Die Kinderwunsch-Seite
Home Theorie News Zentren Bücher Interaktiv FAQ Links Forum


Persönliches
Willkommen!
Gast
Benutzername:

Passwort:

 
Forum Funktionen
 
Interaktives
 
Service
 
Buchtips
 
  super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
avatar    pinksakura
schrieb am 21.08.2008 11:20
Na, toll geregelt!

An alle Mütter die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Wusstet ihr, dass man in der Elternzeit aus der KSK fliegt und selber schauen muss wie man sich und das Kind krankenversichert?

Das ist schon der Hammer! DummWenn ich also nach dem Mutterschutz 3 monate Elternzeit nehmen würde, müsste ich mich und den Kleinen entweder kurzfristig privat krankenversichern (wie man das bei ca. 500 Euro elterngeld machen soll, weiss ich nicht....), bzw. sich freiwillig bei der gesetzlichen KV für 2 Monate versichern , was ja auch sehr teuer kommt.
Bin jetzt etwas geschockt - wie macht ihr das? Wie es aussieht müsste ich nach dem Mutterschutz gleich wieder ins Büro... mit meinem Kleenen unterm Arm...

Wer hat sich denn diese Regelung einfallen lassen??? Als Geringbeschäftigte fliegt man übrigens auch aus der KSK... man muss schon voll arbeiten. Shit... das ist ne ganz schöne Hiobsbotschaft!
Und der krippenplatz liegt bei uns auch in weiter weiter Ferne ... zuviele Bewerber auf zu wenige Plätze...

Hat jemand Erfahrung damit?
Wie regelt Ihr das? Sollte man schummeln?

Ich kenn nur Müttern, die gerade aus der gesetzl. Krankenversicherung wegen dieser Sache rausgeflogen sind und davon auch total überrascht wurden.
à la "sorry - sie und ihr Kind sind leider nicht mehr krankenversichert..tja" klatschen
Danke KSK! SuperlösungIch drück die Daumen - als ob frischgebackene Mütter nicht andere Problem hätten...


LG
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
no avatar    Nea
schrieb am 21.08.2008 11:31
macht es dann nicht sinn, jetzt in eine gestezliche kasse zu wechseln, wenn du das kannst?

denn da müsstest doch dann auch günstiger kommen?
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
no avatar    birdi
schrieb am 21.08.2008 11:44
Hallo! Ich hab zwar wenig Ahnung, aber kann das Kind nicht auch beim Vater versichert werden?
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
avatar    silwer
schrieb am 21.08.2008 12:32
Du kannst das Kind auch über Papa familienversichern falls der nicht Privat ist.
Ansonsten, was ist wenn du jetzt die Kasse wechselst? In ner normalen gesetzlichen KV bist du für die Dauer der Elternzeit kostenlos weiterversichert.
Bist du verheiratet? Dann kannst du auch evtl über deinen Mann versichert werden. Bei eheähnlicher Gemeinschaft get das glaub ich nicht.
  Werbung
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
avatar    Raketenmädchen
schrieb am 21.08.2008 12:33
Für mich ist das auch interessant, ich bin als Texterin/Autorin auch in der KSK. Wonach berechnet sich denn der Beitrag der gesetzlichen Kasse dann? Nach dem Elterngeld?
Wenn ja, hört sich das für mich aber nicht so bedrohlich an –
dann ist der Beitrag sicher nicht höher als der normale KSK Beitrag, oder?
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
no avatar    Thinka906
schrieb am 21.08.2008 13:35
Hallo,

ich bin [auch] selbständig und schlage mich gerade mit den KKn rum.
Ich habe allerdings keine Ahnung, wie hoch die Beiträge bei der KSK sind, aber freiwillig in der GKV Ist nicht gerade billig,

Wechseln der KK ist leider auch ein Problem - das hätte ich liebend gerne gemacht, weil meine PKV sehr teuer ist und mir keine reduzierten Tarife in der Elternzeit anbietet. Inzwischen gibt es günstigere Kassen, aber alle würden mich in der SS nur nehmen, wenn im Vertrag alle "Folgeschäden" von Geburt und Schwangerschaft ausgeschlossen werden. Das ist natürlich viel zu riskant und daher muss ich wohl weiterblechen. (Kann immer nur bis zum 30.9. zum Jahresende kündigen und dann habe ich ja noch nicht entbunden).

Das mit der KSK ist ja echt wieder eine Unverschämtheit, ich hoffe, dass du eine gute und finanzierbare Lösung findest!

LG

Kristina
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
avatar    pinksakura
schrieb am 21.08.2008 19:10
... wenn man über die KSK versichert ist, ist man ja schon gesetzlich Pflichtversichert in der gestzliche KK.
Zum Vater geht nicht - wir sind nicht verheiratet.

