eigentlich hatte ich die Info dass man die Kosten für IUI, IVF usw. zu 100% sebst tragen muss wenn man nicht verheiratet ist. Nun ist aber durch unseren KIWU-Doc der Antrag mit der Post gekommen wo wir die 50%-ige Kostenerstattung beantragen sollen. Handelt es sich hier um ein Versehen oder werden mittlerweile auch Paare in eheähnlicher Gemeinschaft bezuschusst?
Antwort:
nein, das ist ein Versehen. Man kann dann eigentlich noch nicht einmal den Antrag stellen, da dies auch eine Leistung ist, die die Kasse bezahlt und das widerum kann sie nicht, da Sie nicht verheiratet sind. Vermutlich handelt es sich also um ein Versehen.
Wenn es nur um eine reine Hormonbehandlung ohne weitere Maßnahmen ginge, dann wäre das erstattungsfähig

Mr Wong
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Yigg
Mittwoch, 5 Dezember 2007 um 18:22
ubernimmt die krankenkasse 50%die kosten nur wenn im deutschland K.befürchtung machen lasen???