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Im Kinderwunsch-Forum wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine künstliche Befruchtung als “Außergewöhnliche Belastung” (agB) diskutiert. Kürzlich sind diesbezüglich zwei Urteile gefällt worden:
Bundesfinanzhof vom 22.6.2005: Kosten für künstliche Befruchtung sind bei einer Frau, die sich vorher hat sterilisieren lassen, nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.
Finanzgericht Münster vom 27.4.2005: Auch eine nicht verheiratete Frau kann Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung geltend machen! Das Urteil ist schon deshalb bemerkenswert, weil ein anderer Senat des selben Finanzgerichts noch in 2003 genau gegenteilig entschieden hatte. In beiden Fällen wurde Revision eingelegt, beide Revisionsverfahren sind beim Bundesfinanzhof anhängig. Es gibt also Hoffnung für unverheiratete Paare!
Der für Betroffene sehr hilfreiche vollständige Text, der ausführliche Erläuterungen und auch Handlungstipps enthält, ist im Wiki abgelegt worden: Steuerliche Berücksichtigung von Kosten für Künstliche Befruchtung
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