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So ist es tatsächlich. Zumindest in Belgien. Dort kommt ein junges Paar vor Gericht. Und zwar nicht, weil es sein (ungeplantes und ungewolltes) Kind an ein holländisches Eherpaar verkaufte, sondern wegen Urkundenfälschung. Die leiblichen Eltern hatten den Namen der Empfänger im Geburtsregister angegeben und sich damit einer Tat strafbar gemacht, die sie bis zu fünf [...]