes spermiogramm hat. aber: er kann in einer frau nicht zum höhepunkt kommen. das war schon immer so u. ist bei ihm auch nicht therapierbar bzw. wollen wir uns den stress ersparen, da wir auch so sehr glücklich miteinander sind. nun ist es so, das wir gar keine chance hätten, das ein samentröpfchen mich erreicht, obwohl wir es schon probiert haben…geht nicht…klappt nicht. da haben wir wohl trotzdem keine chance, das pkv zahlt???


    Geschrieben von mippi am 11. August 2006 um 14:14
  2. zunächst wäre zu klären, ob Sie wirklich unfruchtbar sind und vor allem, woran es liegt. Ob dann die Kasse aufgrund der Probleme Ihres Mannes die Kosten übernimmt, kann ich nicht beantworten, der Fall ist in der Tat zu speziell. Das liegt vermutlich im Ermessen der Krankenkasse, es sei denn, es liegt ein psychologisches Gutachten vor.


    Geschrieben von E. Breitbach am 11. August 2006 um 18:02
  3. meine Frage:ich(m) bin privat versichert,meine Frau gesetzlich.Wir haben eine ICSI-Behandlung erfolgreich absolviert(alles privat bezahlt) und meine Frau ist im 5.Monat schwanger.Geheiratet haben wir aber erst nachdem wir wußten,das sie schwanger ist.Sie hatte schon 2 Kinder aus erster Ehe und die Unfruchtbarkeit lag eindeutig auf meiner Seite.Wie sind die Chancen von meiner PKV Behandlungskosten erstattet zu bekommen?Und welche?Vielen Dank


    Geschrieben von Joe am 17. August 2006 um 10:03
  4. Wir haben mit Hilfe von ICSI (2 versuche) ein gesundes Mädchen bekommen. Nun wollen wir wieder starten, um ein weiteres Kind zu bekommen.Wir sind beide gesetzlich versichert. Nun die Frage:
    zahlt die GKV erneut 3 ICSI-Versuche oder nur noch den dritten aus der “1. Runde” verbliebenen?
    Ist es ratsam, in eine private Krankenkasse zu wechseln (was zumindest bei meinem Mann möglich wäre)? Mit welcher wurden gute Erfahrungen gemacht?
    Vielen Dank!


    Geschrieben von Adelheid am 18. August 2006 um 11:49
  5. @ Joe,
    herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Behandlung! Die Chancen für eine Erstattung der Kosten stehen vermutlich sehr schlecht, da die PKV bei solch teuren Behandlungen auf eine Abklärung der Kostenübernahme im Vorfeld besteht. Da es aber eine Ermessensfrage ist, lohnt es sich sicherlich trotzdem, einmal nachzufragen

    @ Adelheid
    Es werden drei neue Versuche übernommen. Der Wechsel in eine private Krankenkasse würde zum Ausschluss der Leistungen zur Unfruchtbarkeit führen, wenn diese Problematik beim Eintritt angegeben wird (wozu unbedingt zu raten ist, da sonst der Vertrag unwirksam würde)


    Geschrieben von E. Breitbach am 27. August 2006 um 17:16
  6. Eigentlich ist es keine neue Frage, aber ich habe noch keine befriedigende Antwort darauf bekommen. Mein Lebensgefährte hat kein Sperma in seinem Ejakulat. Im Moment sind wir noch dabei das weiter abzuklären. So wie es aber aussieht, können wir auf dem normalen Weg keine Kinder bekommen. Mein Lebensgefährte ist bei der PKV versichert und ich bin gesetzlich versichert. Ich wollte mich jetzt im Vorfeld erkundigen und habe folgende Fragen:
    1.Müssen wir sowohl bei der PKV als auch bei der gesetzlichen verheiratetet sein, dass die Kosten übernommen werden?
    2. Welche Kasse würde dann welche Behandlungskosten übernehmen?

    MfG
    Dajana


    Geschrieben von Dajana am 11. September 2006 um 13:01
  7. Hallo ! ich habe da auch mal eine Frage !
    Also wir haben mit den künstlichen Befruchtungen im Jahr 2003 angefangen. In dem Jahr haben wir es 3 mal gemacht ! Aber da wurden ja noch 4 Versuche ermöglicht. Nun wurde das Gesetz am 01.01.2004 geändert auf 3 Versuche . Betrifft uns es nun auch , oder haben wir noch einen Versuch offen . Bei dem 4. Versuch im Jahr 2005 haben wir die Kosten selber gtragen…allerdings haben wir auch nicht richtig nachgefragt ob wir es überhaupt mussten !?
    Kann mir dazu jemand was sagen ? “Haben wir vielleicht noch einen Versuch offen “? Gruss Oliver und Tanja


    Geschrieben von Oliver am 15. September 2006 um 10:02
  8. Mein Mann ist privat versichert; ich gesetzlich.
    Laut unserem Arzt gilt mein Mann der alleinige Verursacher unserer Kinderlosigkeit.

    Unser Arzt schlägt eine Spermapräperation/-aufbereitung vor, um dann eine homologe intrauterine Insemination durchzuführen.
    Meine gesetzliche Krankenversicherung hat 3 Behandlungszyklen genehmigt.

    Ist die private Krankenversicherung meines Mannes dazu verpflichtet, die Kosten für die Spermapräperation zu übernehmen?

    Was, wenn die PKV die Kostenübernahme ablehnt - kann man dann versuchen mit einem Anwalt dagegen vorzugehen?


    Geschrieben von Lisa am 22. September 2006 um 16:44
  9. Hallo,
    wir haben bereits 2 ICSI-Versuche in Ansprich genommen. Beidesmal waren die Embryos gut entwickelt haben sich aber nicht eingenistet. Unseren nächsten Versuch wollen wir im EU- Ausland starten.
    Fragen kostet nichts, und so habe ich bei der gesetzl Krankenkasse angefragt ob sie einen Teil der Kosten übernehmen. Sie waren sehr nett und haben uns zugesichert den in D üblichen Satz zu bezahlen, da man ja auch seine Zähne im EU-Ausland sanieren lassen kann.
    Das Ausland ist also nicht das Problem…aber der 3. Versuch! Angeblich wird ein 3. ICSI nur bezahlt wenn bereits eine Schwangerschaft vorhanden war! das war mir neu!!!
    Also meine Frage WANN WIRD EIN 3. VERSUCH BEZAHLT?
    Kann mir jemand einen § nennen wo das steht, damit ich das dem Sachbearbeiter belegen kann?

    Vielen Dank
    trine


    Geschrieben von trine am 26. September 2006 um 17:03
  10. @ Dajana
    Bei der PKV ist es eine Ermessensfrage, aber meist muss man verheiratet sein, das kann aber jede PKV für sich selbst entscheiden. Zu 2: Die PKV gemäß dem Verursacherprinzip

    @ Oliver
    Nein, Sie haben keinen weiteren Versuch offen, da das ab 2004 gültige Gesetz nur noch eine Kostenerstattung bei drei Versuchen vorsieht, unabhängig davon, was vorher genehmigt wurde.

