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Seit 2001 ist in der Schweiz die anonyme Samenspende verboten, die Kinder haben mit 18 das Recht zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. Dies ist in Deutschland ähnlich geregelt. Mehr zum Thema heterologe Insemination in unserem Wiki. Dort wird auch ausführlich auf die Problematik eingegangen, ob, wann und wie man das Kind über seine genetische Herkunft aufklärt.
In einem heute im schweizer “Tagesanzeiger” erschienen Artikel wird ebenfalls auf diesen Aspekt eingegangen und darüber hinaus die Situation eines Spermienspenders beschrieben. «Ich gehöre zu den wenigen, die mit Samen anderen Menschen helfen können. Das ist schön; ich habe gerne gespendet.» Ein altruistisch motivierter Spender, der von sich selbst sagt: «Ich lebe ein glückliches Leben, von meinem Glück gebe ich gerne weiter.»
Im nächsten Satz zeigt er aber konservative Ansichten: «Ich selbst könnte niemals akzeptieren, dass meine Frau ein Kind von einem anderen austrägt!» Lieber würde er auf Nachwuchs verzichten. «Das Kind soll doch auch mir gehören.»
Für die “Nutzniesser” der Spermienspende steht jedoch ausser Frage, dass das Kind ihnen “gehört”:
keine Stichwörter vergebenAls uneheliches Kind, das erst in der Pubertät herausgefunden hat, dass sein Vater genetisch nicht sein Vater ist, weiss der unfruchtbare Mann, «dass man nicht leibliches Kind sein muss, um sich geliebt zu fühlen». Das hilft den beiden, sich der Wahrheit zu stellen. Irgendwann.
«Meine Söhne haben das Recht, zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist», findet die Mutter. Ihr Mann siehts genauso: «Zuerst wollen wir uns aber bewusst werden, wann und wie wir es den Kindern sagen.» Gemäss dem seit fünf Jahren geltenden Fortpflanzungsgesetz haben samengespendete Kinder ab 18 das Recht, Informationen über ihren leiblichen Vater zu erhalten und mit ihm Kontakt zu knüpfen. «Juristisch sind wir informiert worden, für das Psychologische aber fehlen Ratschläge – man wird allein gelassen», sagt die Frau.
Danke für den Artikel. Sehr schöne Einstellung des Spenders: Hätt ich mich direkt für den entschieden. Allerdings sagen ja so einzelne Beispiele immer nicht sehr viel über die Masse aus. Ich hätte echt gern mal eine Statistik zur Spendermotivation gelesen. Am besten für deutsche Spender.
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das würde mich auch interessieren. dazu habe ich aber leider keine Daten.
Auf jeden Fall habe ich ungeduldig auf Ihre Kritik gewartet
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Danke. Ich habe zumindest vor ein paar Monaten eine solche Studie mal angeregt. Aber ob was daraus wird, ist leider noch sehr fraglich. …
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könnte die Motivation des Samenspenders vielleicht ganz banal sein?? Geld??
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SAABeline, es gibt dort wie überall: solche und solche.
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Ob die ca. 50 - 150 Euro Aufwandsentschädigung tatsächlich eine echte Motivation sein können, weiß ich nicht. Eigentlich nur bei denen, die nicht weiter drüber nachdenken, was die Spende theoretisch auch für Sie für Folgen haben könnte.
Ich vergle4iche es immer mit der Blutspende: da gibt es auch die Spender aus Altruismus und diejenigen, die es ausschließlich wegen des Geldes machen
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Liebe Rebella,
ich bin Autorin für eine Schweizer Frauenzeitschrift und würde mich sehr freuen, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen könnten (und auch alle anderen, die sich mit der Frage “Kinderwunsch durch Samenspende”) auseinandergesetzt haben. Ich mache gerade Recherchen zu dem Thema “Kinderwunsch als Single” und suche dazu noch Gesprächspartnerinnen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich bin erreichbar unter doraamar@yahoo.de
Herzlichen Gruss, doraamar
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Hi,
ich vermute, dass viele Frauen ebenso wie Männer ihre Keimzellen spenden würden wie Männer, wenn es denn biologisch ebenso einfach ginge.
