Mit Urteil vom 21. September 2005 – IV ZR 113/04 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass von einer nicht mehr ausreichenden Erfolgsaussicht erst dann auszugehen ist
„wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Embryotransfer (Punktion) zur gewünschten Schwangerschaft führt, signifikant absinkt und eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 15% nicht mehr erreicht wird […]. Das ist nach den von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen referierten Daten aus dem Deutschen
IVF-Register im Durchschnitt bei Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres der Fall […].
Das OLG Hamm bezieht sich im Urteil 20 U 189/05 auf das genannte Urteil des BGH und führt bezüglich der Erfolgswahrscheinlichkeit folgendes aus:
„Bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht der Behandlung ist von der durch das
IVF-Register seit 1982 umfassend dokumentierten Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlungen in Abhängigkeit vom Lebensalter der Frau auszugehen. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, inwieweit individuelle Faktoren die Einordnung der Frau in die ihrem Lebensalter entsprechende Altersgruppe rechtfertigen, ob also ihre persönliche Erfolgsaussicht höher oder nied-riger einzuschätzen sind als die im
IVF-Register für ihre Altersgruppe ermittelten Durchschnittswerte es ausweisen.“
Dein Alter und die Wahrscheinlichkeit aus dem
IVF-Register dafür sollten als Argumentation reichen ;-). Dazu ein Schreiben von Deinem Doc zu den bisherigen Behandlungen und der Erfolgsaussicht.
Viel Erfolg!