    @ Lisa
    Die Kosten für die Spermienaufbereitung muss die Kassse Ihres Mannes übernehmen, eigentlichsogra die ganze Inseminationstherapie. Und ja, ich würde einen Anwalt einschlaten, wenn Sie auf Widerstand stossen

    @ Trine
    da hat jemand bei der Kasse die Richtlinien nicht richtig durchgelesen. Bleibt zweimal die Befruchtung aus, dann wird der dritte Versuch nicht mehr erstattet. Siehe auch hier, das ist nämlich nichts Neues:


    Geschrieben von E. Breitbach am 26. September 2006 um 20:26
  11. Hallo.

    Wir beide sind Privat versichert. Wir haben bereits einige IUI’s hinter uns, danach haben wir 4 IVF’s gemacht. Bei der 4. IVF ist nun eine Schwangerschaft eingetreten, die aber Leider ende 6. Woche zu einem Abort geführt hat. Anfangs der 6. Woche konnten im Ultraschall Herzfunktionen festgestellt werden.

    Wir möchten jetzt gern einen weiteren Versuch starten. Muss die PKV weitere Versuche bezahlen, wenn ja wie viele ???.


    Geschrieben von Armin am 2. Oktober 2006 um 17:11
  12. @ Armin,
    die Kostenübername bei den PKV ist ja nicht auf eie bestimmte Zahl beschränkt. Eine Limitierung der Versuche ergibt sich durch die zunehmend wahrscheinliche Erfolglosigkeit. Ist eine Schwangerschaft nachgewiesenermaßen eingetreten, dann sollte dies eigentlich zur Übernahme weiterer Versuche führen. Wobei es leider im Ermessen der Kasse liegt, wieviele das sein werden. Der Logik folgend sollten es eigentlich wieder mehrere sein. Zumindest beantragen sollte man erst einmal 4 neue Versuche und dann weitersehen


    Geschrieben von E. Breitbach am 2. Oktober 2006 um 20:18
  13. hallo
    würden sie einem paar mit 40/41 nach 9üz sofort zu einer ivf raten?beide pkv,kiwu-klinik in österreich.befunde sind bei beiden ok.verursacher ist noch unklar…danke sehr jule


    Geschrieben von jule am 4. Oktober 2006 um 20:24
  14. @ Jule,
    Das hängt sehr von den Befunden ab. Jedoch neigt man dazu, bei höherem Alter relativ frühzeitig auf eine IVF zu wechseln, da hier die Chancen auf eine Schwangerschaft deutlich höher sind. Es kommt also darauf an, aber nachvollziehbar ist eine solche Vorgehensweise durchaus.


    Geschrieben von E. Breitbach am 4. Oktober 2006 um 21:15
  15. Hallo, hab dann auch mal eine Frage…
    Ich,(m,33) bin privat versichert(zu 50%, der Rest ist Beilhilfe). Meine Frau ist gesetzlich versichert.Da bei mir ein OAT-Syndrom vorliegt ist eine natürliche Befruchtung so gut wie unmöglich. Die GKV meiner Frau lehnt eine Kostenübernahme ab (sie verweisen auf das “Verursacherprinzip”) und meine PKV sagt die Kosten seien auch da nicht einreichbar.
    Müssen wir tatsächlich ALLES alleine bezahlen? Besteht die Möglichkeit eine Kostenübernahme einzuklagen? Bei Ihrer GKV oder bei meiner PKV..??


    Geschrieben von Ralf am 8. November 2006 um 11:55
  16. @ Ralf,

    die GKV ist im Recht. Die PKV hingegen nicht, diese muss zahlen, wenn Sie der alleinige Verursacher sind. Die Beihilfe ist ein spezieller Fall und wird evtl. ebenfalls keine Kosten übernehmen


    Geschrieben von E. Breitbach am 11. November 2006 um 18:49
  17. Danke für die Antwort,

    habe allerdings im Kleingedruckten meiner PKV entdeckt das eine künstliche Befruchtung nicht bezahlt wird. Ist sowas zulässig?Daher wird wohl nur ein sehr geringer Teil von der Beihilfe übernommen…
    Dennoch werden wir es wohl wagen…


    Geschrieben von Ralf am 12. November 2006 um 18:05
  18. hallo ich habe mal eine frage mein freund und ich sind 22 jahre alt und ich habe das pcos wir wollen eine behandlung mit clomifen machen um ein kind zubekommen.Meine frage wäre nun, bekommen wir diese behandlung überhaupt da wir ja noch unter 25j sind und nicht verheiratet sind.


    Geschrieben von michelle am 12. November 2006 um 23:33
  19. @ Ralf,
    solche Einschränkungen sind zulässig. Viel Erfolg!

    @ Michelle,

    Auch die Hormonbehandlungen, welche ausschließlich zur Verbesserung der Eizellreifung gegeben werden und nicht in Vorbereitung auf eine der unten aufgeführten Maßnahmen, ist weiterhin von Eigenleistungen befreit.

    Um es deutlicher zu machen, habe ich den text noch dahingehend ergänzt, dass für solche Behandlungen eine Heirat oder das Erreichen der Altersgrenzen nicht nötig sind.


    Geschrieben von E. Breitbach am 14. November 2006 um 23:16
  20. Wir haben von der PKV meines Mannes nun die Zusage “für die Kostenübernahme für die Spermaaufbereitung/präperation” erhalten. Mein Mann gilt als der alleinige Verursacher unserer Kinderlosigkeit. Meine gesetzl. Krankenkasse hat 3 Inseminationen genehmigt.

    Nun zu meiner Frage: ist die PKV nicht auch dazu verpflichtet, die Kosten für die Hormonbehandlung und für sämtliche weitere anfallende Untersuchungen z.B. Blutabnahme, Ultraschall, etc. zu übernehmen - nach dem Alleinverursacherprinzip?

    Gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, eine ICSI schon vor Beendigung des 3. Inseminationsversuches bei den Krankenkassen (meiner GKV und der PKV meines Mannes) zu beantragen?


    Geschrieben von Lisa am 25. November 2006 um 09:47
  21. Hallo zusammen,
    werden die Kosten einer Bauchspiegelung mit gleichzeitiger Gebährmutterspiegelung von den gesetzlichen Krankenkassen auch für unverheiratete Paare übernommen?
    Wie lange dauert dieser Eingriff normalerweise, sprich, wie lange wird die Narkose dauern?
    Vielen Danke und liebe Grüße
    Angela


    Geschrieben von Angela am 28. November 2006 um 18:46
  22. Es wurden bereits drei IUI’s durchgeführt, die leider alle negativ waren. Nun ist eine IVF geplant.

    Mein Mann gilt als alleiniger Verursacher unserer Kinderlosigkeit. Muss die PKV meines Mannes eigentlich alle Kosten der Behandlung übernehmen, oder gibt es für die IVF kein Gerichtsurteil wie bei einer ICSI? Dann müsste wohl meine GKV einen Teil der Kosten tragen?

    Vielen Dank.


