Die Kinderwunsch-Seite
«
»

Dies und das

Witwe fordert Herausgabe eingefrorener Eizelle

Eine extrem traurige Geschichte erschien heute in der Presse. Ein junges Paar hat in Deutschland eine IVF-Behandlung durchführen und dabei eine überschüssige befruchtete Eizelle einfrieren lassen.

Bevor diese nun zurückgegeben werden und zu einer Schwangerschaft führen konnte, verstarb ihr Mann bei einem Verkehrsunfall.

Die junge Witwe möchte nun auf gerichtlichem Wege die Klinik zur Herausgabe der befruchteten Eizelle zwingen, wie das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch mitteilte. Das Einsetzen dieser Eizellen in die Gebärmutter widerspricht nach Angaben des Landgerichts in Deutschland möglicherweise dem Gesetz zum Schutz von Embryonen aus dem Jahre 1991. Weil die Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen in Deutschland verboten ist und auch die Mitwirkung an einer im Inland strafbaren Handlung Konsequenzen für die Klinik haben könnte, hat diese die Herausgabe verweigert.

Die Zivilkammer des Landgerichts hat in der am 12. August beginnenden Verhandlung diese ethisch und rechtlich schwierige Frage nun zumindestens in der ersten Instanz zu klären, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Via Neubrandenburg-Blog


Stichwörter: , , ,

Kommentare

14 Kommentare für “Witwe fordert Herausgabe eingefrorener Eizelle”

  1. Das ist wirklich traurig. Ich kann die Frau gut verstehen. Ich würde vielleicht auch so handeln.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von Nauka am 6. August 2009 um 09:25
  2. “Die Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen in Deutschland ist verboten” (was ich auch grenzwertig finde, wenn man bei einem Verstorbenen Samen entnimmt – aber man weiß nie, wie man selber in der Situation empfinden würde). Die Befruchtung fand in diesem Fall aber mit dem Samen eines lebendigen Menschen statt. Ich hoffe für die Frau, dass sie ihren Wunsch erfüllt bekommt.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von Lizy am 6. August 2009 um 10:32
  3. kann sie die nicht nach russland oder so transferieren lassen, gefroren, in eine dortige klinik, und sich da einsetzen lassen???? Mensch, blöd :-( echt. traurig.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von greta am 6. August 2009 um 11:11
  4. @greta
    Wenn ich das richtig verstanden habe, will sie sich die Embryonen ja im Ausland einsetzen lassen. Allerdings will die Klinik – aus Angst sich durch vorwerfbare Mitwirkung strafbar zu machen – diese nicht herausgeben.

    Ich würde genauso darum kämpfen und es ist der Frau nur zu wünschen, dass das Gericht zu ihren Gunsten entscheidet.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von gecko1980 am 6. August 2009 um 11:47
  5. Hi,
    woher weiss den die Praxis, dass der Mann verstorben ist? Ich war bei meiner Kryo immer allein dort, da wäre es gar nicht aufgefallen.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von hatana am 6. August 2009 um 12:13
  6. In meiner Praxis muss der Ehemann auf einem Einverständnisformular unterschreiben. Natürlich prüft keiner nach, ob die Unterschrift tasächlich von ihm stammt. Die Termine nehme ich auch immer allein wahr.

    Ich vermute, sie hatte nicht mit solch einem Widerstand der Praxis gerechnet und mit offenen Karten gespielt.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von gecko1980 am 6. August 2009 um 12:51
  7. Die arme Frau… und armes Deutschland!

    Ich hoffe inständig, dass sie einen Weg findet und dann natürlich auch noch ein gesundes Kind zur Welt bringt. Das ist der Frau wirklich zu wünschen.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von Kunstkoma am 6. August 2009 um 20:18
  8. ich frage mich natürlich auch, ob jetzt jeder kiwudoc alle tageszeitungen auf familiennachrichten filzen muss… sorry…. aber so weit kommts dann doch. schade, wenn sie es selbst verraten hat. wenn sie so eine praxis hat, in der man es nicht vertrauenswürdig mit den docs abhandeln kann. wirklich schade.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von greta am 6. August 2009 um 23:26
  9. bei allem gebotenen “pragmatismus” wie die frau im einzelnen doch noch an ihre eizelle hätte kommen können:

    es ist unwürdig und menschenverachtend leuten ihre rechte am eigenen biologischen abkömmling so zu beschneiden…sowas ist einfach erbärmlich und leider typisch für die dazu kursierende rechtsauffassung in unserem land.

    allen ernstes: da ist ein paar, das bereitwillig KB macht und der mann verstirbt plötzlich, aber die frau möchte trotzdem versuchen das gemeinsam gewünschte kind zu bekommen.
    könnte es sein, dass bei dem verbot der posthumen elternschaft weniger die individualrechte am potentiellen kind das problem darstellen, als vielmehr finanzielle erwägungen..?
    faktisch wäre das kind schon bei geburt halbweise und andere finanzielle regelungen kämen zum tragen, als bei “nur” single-eltern…wird an der schwachsinnigen regelung etwa festgehalten, weil das verwerfen des nachwuchses in dieser konstellation für den staat billiger ist..?
    mal etwas böswillig gedacht jetzt.. ;-)


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von reaba am 7. August 2009 um 08:28
  10. Hi reaba,
    ich denke auch es geht da um ganz praktische Ding, wie zb. Erbrecht. Der kinderlose man vererbt ja an seine Frau und dann aufsteigend zurück wieder an seine Eltern. Solang noch mögliche Nachkommen entstehen könnten, würde also niemand Erbe werden. Das könnte ja über Jahre gehen, ausserdem muß die Vaterschaft dann eindeutig belegt werden können, d.h. man müsste auch noch genmaterial des Verstorbenen sichern, ich glaube da muss wirklich viel gesetzlich geregelt werden. Aber ich sehe es auch so, dass die Frau die Eisbärchen bekommen sollte.


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von hatana am 7. August 2009 um 15:50
  11. ob eine Petition helfen könnte?


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von Lizy am 10. August 2009 um 10:39
  12. http://www.charivari.de/nachrichten/nachrichten_detail.php?nachrichten_id=148484

    Wenn man dieser Mitteilung glauben darf, wurde die Klage abgewiesen.

    Man kann nur hoffen, dass die Frau die Kraft und die finanziellen Mittel hat, hiergegen Berufung einzulegen und dass das OLG einsichtiger ist!


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von gecko1980 am 12. August 2009 um 16:37
  13. [...] hatte hier ja kürzlich über einen Fall berichtet, in dem eine Witwe die Herausgabe von eingefrorenen Eizellen gerichtlich einforderte, die zu [...]


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von Herausgabe von Eizellen abgelehnt am 13. August 2009 um 22:28
  14. [...] Mannes, mit dem sie sich einer künstlichen Befruchtung unterzogen hatte, forderte sie die Herausgabe der eingefrorenen Eizellen. Vor dem Landgericht wurde diesem Wunsch nicht entsprochen, woraufhin sie die Revision vor dem [...]


    Kommentar bewerten: Add rating 0  Subtract rating 0  
    Geschrieben von Kinderwunsch-Witwe: Trauriges Ende der Geschichte am 1. Mai 2011 um 23:47

Schreiben Sie einen Kommentar