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So entschied es das Braunschweiger Verwaltungsgericht. Private Krankenkassen sind unabhängig vom Alter der Frau gehalten, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft mind. 15% beträgt. Gesetzliche Krankenkassen und auch die Beihilfe ziehen jedoch eine Altersgrenze.
Dass Krankenkassen eine künstliche Befruchtung nur bis zum 40. Lebensjahr der Frau zahlen, entspricht [...]