    Geschrieben von Jennifer am 11. Dezember 2006 um 22:41
  23. MEIN MAN IST BEI DER BUNDESWEHR UND ICH BIN GESETZLICH VERSICHERT.Zahlt die Bundeswehr die Beratung,Chromosonen-analyse und Spermigramm in einen Kinderwunsch Zentrum.
    Viellen Dank


    Geschrieben von JOJO am 11. Dezember 2006 um 23:29
  24. Hallo,

    bitte versteht das nicht falsch, aber ist es möglich, das die gesetzliche Kasse, bei Menschen, die Hartz IV beziehen,, die gesamten Kosten für eine ICSI-Therapie übernimmt? Etwa wie bei den Zahnarztkosten?

    Vielen Dank


    Geschrieben von Dandra am 21. Dezember 2006 um 11:57
  25. @ Lisa: Bei der Insemination lässt sich das noch trennen, grundsätzlich haben Sie aber recht, die Kasse Ihres Mannes sollte die gesamten Kosten tragen. Sollte eine küsntliche Befruchtung notwendig werden, dann ist dies in jedem falle so, denn da lässt sich die Behandlung der Frau und des Mannes nicht mehr trennen, da die Behandlung komplett als zusammengehörend definiert wird.

    @ Angela: Ja, die Kosten der Diagnostikm werden auch bei Unverheirateten Paaren übernommen, wie im Text bereits ausgeführt. Weitere Infos zu diesem Thema bitte im Forum oder im entsprechenden Kapitel dieses Theorie-teils nachlesen.

    @ Jennifer: Tricky. Wenn eine ICSI durchgeführt würde, dann wäre die Kasse Ihres Mannes der Kostenträger, bei einer IVF bei ausschließlich männlich verursachter Sterilität im Prinzip auch, aber dies ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

    @ Jojo: Nur in Ausnahmefällen

    @ Dandra: Nein, da gibt es leider keine Ausnahmen.


    Geschrieben von E. Breitbach am 27. Dezember 2006 um 00:35
  26. nach 3 versuche haben wir ein kind übernimt krankenkasse weitere versuche oder nicht mer


    Geschrieben von friesorger am 11. Januar 2007 um 19:06
  27. ein liebes hallo ans team
    meine frage besteht darin: ich habe mich vor 7 jahren sterilisieren lassen, nun möchte ich gern ein kind mit meinem neuen partner und wir sind nicht verheiratet,
    übernimmt die kasse einen teil der kosten und können wir die ivf in deutschland durchführen lassen?
    ganz liebe grüße


    Geschrieben von nicole am 15. Januar 2007 um 20:40
  28. Hallo,

    ich hatte nach der 1.ICSI eine Fehlgeburt in der 10 SSW. Mein Mann und ich sind beide in der PKV, bei der DKV. Bewilligt wurden uns anfangs nur 3 ICSI Versuche. Wie hoch sind die Chancen, daß wir einen weiteren Versuch genehmigt bekommen (wegen der FG)? Zählt die Anzahl der Versuche dann automatisch wieder von vorn bzw. wann müssen wir einen neuen Antrag stellen? Schon jetzt nach der 1.ICSI mit FG oder erst, wenn die 3 genehmigten ISCI keinen Erfolg gebracht haben? Unsere Krankenversicherung scheint seht zurückhaltet mit der Kinderwunschbehandlung um zugehen :o(

    Viele Grüße

    Anett


    Geschrieben von Anett am 22. Januar 2007 um 10:52
  29. Hallo Wunschinder-Team,

    wir wollen Kinder, leider klapptes nicht auf dem natürlichen Weg. Meine Frau (PKV) muß zur Zyklusstimulation behandelt werden, der Eisprung wird durch Spritze ausgelöst. Ich (GKV) bin eingeschränkt fruchtbar (Spermienqualität nicht ausreichend).

    Wie sieht es bei einer IVF ICSI mit der Kosten-Erstattung aus ? Unser Arzt meinte, wir würden gar keine Geld, weder von PKV noch GKV bekommen.

    Grüße
    Flo


    Geschrieben von Flo am 23. Januar 2007 um 10:27
  30. Hallo Wunschkind-Team,

    mein Partner und ich sind nicht mit einander verheiratet und gesetzlich versichert. Wir haben Anfang Januar erfahren, dass es ziemlich unwarscheinlich ist, dass wir auf dem natürlichen Weg ein Kind zeugen können und darher eine künstliche Befruchtung erforderlich wäre. Bevor wir aber von heut auf morgen heiraten, wollen wir ggf. noch das Urteil der Verfassungsbeschwerde “Kostnerstattung k. B. bei nicht verheirateten” abwarten.

    Meine Frage: Wisst Ihr wann das Urteil erwartet wird?


    Geschrieben von Gabriele am 26. Januar 2007 um 12:39
  31. hallo
    mein mann und ich haben uns entschlossen für eine ICSI Behandlung im Ausland.In Deutschland in unseren fall ca.5,500 Euro pro versuch,ich bin Kassenpatientin mein mann Zeitsoldat (keine kostenübernahme)
    Nach §13 Kostenerstattung/Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
    sind Versicherte berechtigt Kostenerstatung in Anspruch zu nehmen auch für Behandlungen in den EU Staaten.meine krankenkasse sagt nein.
    was kann ich noch machen?
    MfG Jojo


    Geschrieben von Jojo am 30. Januar 2007 um 21:49
  32. Hallo,
    ich bin seit 2 Jahren privat krankenversichert. Vor zwei Wochen habe ich geheiratet. Meine Ehefrau ist 23 Jahre alt, Australierin und möchte nun auch nach Deutschland kommen. Sie wird hier zunächst nicht erwerbstätig sein, deswegen kommt für sie auch nur eine PKV in Frage. Meine Frau hat Probleme schwanger zu werden (wir haben es schon vor unserer Ehe 2 Jahre lang versucht) und ihr Arzt sagte, es käme für sie nur eine künstliche Befruchtung in Frage.

    Jetzt meine Fragen:
    1. Wie sieht es allgemein bei den PKV und künstlicher Befruchtung aus? Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ja erst ab einem Alter von 25. Und die PKV?
    2. Wenn meine Frau z.B. in meiner PKV mitversichert wird, entfällt die Wartezeit von 3 Monaten, heisst das wir könnten es sofort mit der künstlichen Befruchtung versuchen?
    3. Stimmt es, dass wenn man anfänglich zu viel Leistungen in Anspruch nimmt, die PKV seinem Mitglied kündigen kann?

    Bitte schreiben Sie mir nicht, dass ich mich bei meiner PKV erkundigen kann. Ich möchte mich erstmal im Vorfeld informieren. In dem dicken Vertrag meiner PKV habe ich ausserdem kein Wort über künstliche Befruchtung und Kostenübernahme gefunden.


    Geschrieben von Hans am 9. Februar 2007 um 13:13
  33. Hallo,
    meine Frau ist Beamtin und zu 50 % beihilfebrechtigt sowie 50 % privat versichert. Ich bin in der gesetzlichen Krankenverischerung und Verursacher, nachdem ich vor Jahren eine Chemo-Behanldung hatte. Nun hat die PKV meiner Frau eine Kosten übernahme der ICSI komplett abgelehnt und die Beihilfe trägt immerhin 25 % der anfallenden Kosten meiner Frau. Die GKV von mir hat eine Kostenübernahme von 3 Zyklen bewilligt, jedoch betrifft das nur die Kosten, welche mich betreffen, welche im Vergleich zu meiner Frau (Medikamente, Hormonbehandlung, etc.,) ca. 1000,- € zu 5000 € eher gering ausfallen.

