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Generell sind assistierte Reproduktionsmaßnahmen wie Insemination, IVF und ICSI bei unverheirateten Paaren in Deutschland möglich. Jedoch müssen dann die kompletten Kosten selbst getragen werden, die 50 % Kostenerstattung von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nur für verheiratete Paare. Manche private Krankenkassen zahlen auch bei unverheirateten Paaren, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Das ist allerdings die Ausnahme. Oft wurden dann im Vorfeld Rechtsanwälte bemüht.
Darüber hinaus müssen für Künstliche Befruchtung teilweise spezielle Regelungen beachtet werden, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Ein Antrag bei der Ethikkomission wird benötigt.
Link zur Landesärztekammer Baden-Württemberg
Wichtigste Unterlagen:
Stand: 12.07.2005 (laut Webseite)
Auf Homepage der
Bayerischen Landesärztekammer keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Auf Homepage der
Ärztekammer Berlin keine speziellen Regelungen recherchierbar. Laut Useraussage im Kinderwunsch Forum kein Antrag bei der Ethikkommission nötig.
Auf Homepage der
Landesärztekammer Brandenburg keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Auf Homepage der
Ärztekammer Bremen keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Auf Homepage der
Ethikkommisssion der Ärztekammer Hamburg keine speziellen Regelungen recherchierbar.
Ein Besuch bei der Ethikkommission ist nicht erforderlich. Satt dessen muss aber i.d.R. ein Vertrag beim Notar unterzeichnet werden. Darin sind die (künftigen) Rechte der Eltern und des Kindes definiert. Die Kosten dafür betragen etwa 250 Euro.
Die Liste wird kontinuierlich überarbeitet und weiter ergänzt.
In Österreich hat man die Möglichkeit, nach Antrag bei der Ethikkommission Zahlungen aus dem Fond zu bekommen, auch wenn man unverheiratet ist.
Mr Wong
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