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Eine künstliche Befruchtung sei keine medizinisch notwendige Behandlung einer Krankheit, die die gesetzlichen Kassen per Gesetz übernehmen müssten. Damit stehe es im Ermessen des Gesetzgebers, inwieweit er ungewollt kinderlosen Ehepaaren finanziell helfen wolle
So sieht es das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung vom letzten Donnerstag. Die Richter wiesen aus diesem Grund die Verfassungsbeschwerde eines Paares aus Ulm [...]
Der sächsische Landtag hat ein neues Gesetz zur finanziellen Unterstützung kinderloser Paare, die auf eine künstliche Befruchtung angewiesen sind, genehmigt. Bis zu drei Versuche werden vom Land mit 600 Euro unterstützt. Das bedeutet für die betroffenen Paare je nach Menge der notwendigen Hormone zur Vorbehandlung fast eine Halbierung der Kosten für den Behandlungszyklus. Das Geld [...]
Es wurde ja hier bereits berichtet, dass die Initiative der “Linken”, die Kosten einer künstlichen Befruchtung auch für unverheiratete Paare zu übernehmen, bereits im Februar gescheitert ist: Der Gesundheitsausschuss der Bundestages lehnte eine diesbezügliche Änderung des SGB V ab.
Uf der Homepage des Bundestags findet sich nun auch eine ausführlichere Erklärung dazu. Interessant sind vor allem [...]
Eigentlich war es nicht anders zu erwarten. Schon allein, weil die “Linke” diese Gesetzesveränderung initiierte: Der Gesundheitsausschuss der Bundestages lehnte eine Änderung des SGB V zur künstlichen Befruchtung ab, demzufolge nur verheiratete Paare in den Genuss finanzieller Unterstützung seitens der Krankenkassen kommen.
Bereits vor einem Jahr erging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte entschieden, dass die [...]
Urteil aus Karlsruhe: Kein Verstoß gegen Gleichbehandlung
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch weiterhin nur künstliche Befruchtungen bei Eheleuten mitfinanzieren. Die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs seien rechtens, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vor, wenn nicht miteinander verheiratete Paare die Kosten für die Behandlung selbst tragen [...]
Update: Entscheidung ist gefallen: Hier steht´s
Um eine künstliche Befruchtung durchführen zu können, muss man in Deutschland verheiratet sein. Die Behandlung kann zwar unter bestimmten Umständen von einer Ethikkommission gestattet werden, jedoch übernehmen die Krankenkassen die Kosten solcher Behandlungen bei unverheirateten Paaren nur in Ausnahmefällen.
Ein Paar aus Sachsen hatte gegen diese Regelung geklagt und dies im [...]