    Welche Kasse ist verpflichtet welche Kosten zu übernehmen?


    Geschrieben von Bernd X. Reindl am 11. Februar 2007 um 11:05
  34. @ Friesorger: Ja, so stehts auch auf der dritten Seite dieses Artikels.

    @ Nicole: Wenn eienr der beiden Partner sterilisiert ist, werden die Kosten ausnahmslos nicht übernommen.

    @ Anett: Wenn die Krankenkasse analog den gesetzlichen kassen verfährt, dann wird der eine zusätzliche Versuch gewährt. Neue Versuche gibt es (bei der GKV) erst nach Geburt eines Kindes

    @ Flo: wenn die behandlung ausschließlich wegen der schlechten Spermienqualität durchgeführt werden muss und Ihre frau nur hormonelle Störungen hat, dann hat Ihr Arzt leider recht.

    @ Gabriele: Am 28.2. wird das Urteil erwartet

    @ Jojo: Die Argumentation ist dann meistens, dass die Behandlung im Ausland nicht den deutschen Gesetzen entspricht. Man rechtlich dagegen vorgehen, jedoch gibt es leider keine höchstrichterlichen Entscheidungen dazu

    @ Hans: Die PKV behandeln ds unterschiedlich, es gibt Kassen, die das mit den Altersgrenzen nicht so eng sehen.
    zu 2: Vermutlich nicht, denn die PKV wird einen Ausschluss der künstlichen Befruchtung erwirken, wenn ihr wahrheitsgemäß bei der Antragsstellung die Frauchtbarkeitsprobleme Ihrer Frau genannt werden. Und diese sollten Sie nennen, da Sie sonst einen Vorwand zur kompletten Vertragskündigung liefern. Die Kündigunug wegen zu hoher Leistungen ist ohne weiteres nicht möglich.

    @ Bernd: Leider ist keine der beiden Kassen verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Ihre Kasse könnte es auf dem Kulanzwege tun (Kostenerstattung) verpflichtet ist sie dazu jedoch nicht. Ihre Konstellation ist bedauerlicherweise die denkbar ungünstigste.


    Geschrieben von E. Breitbach am 12. Februar 2007 um 00:55
  35. “zu 2: Vermutlich nicht, denn die PKV wird einen Ausschluss der künstlichen Befruchtung erwirken, wenn ihr wahrheitsgemäß bei der Antragsstellung die Frauchtbarkeitsprobleme Ihrer Frau genannt werden. Und diese sollten Sie nennen, da Sie sonst einen Vorwand zur kompletten Vertragskündigung liefern.”

    Tut mir leid, aber das verstehe ich jetzt nicht. Ich hatte natürlich schon vor die PKV von den Fruchtbarkeitsproblemen zu unterrichten. Aber heisst das also: weil wir ehrlich sind, gibt es dann keinerlei Leistungen? Und: würden wir die PKV nicht unterrichten, droht die Kündigung. Letzteres kann ich nicht vollständig nachvollziehen. Ich denke mir alle Paare, die PKV versichert sind und eine künstliche Befruchtung brauchten, hatten beim Eintritt in die PKV ihre Fruchtbarkeitsprobleme. Fakt ist nur, dass sie es nicht wussten stimmt das so?

    Hätten meine Frau und ich es vor der Ehe also nicht versucht (dass sie schwanger wird), hätte ich sie dann hier in Deutschland PKV versichert und nach einem Monat, hätte der Frauenarzt festgestellt, dass sie Fruchtbarkeitsprobleme hat, dann hätte die PKV die künstliche Befruchtung bezahlt egal wie jung sie ist und es würde keine Kündigung folgen?

    Gruss
    Hans


    Geschrieben von Hans am 12. Februar 2007 um 10:08
  36. bin ledig, 41, noch nie schwanger geworden. Kurz: als Selbstzahlerin möchte ich gerne einen Hormonspiegel und eine diagnostische Bauchspiegelung machen lassen.
    Die Kosten hierfür konnte ich bislang nicht nicht finden.
    Könnten Sie mich aufklären?


    Geschrieben von Simone am 20. Februar 2007 um 18:37
  37. @ Hans: ja und Nein. Nicht, weil Sie ehrlich sind, sondern weil vorbestehende Erkrankungen immer ausgeschlossen werden oder zu erheblichen Tarifsteigerungen führen. Und. Richtig, Fakt ist, dass sie es nicht wussten und auch Ihre Schlussfolgerung ist selbstverständlich richtig

    @ Simone: Beides sollte Ihre Krankenkasse bezahlen, da dies reine Diagnostik ist und diese wird vollständig bezahlt.


    Geschrieben von E. Breitbach am 25. Februar 2007 um 18:35
  38. Guten Tag!
    Ich bin privat versichert (50%) und beihilfeberechtigt (50%). Nach Chemotherapie vor 18 Jahren bin ich zeugungsunfähig, die wenigen eigenen Spermien lassen sich aber aufbereitet für eine IVF bei meiner gesunden Frau nutzen.
    Wir stehen am Anfang der Prozedur. Die gesetzl. Krankenkasse meiner Frau hat mir mitgeteilt, dass sie gar keine Kosten übernimmt, da für sie das Verursacherprinzip gilt.
    Meine Beihilfestelle hatte schon vorher mitgeteilt, dass sie die Kosten, die bei meiner Frau anfallen, nicht zahlt. Für sie gilt die körperbezogene Betrachtungsweise.
    Die private Krankenversicherung hat keine definitive Aussage zur Kostenübernahme getroffen, sondern entscheidet erst nach den Ablehnungsbescheiden der Beihilfe bzw. Krankenversicherung meiner Frau.

    Meine Fragen sind:
    1. Welches Prinzip gilt nun wo und für wen?
    2. Wo ist das genau nachzulesen, um es wasserdicht den entsprechenden Entscheidungsträgern vorlegen zu können? ( §27a (3) SGB V meint ja das Körperprinzip, oder?)
    3. Wie hoch sind die Kosten in etwa pro Versuch?
    4. Sollen wir es einfach machen und die Beihilfe, Kasse und Krankenversicherung vorher informieren und abwarten, wer was zahlt?
    5. Hat sich seit dem neuen BVG-Urteil von gestern irgendetwas geändert?

    Vielen Dank im Voraus schon für die Antworten!!!

