Die Kinderwunsch-Seite
Home Theorie News Zentren Bücher Interaktiv FAQ Links Forum




Login
Username: 
Passwort: 

Forum Funktionen
 
Anzeigen
 
Interaktives
     
 

Wir feiern 10 Jahre wunschkinder.net!

Bundesweite Informationsveranstaltung für Kinderwunschpaare am 20.9.

Bei Anmeldung bis 6.9: Reduzierter Unkostenbeitrag!

Weitere Infos und Anmeldung: Hier klicken!

Beiträge lesen
gehe zu Beitrag: nächstezurück
  50% Kostenübernahme der KK wenn nicht verheiratet?
gesendet von: Sterni_01 (IP gespeichert) am Mi, 31.05.06 15:46

Hallöle,

eigentlich hatte ich die Info dass man die Kosten für IUI, IVF usw. zu 100% sebst tragen muss wenn man nicht verheiratet ist. Nun ist aber durch unseren KIWU-Doc der Antrag mit der Post gekommen wo wir die 50%-ige Kostenerstattung beantragen sollen. Handelt es sich hier um ein Versehen oder werden mittlerweile auch Paare in eheähnlicher Gemeinschaft bezuschußt?

*?*


  Re: 50% Kostenübernahme der KK wenn nicht verheiratet?
gesendet von: gumpy (IP gespeichert) am Mi, 31.05.06 15:54

Ich denke das es sich leider um ein Versehen handelt.Da scheint irgendetwas schief gelaufen zu sein.
Sorry ,hätte gerne etwas anderes geschrieben.


  Re: 50% Kostenübernahme der KK wenn nicht verheiratet?
gesendet von: Mimi70 (IP gespeichert) am Mi, 31.05.06 15:57

Ich denke Gumpy hat da leider recht.

  Re: 50% Kostenübernahme der KK wenn nicht verheiratet?
gesendet von: blaueblume n.e. (IP gespeichert) am Mi, 31.05.06 15:57

Liebes sterni,

vermutlich denkt der Kiwu-Doc, ein Versuch, den Antrag trotzdem zu stellen, kann ja nicht schaden: Tatsächlich, mehr als "nein" sagen, kann die KK nicht.
Hab hier noch nie von einem Fall gelesen, wo die KK bei Nichtverheirateten gezahlt hat (erst recht nicht bei GKV) - da hätte ich nämlich aufgemerkt (sind auch Selbstzahler *gr*).
Schickt doch den Antrag ruhi mal ab - aber stellt Euch auf eine Absage ein.


Viele Grüße + *winke*
von
blaueblume

  WERBUNG
  Re: 50% Kostenübernahme der KK wenn nicht verheiratet?
Bild  gesendet von: Team Kinderwunsch-Seite (IP gespeichert) am Mi, 31.05.06 22:04

Liebe Sterni,

nein, man kann dann eigentlich noch nicht einmal den Antrag stellen, da dies auch eine Leistung ist, die die Kasse bezahlt und das widerum kann sie nicht, da Sie nicht verheiratet sind. Vermutlich handelt es sich also um ein Versehen

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Kinderwunsch-Seite







Bitte beachten Sie: In unseren Foren können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Ferndiagnosen sind nicht möglich. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keine Beratung für den Einzelfall darstellen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Ärztin oder den Arzt Ihres Vertrauens.


Home | Theorie | Selbsthilfe | Zentren| Bücher| Links | Forum | Chat | News | Impressum | Haftungsausschluss
Diese Seite entspricht den HONcode Prinzipien der Health On the Net Foundation.
© wunschkinder.de 1998-2008
Ranking-Hits