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  Resturlaub über das Elternjahr hinaus aufheben?
no avatar    Katie80
schrieb am 04.07.2006 09:29
Hallo,

sag mal, was eine von euch, ob man den Resturlaub über das Eltern/Erziehungsjahr hinaus aufheben kann? Bei und ist es normalerweise so, dass der Resturlaub aus dem letzten Jahr bis Ende September diesen Jahres aufgebraucht werden muss. Nun habe ich Ende Januar ET und will ein Jahr Elternzeit nehmen und weiß nun nicht, ob ich den Urlaub von diesem Jahr noch "verprassen" soll, oder ob ich den bis 2008 aufheben kann Ich hab ne Frage. Kennt einer von euch die Regelung?

Super lieben Dank!
Liebe Grüße
Ich drück dich
Katie


  Re: Resturlaub über das Elternjahr hinaus aufheben?
avatar    sturzpueppi
schrieb am 04.07.2006 09:34
Hi katie,
da Ihr im Unternehmen ohnehin schon eine großzügige Regelung mit den Resturlaubstagen habt, würde ich einfach mal fragen.
Hängt vermutlich auch von der Unternehmensgröße und dem Manteltarif ab. Bei kleineren Unternehmen ist da eher Spielraum für flexible Gestaltung...


  Re: Resturlaub über das Elternjahr hinaus aufheben?
no avatar    Katie80
schrieb am 04.07.2006 09:57
Huhu,

also so "klein" ist das Unternehmen nicht, ich arbeite im öffentlichen Dienst grins. Ich weiß jetzt nicht, ob es da noch Unterschiede gibt zwischen den genauen Arbeitsstätten, ich arbeite an der Uni.
Ich dachte, es gibt da eine allgemeine Regelung für ALLE. Na gut, muss ich mich mal erkundigen.

Danke
Katie


  Re: Resturlaub über das Elternjahr hinaus aufheben?
avatar    silwer
schrieb am 04.07.2006 10:26
Ich bin auch im öffentl. Dienst. Mir wurde gesagt das ich den Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen sollte, sonst würde er gekürzt. Für jede Monat den du nicht arbeitest um ?? Tage. Hast du den Urlaub allerdings eingeplant / beantragt und kannst ihn dann nicht nehmen weil du zB Krankgeschrieben bist dann kannst du den ganzen Resturlaub über die Gesammte Elternzeit, also bis zu 3 Jahre, mitnehmen und dann in dem Jahr nehmen in dem du wieder anfängst zu Arbeiten.
Du hast ja ab mitte Dezember Mutterschutz, nehm den Resturlaub doch davor. Dann brauchst du dich nicht im Winter im Dunkeln und kalten morgens früh aus dem Bett zu quälen. Ich hab Schichtdienst, und das ist das was ich am meisten Hasse, Frühschicht im Winter. Aber da ich ja am 8. November ET hab, brauch ich das dieses Jahr nichtmehr.

Gruß
Silwer
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  Re: Resturlaub über das Elternjahr hinaus aufheben?
no avatar    Lindamax
schrieb am 04.07.2006 13:48
Hallo Katie,

ich arbeite auch im öffentlichen Dienst, bei uns ist das allemal möglich, vorallem auch sehr üblich. Wenn man krank wird und seinen Urlaub nicht antreten kann, bleibt dem AG nichts anderes übrig.

Nur wenn du in der Elternzeit ein weiteres Kind bekommst, verfällt er.

Ich z. B. hatte noch Resturlaub weil ich vor dem Mutterschutz krank wurde. Nachdem es bei mir nicht so sicher war ob und wann ich ein zweites bekomme, habe ich ihn vor der Elternzeit, also nach Mutterschutzende genommen. Davon war man nicht begeistert, weil ich damit eine Stelle weiterhin blockiert habe, aber es wurde genehmigt. Da ich eh kein Erziehnungsgeld bekam, war das ok.
Wenn du Anrecht auf Erziehungsgeld hast, verschenkt natürlich nochmal Geld.


  Re: Resturlaub über das Elternjahr hinaus aufheben?
no avatar    Xira
schrieb am 04.07.2006 14:45
Hallo,

ich glaube, das kommt ganz auf deinen Chef drauf an. Meiner hat es abgenickt, dass ich ein paar Tage mit rübernehmen kann. Frag doch einfach mal nach.

LG Xira


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