    Gruß, Tom


    Geschrieben von Tom am 1. März 2007 um 12:45
  39. Sehr geehrte Damen u. Herren,
    wir sind gesetzlich krankenversichert und haben bei der ersten ICSI Eizellen einfrieren lassen. Beim Kryotransfer bin ich dann Schwanger geworden. War aber leider eine Eileiterschwangerschaft. Zählt diese ICSI auch als ein Versuch von dreien? Ich habe gehört, wenn das Ergebnis bei einer ICSI positiv ist,(in meinem Fall war es ja so!) zählt es nicht und ich bekomme noch drei Versuche von der Krankekasse bezahlt. Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen.Vielen Dank Sabine Saling


    Geschrieben von sabine saling am 3. März 2007 um 10:29
  40. @ Tom: wenn die Beihilfe mit im Boot ist, wird es leider automatisch schwieriger, da hier im Prinzip die Regelungen der gesetzlichen kassen zum Tragen kommen, was bedeutet, dass sie nicht zahlen müssen (=patientenbezogen)

    Die Private muss zahlen, da für sie das Verursacherprinzip gilt, aber sie wird natürlich nur 50% der Kosten übernehmen. Die Ablehnungsbescheide der anderen Kassen müssen dafür vorliegen. Das ist zwar nicht zwingend notwendig, ist aber die übliche Vorgehensweise. Es geht vor alölem darum, dass sich die Kasse Ihrer Frau (berechtigt!) gegen die Übernahme der Kosten entscheidet.

    Ich würde es auf jeden Fall vorher klären und erst dann die Behandlung beginnen.

    Nein, das BVG-Urteil bestätigt nur die gegenwärtig bestehenden Regelungen für unverheiratete Paare


    Geschrieben von E. Breitbach am 4. März 2007 um 12:05
  41. @ Sabine: Sie haben zwar grundsätzlich recht, es ist ja eine erfolgreiche Behandlung gewesen. Aber nicht eine, die von der Kasse bezahlt wurde und daher ausserhalb der üblichen “Zählung” der Versuche


    Geschrieben von E. Breitbach am 4. März 2007 um 12:07
  42. Hallo,
    beim Kryotransfer haben wir die Kosten selbst getragen, dass ist richtig.Die Kryos sind aber aus der ersten Icsi entstanden und so sagte man mir, wäre es eine erfolgreiche Icsi gewesen.Die Kosten der ersten Icsi hat auch zur Hälfte die Krankenkasse übernommen.Danach habe ich noch 2 Icsi Versuche gestartet. Steht mir da jetzt noch eine Icsi zu????Mfg Sabine


    Geschrieben von sabine saling am 7. März 2007 um 07:24
  43. Wir haben bereits eine Tochter (2Jahre) mit Hilfe von Icsi bekommen. Nun möchten wir ein weiteres Kind. Die GKV meiner Frau lehnt jedoch dich Kostenübernahme ab, obwohl unser Arzt im Kinderwunschzentrum sagte, das alle Werte “schlecht genug” seien.
    Jetzt die Frage: gibt es irgendwo gesetzliche Richtlinien, welche Werte im Spermiogramm “eingehalten” werden müssen, um eine Kostenübernahme zu erzielen ?
    MfG Thomas


    Geschrieben von thomas am 24. März 2007 um 21:55
  44. Meine Frau wurde beim 3. ISCI-Versuch schwanger. Leider endete die Schwangerschaft aber mit einem Missed Abort in der 8. SSW. Wieviele neue ISCI-Versuche werden von der gesetzlichen KK übernommen?

    Gruß
    Thomas


    Geschrieben von Thomas am 26. März 2007 um 15:41
  45. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, aber beide privat versichert. Mein Partner ist zeugungsunfähig. Meine Krankenkasse hat mir schon mitgeteilt, dass es wegen des Verursacherprinzip Sache seiner PKV die Kosten zu übernehmen. Ich bin 38 Jahre und mein Partner 33 Jahre.
    Meine Fragen:
    Gibt es auch für die PKV eine Alterbeschränkung?
    Müssen wir heiraten um die Kostenübernahme durch seine PVK zu bekommen ?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung :-)

    MfG
    Petra


    Geschrieben von Petra am 24. April 2007 um 12:55
  46. Ich bin über 40 und habe 4 erfolglose Inseminationen hinter mir. Mein Arzt schickte mich erst in die Kinderwunschklinik, als ich schon 40 war. Nun zahle ich die nächste Insemination (diesmal hormonstimuliert) selbst. Meine Frage: Wie merkt die Kasse denn, dass ich Hormongaben in Vorbereitung auf die Insemination bekomme und nicht auf eine normale Empfängnis? Kann man nicht irgendwie doch eine Bezuschussung der Hormone erreichen?

    Vielen Dank.

    Natascha


    Geschrieben von Natascha am 25. April 2007 um 13:28
  47. Ist man mit 44/45 zu alt fuer Kinderwunsch?
    (Besonders als Erstgebaehrende?)


    Geschrieben von rita am 29. April 2007 um 05:30
  48. Hallo Info Team,
    wir versuchen seit ueber 5 Jahren ein zweites Kind zu bekommen. Da mein Mann als steril diagnstiziert wurde, also keine Spermien mehr im Ejakulat hat, haben wir uns nun dazu entschlossen mit Spender Spermien eine IUI durchzufuehren. Wir sind beide bei der gleichen PKV versichert und wuerden nun gerne wissen welche Kosten von der PKV uebernommen werden:
    - Kauf der Spender Spermien bei einer Kryobank
    - Spermien aufbereitung
    -Inseminationstherapie, wie viel Zyklen?
    - Kryolagerung

    Vielen Dank im Voruas,
    Denise


    Geschrieben von Denise am 8. Mai 2007 um 04:10
  49. Hallo, meine Frau ist privat krankenversichert und die Kasse macht keine Kostenübernahmne, da nach ihrer Ansicht keine Krankheit vorliegt.Ich selber habe schon 2 Kinder aus meiner ersten Ehe und meine Sperma ist nach einer Prüfung als gut befunden worden. Meine Frau ist nun schon 39 Jahre und die Zeit läuft uns davon. Meine Frau ist seit einem Jahr in Behandlung mit hormunellen Mitteln und der Arzt hat nun empfohlen, eine IVF durchzuführen, da die Schleimhaut sich nicht stark genug aufbaut. Ich möchte nun gerne wissen, ob die Ablehnung der Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung gerechtfertigt ist oder ob man hier eine Möglichkeit hat, gegen die Kasse zu klagen und wenn ja, wie.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Liebe Grüße
    Bernhard Helfrich


    Geschrieben von Helfrich Bernhard am 9. Mai 2007 um 13:35
  50. Hallo, ich habe auch eine Frage…
    Wir haben Ende 2005 mithilfe von ICSI eine Tochter bekommen. Aus der Behandlung blieben 7 befruchtete Eizellen übrig, die wir eingefroren haben. Nun möchten wir ein zweites Kind und dafür auf die eingefrorenen Eizellen zurück greifen. In der Klinik sagte man mir von vorne herein, dies sei komplett Privatleistung, alle Kosten seien von uns zu tragen. Ist das richtig? Die erste Rückführung hat bereits (erfolglos) stattgefunden (im Spontanzyklus). Mein Mann und ich sind gesetzlich versichert, ich mag aber nicht bei meiner Krankenkasse nachfragen, da ich dort auch beschäftigt bin und nicht möchte, dass jemand etwas davon mitbekommt…
    Wäre super lieb, wenn ich Antwort bekäme, denn der “Spaß” kostet jedesmal rund 500 Euro…

    Liebe Grüße, Megan


    Geschrieben von Megan am 14. Mai 2007 um 12:55
  51. Hallo, laut Kinderwunschklinik haben mein Partner und ich nur via ICSI eine Chance ein Kind zu bekommen. Wir sind beide stark eingeschränkt in der Fortpflanzungsfähigkeit (jedoch nicht explizit unfruchtbar).
    Bei uns liegt folgende Konstellation vor: mein Partner ist in der GKV, ich in der PKV. Wir sind nicht verheiratet. In wenigen Tagen beginnt bereits die ICSI … es ging alles so schnell mit dem Behandlungsbeginn, dass wir mit den Kassen noch nichts klären konnten. Heiraten wollen wir in wenigen Monaten … aber eben auch nicht auf die Schnelle. In 4 Wochen werde ich übrigens 40.
    Welche Chancen haben wir, bei der PKV und der GKV hinsichtlich Kostenerstattung oder -beteiliung? Haben Sie vielleicht Musternanträge, ich bin unsicher, wie ich dieses Anliegen am Besten bei den Kassen vortragen kann.

