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Beihilfe muss künstliche Befruchtung nur bis 40 zahlen

So entschied es das Braunschweiger Verwaltungsgericht. Private Krankenkassen sind unabhängig vom Alter der Frau gehalten, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft mind. 15% beträgt. Gesetzliche Krankenkassen und auch die Beihilfe ziehen jedoch eine Altersgrenze.
Dass Krankenkassen eine künstliche Befruchtung nur bis zum 40. Lebensjahr der Frau zahlen, entspricht [...]

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