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Krankenkassen

Morgen ist es soweit

Dann wird entschieden, ob die Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei unverheirateten Paaren von den Krankenkassen getragen werden müssen. Hier die Vorankündigung des Falles, der vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird.

Ich nehme Wetten an: es bleibt alles beim alten.

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Kommentare

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  1. Liebe Doc,

    ich denke auch das alles beim alten bleibt, alles andere würde mich sehr überraschen.

    LG
    Katja


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    Geschrieben von Katja1978 am 27. Februar 2007 um 11:07
  2. ähm, sollte eigentlich

    Lieber Doc

    heißen….ist wohl noch etwas früh für mich


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    Geschrieben von Katja1978 am 27. Februar 2007 um 11:08
  3. ZU diesem Thema gibt es auch eine Abhandlung in der von mir beriets erwähnten Dissertation von Susanne Knoop zum “Recht auf Fortpflanzung”

    Im Teil 3.4. erläutert sie die “Einschränkung von Fortpflanzungsgrundrechten durch ärztliches Standesrecht”

    Warum sollte z.B. das berechtigte Fortpflanzungsinteresse eines Paares eingeschränkt werden (dürfen), darf das ein ärztliches Standesrecht, wegen übergeordneten Gruppeninteressen ( die Gesellschaft, die Gemeinschaft der Versicherten), immerhin betrifft das ja auch die Grundrechte des Paares mit…

    wenn sich das BVerfG nicht wegen irgendwelcher Formalien die Klage zurückweist sehe ich Chancen für eine andere Regelung,, siehe Vaterschaftstests oder Pflegeversicherung..
    Womöglich gibt´s morgen die Aufforderung an den Gesetzgeber, dies (endlich !)näher in einem Fortpflanzungsgesetz und nicht weiterhin über das ärztliche Standesrecht oder die Krankenkassen zu regeln.

    Ich hoffe auf einen ” Tritt” in den Hintern und ein neues Gesetz zur Fortpflanzung.


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    Geschrieben von fassi am 27. Februar 2007 um 12:05
  4. Die Wette halte ich nicht, lieber Doc: Es wird alles beim Alten bleiben :-(

    pessimistische Grüße

    Tigerin


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    Geschrieben von Tigerin am 27. Februar 2007 um 21:43
  5. Und leider bleibt alles beim Alten….so ein Mist…


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    Geschrieben von Katja1978 am 28. Februar 2007 um 10:36
  6. Ja Katja, schade,

    es war wieder diese kleine ” Formalie” die zur Ablehnung führte:

    ” Der Gesetzgeber hat jedoch medizinische Maßnahmen zur
    Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer
    Krankheit angesehen.”

    ich finde das unglaublich, dass hier keine Behandlung einer Krankheit oder Krankeitsfolge etc.. vorliegt.
    die Kostenübernahme bleibt daher eine versicherungsfremde unsichere good-will-Leistung

    Link zur Presserklärung des BverfG:
    http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg07-022.html

    Nun hilft womöglich nur noch eine Klage auf medizinische Anerkennung als Krankheit/ Krankheitsfolge bis Behinderung aus der Behandlungswürdigkeit abgeleitet werden kann ? Der Begriff eines Repromediziners “ärztliche Prothese” für die assistierte Befruchtung sagt´s doch.

    P.S.: Sorry @ doc + all.. habe heute blöderweise wegen Überlängebeitrag vorhin das Blog geblockt


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    Geschrieben von fassi am 28. Februar 2007 um 10:57
  7. Wette “gewonnen”. Hier steht´s


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    Geschrieben von E. Breitbach am 28. Februar 2007 um 11:03