Auch zur Motivation könnte ich mir vorstellen, dass es einfach menschlich ist, dass manche das nur wegen Geld, manche auch wegen der Vorstellung machen, irgendwo auf der Welt einen “Ableger” von sich zu wissen, was ja auch zum Lebensinn und Lebensprinzip gehört - sicher auch für unreligiöse Menschen.
Ein ungelöstes Problem ist die sätere Identitätssuche der Kinder, finde ich, 1. aus eigener Anschauung, ich wurde als Kleinkind zur Halbwaise, bin auf Berichte angewiesen und mein Spiegelbild.. 2. es gab beeindruckende Berichte von Adoptiv- und Samenspendekindern, oft von Kindern deren Mütter/Eltern trotz Kenntnis des Vaters schweigen wollten ( sicher oft mit ebenso guten Gründen der Mütter, aber nicht immer..)
3. es ist ein Dilemma, einerseits überwiegend aus altruistischen Motiven Keimzellen an Kinderwünschende zu spenden, dann aber juristisch gebunden und menschlich irgendwann im späteren Leben konfrontiert zu werden, mit den echten Abkömmlingen.
4. Samenspende oder Keimzellspende finde ich ähnlich wie Adoption, nur auf biologische Weise und ohne Eltern-Eignungstest von Behörden, sondern fast natürlich.
Die Registrierung der Spender/ später Kontaktsuche der Kinder wird sicher die Spendebereitschaft einschränken.
Schwierig…
Kinder gehören immer unabdingbar ZU den Eltern die ihre reale Familie sind, als Eigentum gehören können sie sicher niemandem, aber das genetische Band ist eben auch ein unlösbares Band.
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in Deutschland kommt das Problem der Unterhaltsverpflichtung dazu.
nach dem Gesetz wäre ein nicht mehr anonymer Spender unterhaltsverpflichtet.
Identitätssuche? Das Problem haben in verschäfter Weise auch andere. Wie ist es mit mißhandelten Kindern oder Kindern von Kriminellen? Auch diese müssen sich mit ihrer Identität auseinandersetzen.
Dies ist, wenn es gelingt, ein Prozeß des Wachsens. Vielleicht sollte man sich damit tiefer beschäftigen, um es abzusichern…
Grüßle
S.
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Suse - die rechtliche Situation ist etwas anders. Die reine Kenntnis über den Spender bewirkt nicht dessen Unterhaltsverpflichtung. Das Kind müßte die Vaterschaft des sozialen Vaters anfechten. Erst dann würde der Spender in die Pflichten einsteigen müssen. In der Realität wird das kaum vorkommen, ist aber auch nicht auszuschließen. Daher also doch ein Risiko für den Spender. Würde das Problem mal juristisch gelöst werden, wäre ein offener Umgang mit den Daten auch leichter möglich.
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nur, wenn Mutter verheiratet.
ist sie nicht verheiratet (wie ist es wenn der soziale Vater stirbt? weiß gar nicht), dann ist er unterhaltspflichtig.
wie wäre es wenn es ne SCheidung gibt? der soziale Vater kann nicht auf Feststellung der Vaterschaft klagen?
vor allem wenn die Mutter plötzlcih auf stütze leben müßte. dann wirds echt komisch (ich bin jedenfalls nicht begütert…. allerdings auch ohne Wunsch nach Samenspende von anonym… ;-))
scheint mir verzwickt.
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Suse -
Seit dem 09.04.2002 hat sich mit dem KindRvErbG, dem §1600 im BGB die rechtliche Position aller Familienmitglieder verbessert. Darin heißt es:
„(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.“
Voraussetzung ist natürlich das schriftliche Einverständnis. Und leider fordern das immer noch nicht alle Praxen.
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oh, danke.
also kann das Kind selbst nur auf Erkennung der Vaterschaft klagen?
in Zeiten von Studiengebühren wäre das prinzipiell denkbar….
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Ja, so ist es. Und das mit den Studiengebühren ist ja nicht von der Hand zu weisen …
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