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Dies und das

Wirtschaftliche Krise stört Familienplanung

Eine Studie der Universität Linz konnte nachweisen, dass Frauen nach Verlust des Arbeitsplatzes bewußt auf eine Erfüllung ihres Kinderwunschs verzichten.

Vor allem bei karriereorientierten und bislang kinderlosen Arbeitnehmerinnen wirkt sich demnach eine Kündigung nachhaltig negativ auf die Familienplanung aus. Nach den Berechnungen der österreichischen Wissenschaftler geht die Geburtenzahl im Zuge von Arbeitsplatzabbau um fünf bis zehn Prozent zurück – und das langfristig. “Wir konnten diesen Effekt sogar noch neun Jahre nach der Kündigung nachweisen , berichtet Studienleiter Rudolf Winter-Ebmer.

Die Wissenschaftler hatten die Daten von mehreren Hunderttausend Frauen analysiert, die in den 90er Jahren einer Beschäftigung nachgingen. Mehrere Tausend von ihnen verloren ihren Job aufgrund eines Firmenkonkurses.

Thüringer Allgemeine


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Kommentare

3 Kommentare für “Wirtschaftliche Krise stört Familienplanung”

  1. Ich hätte da etwas anderes gedacht und erwartet.
    Ja, ich verstehe die wirtschaftlich-finanzielle Gründe, aber auf der anderen Seite denke ich es andersrum.
    Wenn eine Frau ihr Job verliert, dann denkt sie eher zu Kiwu, weil:
    1. Sie hat keine Ablenkung mehr
    2. Die Waage (Balance) ist zerstört. Kein Job und auch keine Kinder ist wirklich schlimm und ich weiß was wovon ich rede.
    Man hat plötzlich nichts.
    3. Sie hat nun Zeit und Ruhe für Behandlungen, muß keine Erklärungen mehr liefern (Arbeitsgeber, Kollegen usw.).


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    Geschrieben von Ich am 19. August 2009 um 10:25
  2. das wundert doch niemanden, oder?


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    Geschrieben von blume05 am 20. August 2009 um 11:59
  3. Für Männer ist der Verlust des Arbeitsplatzes ein häufig traumatisches Ereignis. Warum soll dies bei Frauen anders sein, besonders, wenn es nicht nur reine Geld-Verdienen-Jobs sind, sondern Jobs, zu denen eine hohe Qualifikation erforderlich war.

    Hier mein Vorschlag für Konjunkturpakt III (hallo liebe Politiker, zuhören, gibt’ die entscheidenden paar hunderttausend Stimmen für):

    § 1 Nr. 3 und 5 EmbSchG werden gestrichen.

    Vier Versuche werden voll finanziert.

    Das kann man sogar mal eben im Dienstwagen ins Handy tippen und dann an die zuständige Kampa simsen.


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    Geschrieben von cruzeiro am 22. August 2009 um 16:14

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