Generell sind assistierte Reproduktionsmaßnahmen wie Insemination, IVF und ICSI bei unverheirateten Paaren in Deutschland möglich. Jedoch müssen dann die
kompletten Kosten selbst getragen werden, die 50 % Kostenerstattung von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nur für verheiratete Paare. Manche private Krankenkassen zahlen auch bei unverheirateten Paaren, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Das ist allerdings die Ausnahme. Oft wurden dann im Vorfeld Rechtsanwälte bemüht.
Darüber hinaus müssen für Künstliche Befruchtung teilweise spezielle Regelungen beachtet werden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Baden-Württemberg
Ein Antrag bei der Ethikkomission wird benötigt.
Link zur Landesärztekammer Baden-Württemberg
Wichtigste Unterlagen:
- Schriftliche Antragstellung durch den Arzt mit Angaben zur medizinischen Diagnose und Indikation sowie zum Familienstand des Paares (u.a. verheiratet, nicht verheiratet, geschieden, getrennt lebend, Scheidung läuft sein wann, Kinder aus früheren Ehen / Partnerschaften, wo leben die Kinder).
- Dokumentierte medizinische Aufklärung durch Arzt (inkl. Einzelschritte des Verfahrens, Komplikationen) und Einverständniserklärung des Paares (beide Dokumente sind vom Arzt und den beiden Partnern zu unterschreiben).
- Dokumentierte Aufklärung über Kosten (Angabe der Gesamtkosten pro Behandlungszyklus) des Verfahrens samt Erfolgsaussichten / Notwendigkeit der Wiederholung von Behandlungszyklen.
- Dokumentierte juristische Aufklärung durch Notar oder Rechtsanwalt.
- Antragsformular
- Ferner:
- Stellungnahme des Paares zur Stabilität / Dauer der Partnerschaft, sozialem Umfeld, evtl. Gründe, warum nicht geheiratet wird, Belange des Kindeswohls
- Verpflichtungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der künftigen Mutter (öffentlich beurkundete Erklärungen durch Notar, Amtsgericht, Standesbeamten oder Jugendamt)
- Stellungnahme / Einschätzung des Arztes zur Stabilität der Partnerschaft.
Stand: 12.07.2005 (laut Webseite)
Bayern
Auf Homepage der
Bayerischen Landesärztekammer keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Berlin
Auf Homepage der
Ärztekammer Berlin keine speziellen Regelungen recherchierbar. Laut Useraussage im
Kinderwunsch Forum kein Antrag bei der Ethikkommission nötig.
Brandenburg
Auf Homepage der
Landesärztekammer Brandenburg keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Bremen
Auf Homepage der
Ärztekammer Bremen keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Hamburg
Auf Homepage der
Ethikkommisssion der Ärztekammer Hamburg keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Nordrhein-Westfalen
Ein Besuch bei der Ethikkommission ist nicht erforderlich. Satt dessen muss aber i.d.R. ein Vertrag beim Notar unterzeichnet werden. Darin sind die (künftigen) Rechte der Eltern und des Kindes definiert. Die Kosten dafür betragen etwa 250 Euro.
Die Liste wird kontinuierlich überarbeitet und weiter ergänzt.
In Österreich hat man die Möglichkeit, nach Antrag bei der Ethikkommission Zahlungen aus dem Fond zu bekommen, auch wenn man unverheiratet ist.