Es kommt auf die gesetzliche Krankenversicherung an... es ist alles so neu, dass es keine richtigen Modelle gibt.

Wenn man pflichtversichert ist - wie ich im Moment, würde man während der Elternzeit befreit werden... aber da die Künstlersozialkasse uns rausschmeisst, müssen wir gucken wie und wo wir uns versichern - das ist die Crux.
Und privat für 3 Monate ist ja auch - wie ihr schon schreibt sehr schwierig.

Keine Ahnung was man macht - ich denke mal man sollte angeben, dass man arbeitet... was anderes fällt mir jetzt nicht ein!

LG
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
no avatar    crissi81
schrieb am 22.08.2008 10:56
Ich bin als Sängerin auch in der KSK versichert, aber ich werde sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen.
Ich arbeite dann weiterhin sehr wenig und das darf ich ja in den ersten drei Jahren.
Erkundige dich mal, es ist doch sein Kind oder? Dann wird es bestimmt kein Problem sein, das uneheliche Kind mit hinein zu nehmen, wenn er denn dieses anerkennt.
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
no avatar    dreamboy
schrieb am 28.08.2008 12:44
Also meine Nachfrage bei der KSK hat ergeben, dass die Versicherungspflicht zwar endet während der Elternzeit, dass die Krankenversicherung aber über die Krankenkasse beitragsfrei weitergeführt wird. Wiederaufnahme der Versicherungspflicht über die KSK ist auch während der Elternzeit möglich, formlose Mitteilung genügt über Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Tätigkeit, es erfolgt keine erneute Prüfung. Stand 28.8.08 Telefonische Auskunft durch Herrn Mühlbach.
Unter Umständen macht es Sinn Elternzeit mit eingeschränkter Beschäftigung (bis 30 Stunden zu wählen), meine L-Bankberaterin (08006645471) hat mir das mit einem Rechenbeispiel anschaulich erklärt, da nicht der gesamte Gewinn vom Elterngeld abgezogen wird. Allerdings ist auch der erhöhte Aufwand für den Nachweis zu berücksichtigen, und mehr als die wieder zu entrichtenden Beiträge an die KSK sollte man schon verdienen, damit es sich lohnt.

Noch ein Tipp für Selbständige die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung sind, auch hier gibt es während der Elternzeit Beitragsbefreiung. Außerdem wird die Elternzeit so gerechnet, als hättet Ihr in diesem Zeitraum Beiträge in Höhe der Bemessungsgrundlage eines Durchschnittsverdienst entweder aller Beschäftigten oder der Berufsgruppe (?) eingezahlt. Das kann also für Geringverdiener ein echtes Schnäppchen sein, länger in Elternzeit zu gehen und sich danach arbeitslos zu melden, geht ja auch tage- oder wochenweise, wenn man grade keinen Auftrag hat.
  Re: super - Mütter in d. Elternzeit fliegen aus der KSK...
no avatar    knackmadame
schrieb am 31.08.2009 10:14
Hi,
bin auch bei der KSK und mein Mutterschutz ist "abgelaufen". Gehe jetzt für 12 Monate in Elternzeit (wobei ich sicherlich schon wieder früher anfangen werde, zu arbeiten, aber das kann man ja bis zu 30 Std./Woche). Soweit ich informiert bin, bleibt der Versicherungsschutz bei der gesetzlichen KV beitragsfrei bestehen...Und mein Sohn ist nun ebenfalls beitragsfrei bei meiner KV versichert.
[www.djv.de]
Informier dich doch nochmal bei deiner Krankenkasse!
Lg Kiki

So wird Dein Beitrag im Forum aussehen.

Autor:

Deine Emailadresse:


Betreff:


 Phorum Hilfe

Ich stimme den Nutzungsbedingungen zu.

Spamschutz:
Bitte gib den Code aus dem unten stehenden Bild in das Eingabefeld ein. Damit werden Bots, die versuchen dieses Formular automatisch auszufüllen, geblockt. Wenn der Code schwer zu lesen ist, versuche einfach zu raten. Wenn du einen falschen Code eingibst, wird einfach ein neues Bild erzeugt und du bekommst eine zweite Chance.
CAPTCHA
Nachricht:



Bitte beachten Sie: In unseren Foren können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Ferndiagnosen sind nicht möglich. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keine Beratung für den Einzelfall darstellen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Ärztin oder den Arzt Ihres Vertrauens.

Home | Theorie | Zentren| Bücher| Links | Forum | Chat | News | Impressum | Datenschutz

© wunschkinder.de 1998-2010