    Vielen Dank im voraus, Heidrun


    Geschrieben von Heidrun am 15. Mai 2007 um 23:09
  52. Hallo,

    ich lebe zur Zeit im Ausland und bin privat versichert. Diese Versicherung endet aber Anfang März 2008 (spezielle Versicherung nach Referendariat). Wir wollen aber gerne ein Kind bekommen und der Geburtstermin könnte terminlich nach Ablauf der Versicherung liegen. Habe ich als Schwangere einen Kündigungsschutz? Wie kann ich mich verhalten? Doppelt versichern darf ich mich ja nun auch nicht.

    Vielen Dank im voraus,

    Wang


    Geschrieben von Wang am 21. Mai 2007 um 14:38
  53. Guten Tag,
    mein mann hat keine Spermien. Lt. Krankenkasse wir nichts übernommen. Mitlerweile haben wir schon 4 Versuche (Befruchtung mit Fremdsperma) hinteruns. Erfolgslos. Ist das richtig das die Krankenkasse das überhaubt nichts übernimmt auch bei keinen anderen Behandlungen?


    Geschrieben von Helena am 22. Mai 2007 um 08:57
  54. @ Sabine: Leider nein. Die “Kryoschwangerschaft” fließin die Berechnungen nicht mit ein.

    @ Thomas: Ja. Hier steht ´s. Unter Punkt 11.5

    @ Thomas: Es werden die Kosten eines weiteren Versuchs übernommen.

    @ Petra: bei den PKV ist eine Heirat nicht zwingend notwendig und auch die Altersbeschränkung besteht nicht so explizit. Aber meist richten sich die PKV auch nach den Richtlinien der GKV. Das wird sich nur in einer direkten Korrespondenz mit der Kasse klären lassen

    @ Natascha: Die Kasse merkt es nicht. Aber Ihr Arzt weiß es und begeht Abrechungsbetrug, wenn er Ihnen für die Medikamente ein Kassenrezept ausstellt.

    @ Rita: falsches Kapitel. Hier steht mehr dazu ;-)

    @ Denise: Wenn eine heterologe Insemination geplant ist, dann werden von der Kasse keine dieser Leistungen übernommen. das mag man als ungerecht empfinden nud das ist es auch, aber das ist der gegenwärtige Stand der Dinge.

    @ B. Helfrich: Ohne das ich das von hier aus beurteilen könnte, klingt es nach Hinhaltetaktik, die in Anbetracht des Alters Ihrer Frau in einem technischen K. O. endet, wenn Sie keinen Rechtsbeistand hinzuziehen. So wie Sie den Fall darstellen, ist das dringend anzuraten. Wobei ich widerum darauf hinweisen muss, dass dies bitte nicht als Rechtsberatung misszuverstehen ist.

    @ Megan: Ja, das ist eine Privatleistung

    @ Heidrun: Schwierig. Das kann ich von hier aus eigentlich gar nicht beantworten, da man dazu wirklich genauestens über alle Diagnosen Bescheid wissen müsste. Wichtig wäre es, die “Schuld” sehr konsequent einem von Ihnen beiden in die Schuhe zu schieben, wenn es möglich ist und den Antrag schnellstmöglich zu stellen. Da SIe aber nicht verheiratet sind und bald über 40, ist die Prognose für eine Kostenübernahme welcher Kasse auch immer leider als eher schlecht.

    @ Wang: Der Kündigungsschutz ist ja unabhängig von der Art der Krankenversicherung (?)

    @ Helena: ja, das ist richtig


    Geschrieben von E. Breitbach am 28. Mai 2007 um 22:54
  55. Hallo,
    ich bin 43, in der GKV und habe mir vor 6 Jahren die Eileiter durchtrennen lassen. Mit meinem Ehemann (37, PKV) möchte ich mein erstes Kind bekommen. Mein Mann leidet am OAT-Sysndrom III. Grades, da geht also nur ICSI.
    Die PKV meines Mannes hat die Kostenübernahme wegen meines Alters abgelehnt, wir berufen uns allerdings auf das Verursacherprinzip, wonach der Grund einer ICSI beim Mann liegt, unabhängig vom Befund der Frau. Die PKV bezieht sich auf die Sterilisation. Haben wir eine Chance auf Übernahme irgendwelcher Kosten?


    Geschrieben von ela am 17. Juni 2007 um 17:38
  56. Hallo liebes Team,

    hätte auch eine Frage zur Kostenübernahme. Mein Mann ist gesetzlich und ich bin privat versichert. Aufgrund des schlechten Spermiogramms meines Mannes soll eine Insemination durchgeführt werden. Da ich oft gehört habe, dass die GKV nur nach dem Behandlungsprinzip die Kosten übernimmt und die PKV nur nach dem Verursacherprinzip möchte ich wissen, wer für die Übernahme der Kosten nun zuständig ist.

    Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    Christel


    Geschrieben von Christel am 21. Juli 2007 um 18:50
  57. Hallo,

    wir möchten auch noch ein Baby, ich habe 2 Kinder mit in die Beziehung gebracht. Leider habe ich mich unter Druck, nach meiner 2ten Tochter sterilisieren lassen müssen. Mein damaliger Partner zwang mich dazu, ich war damals 24. Näheres möchte ich hier nicht erläutern. Einen Antrag auf eine Refertilisierung wurde mehrfach abgelehnt.
    mein neuer Partner und ich wünschen uns nichts sehnlicher als ein gemeinsames Kind. Wird auch hier eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse übernommen? Was gäbe es noch für alternativen um ein gemeinsames Kind zu bekommen? Wie würde ein Antrag auf diese Kosten aussehen?

    Ich bitte hier um Hilfe, da wir uns nichts sehnlicher Wünschen als ein gemeinsames Kind. Er ist für meine beiden Mädchen schon der liebste “ersatzvater” den es geben kann.


