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Der Wortlaut des Embryonenschutzgesetzes verbietet die genetische Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter (Präimplantationsdiagnostik) nicht, so entschied der Bundesgerichtshof in Leipzig in einem Grundsatzurteil [5 StR 386/09]. Anlass für dieses Urteil war der Fall eines Berliner Gynäkologen, der bei drei Paaren mit bekannten Erbkrankheiten eine genetische Untersuchung der Embryonen im Rahmen einer [...]
Die genetische Untersuchung von Embryonen (PID = Prämplantations- diagnostik) ist in Deutschland verboten. So meinte man zumindest, bis ein Berliner Arzt sie 1. durchführte 2. sich selbst deswegen anzeigte 3. und im anschließenden Prozess freigesprochen wurde. So wurde es hier auch bereits berichtet. Im “Biopolitik-Blog” der FAZ fand ich heute den Hinweis, dass über die [...]