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Die Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung ist für gesetzlich Versicherte relativ klar geregelt. Aktuell werden 50% der Kosten von drei IVF oder ICSI-Therapien übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Alter, Heirat, keine gespendeten Gameten). Wenn man selbst bezahlt: zählt das mit? Ein Paar aus Kiel hatte seinen Kostenplan zu spät eingereicht (oder die Behandlung zu [...]
Drei Behandlungen: Pro Kind oder pro Frau? Es war ein wenig unklar in der letzten Zeit. Einige Krankenkassen gaben an, dass jedem Paar nur noch insgesamt drei erfolglose Behandlungen zugestehen und dann der Anspruch auf eine Kostenübernahme erlischt. Aber eine einheitliche Regelung bestand nicht, denn auch die Kassen wussten nicht so recht, wie sie das [...]
Vor ca. einem Jahr berichteten wir hier über ein wegweisendes Urteil, in dem es über die Kostenübernahme bei ICSI ging. In dem Fall hatte der Mann nur sehr wenige Spermien, jedoch entsprachen die übrigen Parameter nicht den Richtlinien des “Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung”, konkret wurden der hier genannte [...]
Vor der Wahl hatte ich hier ja die die Frage gestellt, welche Partei wohl die richtige sei, wenn es um das Thema Kinderwunsch geht. Eine Frage, die ich mit Hilfe der Ergebnisse der “Aktion Kinderwunsch” beantworten konnte. Offenbar war die Wahl richtig, wenn man es ausschließlich unter dem Aspekt der Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung [...]
Eigentlich hatten wir kostenmäßig ja einen guten Lauf. Alle wollten den kinderlosen Paaren ihre Behandlung bezahlen. Und getragen von dieser Euphorie dachte man nun auch bereits die aktuell gültige Altersgrenze kippen zu können. Nun gibt es einen Dämpfer: Die Kostenübernahme für Frauen > 40 Jahre wird nicht erfolgen, so ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts. Eine [...]
Das Bundessozialgericht wird am Dienstag (3.3.2009) darüber entscheiden, ob die aktuell gültige Altersbeschränkung für Leistungen der künstlichen Befruchtung auf Frauen unter 40 Jahren rechtens ist. Eine 41 jährige Hamburgerin hatte gegen die aktuell gültigen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung geklagt