    Geschrieben von Mandy am 27. September 2007 um 19:43
  58. @ Ela: Die PKV muss die Kosten nur dann übernehmen, wenn die Chancen auf eine Schwangerschaft bei mindestens 15% liegt. In Ihrem Alter liegen Sie leider vermutlich deutlich darunter. Da Sie auch sterilisiert sind, sehe ich da wenig Chancen auf eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen

    @ Christel: Wenn die Spermien das Problem sind, dann ist Ihr Mann der Verursacher und demzufolge ist seine Versicherung auch für die entstehenen Kosten zuständig.

    @ Mandy: Wenn Sie sich haben sterilisieren lassen, dann werden weder eine Refertilisierung noch eine IVF von der Krankenkasse übernommen. Beide Methoden müssten Sie selbst bezahlen, da gibt es leider auch keine Ausnahmeregelungen.


    Geschrieben von E. Breitbach am 27. September 2007 um 20:25
  59. Hallo,

    mein Mann und ich sind beide privat versichert. Ich bin auch beihilfeberechtigt. Bei mir liegt eine Eizellreifungsstörung vor; mein Mann hat eine schlechte Spermienqualtität und gilt als Verursacher. Meine PKV hat uns die Kostenübernahme der erf. Hormonbehandlung für 3 ICSI-Versuche zugesichert; die PKV meines Mannes will nur die Restkosten für 1 ISCI-Versuch übernehmen. Der 1. ISCI-Versuch war positiv, endete aber leider in der 10. SSW in eine Fehlgeburt.
    Meine Frage:
    1. Muss die PKV meines Mannes die Kosten für einen 2. ISCI-Versuch übernehmen bzw. für wieviele Versuche muss sie zahlen?
    2. Wird der 1. Versuch den 3 zugesicherten Versuchen angerechnet oder stehen uns von meiner PKV und der Beihilfekasse noch weitere 3 Versuche zu?
    3. Wir haben noch 4 eingefrorene Eizellen. Wie werden die Kyroversuche angerechnet? Oder ist es sinnvoll, die Kosten hierfür selbst zu tragen und den PKV`s erst gar nicht anzuzeigen?
    Schon mal Danke für Ihre Antwort.


    Geschrieben von Claudia am 9. Oktober 2008 um 09:01
  60. @Claudia: Die PKV ist gehalten, die Kosten zu übernehmen, wenn eine ausreichende Wahrscheinlichkeit auf Erfolg besteht. Das ist aufgrund der Schwangerschaft ja nun eindeutig nachgewiesen. Eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es bei den PKV üblicherweise nicht, es orientiert sich alles ausschließlich an der Aussicht auf Erfolg, die natürlich auch mit zunehmender Zahl der erfolglosen Versuche sinkt, was bei Ihnen ja nicht zutrifft. Die Beihilfe orientiert sich an den gesetzlichen Krankenkassen, die dann aber diesen einen Versuch zusätzlich erstatten (=3 weitere in Ihrem Falle).

    Solange Sie nicht explizit gefragt werden sollten Sie die Kryozyklen nicht angeben, da sie sonst mitgerechnet werden.


    Geschrieben von E. Breitbach am 10. Oktober 2008 um 11:47
  61. Hallo, ich habe mal folgende Frage.
    Ich bin 29 Jahre alt, mein Mann ist 42 Jahre alt, wir sind verheiratet und haben 2002 durch eine ISCI Behandlung beim ersten Mal einen gesunden Jungen zur Welt gebracht.
    Damals waren wir beide gesetzlich versichert.
    Das zur Vorgeschichte.
    Jetzt wollen wir ein weiteres Kind durch eine ISCI Behandlung, mein Mann ist wie beim ersten Mal der Schadensverursacher, da ich vollkommen gesund bin, aber mitlerweile bin ich privat versichert.
    Die GKV meines Mannes übernimmt 50% der Kosten, meine PKV übernimmt gar nichts, weil mein Mann der Schadensverursacher ist und als wir dann bei der GKV einen Antrag gestellt haben, das diese auch meine Kosten tragen sollen, wurde dies abgelehnt.
    Jetzt die Fragen :
    Ist es rechtlich das die GKV meines Mannes meine Kosten ablehnen darf, obwohl deren versicherten Schadensverursacher ist, gibt es dazu § Pharagraphen?
    Muß meine PKV meine Kosten übernehmen, obwohl ich gesund bin?
    Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar Tanja


    Geschrieben von Tanja am 2. Februar 2009 um 19:49
  62. Hallo, ich habe eine Frage zur Kostenerstattung der PKV. Mein Mann und ich sind beide privat versichert (bei unterschiedlichen Kassen). Mein Mann hat eine schlechte Spermienqualität, so dass IVF die einzige Möglichkeit ist. Seine Kasse will nun aber auch, dass ich meine Eileiterdurchgängigkeit prüfen lasse (vermute wegen Verursacherprinzip). Hat sie ein Recht darauf, denn IVF ist und bleibt doch unabhängig davon die einzige Möglichkeit, oder?


    Geschrieben von Natascha am 16. Februar 2009 um 16:03
  63. Hallo,
    ich habe eine Frage zur Kostenerstattung (50%) der GKV.
    Der Verursacher bin ich, nach Eileiterschfangerschaft habe ich 1 Eileiter Veloren, danach die 2 entfernen lassen wg. Tubare Sterilität bei Hydrosalpinx.
    Ich habe 2 Versuche 1 x IVF 2004 und 1 x ICSI 2008 beide Negativ von Krankenkasse bezahlt bekommen.
    Zahlt die Krankenkasse auch den 3 Versuch (50%)????


    Geschrieben von Ewa am 17. Februar 2009 um 15:51
  64. Hallo.
    Ich habe auch mal eine Frage. Mein Mann ist “Hauptverursacher, aber auch ich trage meinen Teil dazu bei. Die KK meines Mannes übernimmt 50%. Übernimmt meine KK dann die restlichen 50%? - Damit bräuchten wir ja keinen Eigenanteil leisten. Oder sehe ich das falsch?
    Muss ich bei meiner KK dann angeben, dass 50% bereits von der KK meines Mannes übernommen werden? Es handelt sich hierbei um die Techniker und die BKK.


    Geschrieben von einhorn1976 am 30. März 2009 um 21:13
  65. Hallo

    Ich bin 22 Jahre und mein Mann 25. Wir versuchen schon seit 2 Jahren, dass ich schwanger werde, nur es tut sich leider nichts. Mein FA hat mir zum dritten mal jetzt Clomifen verschrieben und meinte, wenn es nicht jetzt klappt dann schickt er mich in die Uniklinik.
    Wie sieht es hier mit den Kosten aus? Mein FA meinte, dass die Ärzte mich dann nochmal genau untersuchen und andere Hormonbehandlungen dann durchführen. Kosten diese Untersuchungen was? Oder die Hormonbehandlung? Wie sieht es bei eine IUI aus?

