Hallo Sara,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Erleichterungen, die durch die Abschaffungen der Hürden für ein grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten in der Europäischen Union bestehen, haben rechtliche Fragen heute komplexer gemacht. Es reicht zur Beantwortung ihrer Frage nicht nur aus, die Vertragsbedingungen der deutschen Krankenversicherung zu bewerten sondern es sind auch die der niederländischen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird immer zu prüfen sein, ob mit den Bedingungen ihrer Krankenversicherung auch der grundsätzlichen Pflicht eines erleichterten grenzüberschreitenden Verkehrs genüge getan ist. Vor diesem Hintergrund können wir ihre Anfrage erst nach Durchsicht des Vertragswerkes und Prüfung der europarechtlicher Bestimmungen beantworten.
Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an um ihre Möglichkeiten zu diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Udo von Langsdorff
Fachanwalt für Medizinrecht
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