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Gesetze und Richtlinien

Autor: E. Breitbach (Erstellt am 22.11.2002 | zuletzt geändert am 02.09.2007)

Gesetze zur künstlichen Befruchtung

Für den in der Kinderwunschbehandlung tätigen Arzt gibt es zwei wesentliche Gesetze. Eines davon ist genaugenommen kein richtiges Gesetz, sondern eine Richtlinie, die von der Bundesärztekammer auf der Basis des Embryonenschutzgesetzes entwickelt wurde. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Regelungen, die das Embryonenschutzgesetz vorsieht, sind hier genauere Ausführungen gemacht worden über die erforderliche Qualifikation, die ein Arzt für die Berechtigung zu Kinderwunschbehandlung aufweisen muß. Es ist eine standesrechtliche Regelung, die für den Arzt maßgeblich ist, da das Embryonenschutzgesetz in vollem Umfang berücksichtigt wird.

Das Embryonenschutzgesetz wurde 1990 neu aufgelegt, da insbesondere die ICSI-Methode einen neuen rechtlichen Rahmen erforderlich machte. Dieses Gesetz ist eines der strengsten Europas. Vieles, was in anderen europäischen Ländern erlaubt ist, wurde hier verboten. Die Präimplantationsdiagnostik (=genetische Untersuchung der Embryonen vor der Rückgabe), die Rückgabe von mehr als 3 Embryonen, Einfrieren oder Weiterkultivieren von bereits geteilten Embryonen (=Zweizellern) ist bei uns verboten. Daß ein Paar verheiratet sein muß, ist nicht Bestandteil dieses Gesetzes, jedoch sehen die Richtlinien der Bundesärztekammer dies für eine Behandlung mit Reagenzglasbefruchtung vor.

Außerdem gibt es eine Richtlinie, welche die Voraussetzungen regelt, die für eine Übernahme der Kosten einer Kinderwunsch-Behandlung von ärtzlicher Seite und Patienten-Seite erfüllt sein müssen. Auch dies deckt sich im wesentlichen mit den Richtlinien der Bundesärztekammer und dem Embryonenschutzgesetz, was der aufmerksame Leser daran erkennt, daß es viele wesentliche Überschneidungen in diesen Gesetzen/Richtlinien gibt

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5 Antworten auf “Gesetze und Richtlinien”

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Kommentare unserer Besucher zum Artikel

  1. Jana schreibt:

    ich würde mal gerne wissen, welche methoden der künstlichen befruchtung in deutschland generell verboten sind.
    mfg

  2. E. Breitbach schreibt:

    Das geht aus den Texten eigentlich hervor.
    Eizellspende, Selektion bereits geteilter Embryonen, PID= das bedeutet eine genetische Untersuchung der Embryonen. Behandlung gleichgeschlechtlicher Paare

  3. S. Schuster schreibt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Ehemann ist transident(dadurch natürlich zeugungsunfähig) und ich gesund und fruchtbar.

    Was gibt es für Möglichkeiten für uns innerhalb Deutschlands, bzw. welches Nachbarland wäre für uns empfehlenswert?

    Wie wäre es mit den Kosten?

    Danke für Ihren Rat!

    S. Schuster

  4. Konny schreibt:

    Können bei der ICSI-Methode auch andere Samenspender in Frage kommen ?

    Ist in anderen Ländern zB erlaubt, dass ich mir den Spender aussuche ?

    Lg

  5. iris schreibt:

    bis zu welchem Alter wir eine ivf in Deutschland gemacht?
    und wie siehz das in Belgien aus?

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