    LG Jolene


    Geschrieben von Jolene am 31. März 2009 um 10:45
  66. Hallo zusammen,

    wir stecken derzeit in der Beratung zur ICSI und haben von unserem behandelndem Arzt erfahren das auch die finazielle Förderunge,wie sie schon in Sachsen durchgeführt wird, auch für NRW spruchreifer wird. Können Sie uns dazu schon mehr Informationen geben oder uns ggf eine Seite nennen, wo wir dieses Thema aufmerksamer verfolgen könnten? Durch Live-Ticker oder Newsletter? Da sich unsere Behandlung noch etwas hinziehen muß, wäre es sicherlich sehr interessant in dieser Zeit dieses Thema zuverfolgen und zubeobachten?! Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung! Danke & Gruß Engel78


    Geschrieben von Engel78 am 31. März 2009 um 12:40
  67. einhorn1976

    Das siehst du falsch
    Dein Mann zahlt 50% für seine Rechnungen und du Selbst zahlst auch deine rechnungen zu 50%

    gruss


    Geschrieben von 79ingo am 16. April 2009 um 11:55
  68. Ich bin noch gesetzlich Krankenversichert und möchte eine Selbständige Tätigkeit aufnehmen. Daher müsste ich auch eine PKV abschließen. Da ich auf dem natürlichen Wege keine Kinder bekommen konnte wurde mir von meiner GKV die Kosten für die IVF bis zu 3 Versuche übernommen. Es hat gleich beim erstenmal geklappt und ich habe einen Sohn. Wir planen auch ein zweites Kind. Jetzt meine Frage: Mein Mann ist GKV und ich werde PKV sein. Ich bin die Verursacherin. Muss die neue PKV die Kosten der Künstlichen Befruchtung übernehmen auch mit einer bekannten Vorgeschichte? Wenn ja welche option sollte ich wählen, damit die IVF Kosten übernommen werden? Welche PKV würden sie mir empfehlen?


    Geschrieben von Diner am 22. April 2009 um 13:32
  69. Übrigens ich bin 32 und mein Mann37 Jahre alt.

    Freue mich über Antworten.

    Danke


    Geschrieben von Diner am 22. April 2009 um 13:39
  70. Nachdem mein Prolaktinspiegel mit Hilfe von Bromocriptin wieder im Normalbereich liegt wurde mir vom Hormonzentrum geraten mit Hilfe einer Ultraschalluntersuchung überprüfen zu lassen, ob die Eileiter durchgängig sind. Allerdings soll das 289 Euro kosten für die Untersuchung und noch einmal 70 Euro für Echovist. Angeblich müsste ich das komplett selbst bezahlen und die von der Krankenkasse übernommene Alternative wäre eine Bauchspiegelung. Mir erscheint es etwas seltsam, dass eine OP gegenüber einer Ultraschalluntersuchung die von der Kasse geförderte Leistung ist. Meine Krankenkasse konnte mir dazu nur sagen, daß es davon abhängt was der Arzt als notwendig erachtet. Im Internet konnte ich jedoch auch von Frauen lesen, wo die Ultraschalluntersuchung komplett von der Kasse übernommen wurde. Was ist denn nun richtig? Kassenleistung oder nicht?


    Geschrieben von Felia am 24. Mai 2009 um 11:52
  71. Ich finde das eine große Frechheit das man Paare die schon sehr lange ein Kinderwunsch haben nicht hilft. Die sind doch auch schon so bestraft das sie keine Kinder auf natürlichem Weg bekommen können aber sollen noch sehr viel Geld bezahlen nur weil die oberen daran nichts mehr verdienen. Ich bin auch betroffen. Habe seit 8 Jahren ein Kinderwunsch und kann es mir überhaupt nicht leisten. Manche schmeißen die Kinder weg wie Müll andere wollen eins und andere machen nur Kinder damit sie schönes Geld vom Papa Staat bekommen. Wie ungerecht doch Deutschland ist. Und dann kommen die Mütter die Ihre Kinder umbringen auch ncoh frei weil sie selber eine scheiß Kindheit hatten oder nur geringe Strafen. Wo sind denn wir hier?


    Geschrieben von Jacqueline am 15. September 2009 um 21:56
  72. Hallo!
    Meine Frage: ich bin 27 Jahre alt, mein Mann erst 23. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung werden zur Hälfte nur übernommen wenn beide Ehepartner das 25 Lebensjahr vollendet haben.Das hieße wir müssten noch mindestens 1,5 Jahre damit warten, dann bin ich fast 30. Man weiß auch nicht ob es überhaupt beim ersten Mal klappt. Wir sind gesetzlich versichert. Gibt es nich doch eine Möglichkeit, dass ein Teil übernommen wird? Können die Krankenkassen das individuell von Fall zu Fall entscheiden?


    Geschrieben von Anonymous am 30. Oktober 2009 um 19:15
  73. Hallo E. Breitenbach,

    seit 2002 hatte ich mehrere Endoskopien, 1 Konisation (HPV) und mehrere Antibiosen (Tabletten oder direkt venös).
    Bei den Operationen hat sich
    a)ein beidseitiger Tubenverschluss (Blaumitteltest; Verschluss wurde damals nicht beseitigt)
    b) Endmetriose (momentan nicht akut)
    c) dadurch resultierende Verwachsungen, die recht “weit verstreut” sind
    herausgestellt.
    Zudem habe ich des Öfteren Zysten an den Eileitern oder auch an der Gebärmutter.
    Die Konisation wurde 2009 durchgeführt.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob in diesem Fall eine Salpingostomie Sinn macht und von einer gesetzlichen KV übernommen wird, würde dieses im Rahmen einer erneuten Diagnostik geschehen/behoben.

    Vielen Dank für Ihr Bemühen und Ihre Antwort.

    Lema


    Geschrieben von Lema am 18. Januar 2010 um 18:57
  74. i wollt nur wissn wieviel eine hormontherapie oda variante es gibt wenn der mann seit kindheit unfruchtbar ist lg jenny


    Geschrieben von jenny am 26. Januar 2010 um 23:58
  75. Hallo :o)
    ich bräuchte dringend Hilfe bei der Klärung folgenden Sachverhalts:

    Mein Partner ist in der PKK und Alleinverursacher. Wir wollen in Wiesbaden eine ICSI machen lassen, die Aussichten sind gut und von Seiten der Klinik bestehen keine Bedenken.

    Nun verweigert die PKK Hallesche die Kostenübernahme, weil wir nicht “homolog” also verheiratet sind ( und ich dachte homolog steht auch für ” feste Partnerschaft”?).

    Allerdings ist dieser Punkt doch rechtlich strittig, da der Status eigentlich bei den PKKs keine Rolle spielt, ein BGH Urteil steht aus??

    Da ich gelesen habe, das die privaten Kassen nach Laune (wie es scheint) mal zahlen und mal nicht:

    Soll man mit einem Anwalt drohen oder sich besser gleich einen nehmen?
    Gibt es Gerichtsurteile, welche für eine Kostenübernahme durch die PKK sind und auf die man sich im Anschreiben berufen kann?

    Schönen Dank!


    Geschrieben von Elienor am 8. Februar 2010 um 23:33
  76. hi,

    hab das schon öfters gelesen mit der PKK Hallesche. Meine Frau ist auch dort. Bei unserer ICSI Behandlung haben die auch nich zahlen wollen. Uns konnte der RA Modl weiterhelfen. Ist auf dem Gebiet auch schon sehr lang tätig. http://www.kinderwunsch-anwalt.de.

    Viel Glück !!


    Geschrieben von elli am 11. März 2010 um 19:26

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