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Dies und das

Verbot der Eizellspende verstösst gegen europäisches Recht

Zumindest ist dies nun für Österreich am Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so festgestellt worden. Österreich wurde in dem Urteil zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verpflichtet. Österreich verstößt gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie stellte der Gerichtshof fest. Zudem diskriminiere dieses Verbot unfruchtbare Paare. Die Richter gaben damit zwei österreichischen Paaren Recht, deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerfüllt blieb.

Möglichkeit der IVF mit gespendeten Zellen abgelehnt

Ihnen muss Österreich nun jeweils 10.000 Euro Schadensersatz zahlen. Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher als einzige Möglichkeit eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung (IVF) mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Das Gericht stützte sich auf die österreichische Gesetzgebung, die Befruchtungen mit gespendeten Samen zwar in der Gebärmutter zulässt, aber nicht im Reagenzglas, also in vitro.

Nichts “Ungewöhnliches”

Urteil für Eizellespende

Urteil für Eizellespende

Es bekräftigte auch das generelle Verbot von Eizellen-Spenden. Zum einen sollten damit “ungewöhnliche Familienverhältnisse” verhindert werden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe – eine biologische und eine, die es ausgetragen habe, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus “sozial benachteiligten Schichten” unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.

Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten. Er erinnerte daran, dass auch Adoptionen zu “ungewöhnlichen Familienverhältnissen” führten, weil die Kinder nicht biologisch von den Eltern abstammten.

Ein spannendes Urteil und im Prinzip 1:1 auf Deutschland und die Schweiz übertragbar.

via: Standard


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Kommentare

8 Kommentare für “Verbot der Eizellspende verstösst gegen europäisches Recht”

  1. Es lebe der Europäische Gerichtshof!

    Hoffentlich wird dieses Urteil nun auch bei deutschen Gerichten ernst genommen. Die betreffenden Paare könnten ja immerhin auch bis zum Europäischen Gerichtshof vordringen.

    Erschreckt hat mich hingegen dieses lange zurück liegende Datum. Muss es wirklich 11 Jahre dauern, bis nach einer Abweisung bei einem Gericht eines Landes der Europäische Gerichtshof endlich eine Entscheidung trifft?


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    Geschrieben von Rebella am 6. April 2010 um 00:25
  2. Auch wenn für mich persönlich, die ich bereits einmal erfolglos in Spanien eine EZS in Anspruch genommen habe, die Auswirkungen in Deutschland nicht schnell genug kommen werden, bin ich doch froh, dass die EU sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Irgendwann wird auch Deutschland um eine Reaktion auf dieses Urteil nicht herumkommen – selbst wenn wiederum eine Klage vorausgehen muss. Es ist schizophren, die Samenspende zu erlauben, die Eizellspende jedoch zu verbieten. Nicht mal mein Gynäkologe oder mein KiWu-Doc verstehen das. Wie sollte ich?

    Manchmal ist die EU also doch für was gut.


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    Geschrieben von Lakritzschnecke am 6. April 2010 um 07:51
  3. Mich hat beim Lesen auch erschreckt, dass diese Paare seit 1999 klagen (wahrscheinlich auch schon Jahre davor bis zu dieser Abweisung in Wien)- da ist ja wohl, für diese Paare zumindest, jeder Zug abgefahren – daher um so mehr Respekt für sie, dass sie es trotzdem durchgezogen haben. Ich ziehe meinen Hut und hoffe, dass es nun auch endlich in D ein Umdenken gibt.


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    Geschrieben von Tonihase am 6. April 2010 um 13:19
  4. ohne allzu pessimistisch sein zu wollen: kann nochmal locker 10 jahre dauern ehe das in die nationale rechtsprechung eingeht … falls es dann die EU noch gibt.

    die paare die das durchgezogen haben (kann man fast nur als betroffener jurist als “hobby” selbst machen): voller respekt dafür und hoffentlich mittlerweile auch anderweitig erreichten reproduktionserfolg!


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    Geschrieben von reaba am 6. April 2010 um 17:55
  5. [...] deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerf


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    Geschrieben von Wunschkind staatlich unerw am 28. April 2010 um 16:16
  6. Hab’ das gerade erst mitgekriegt. Ja spinn ich denn? Das ist doch der Tod der Dreierregel. Ein Sch…dreck sollte man sich jetzt noch um die tägliche Einhaltung der §§ 1 Nr. 3 und 5 EmbSchG kümmern.


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    Geschrieben von cruzeiro am 6. Mai 2010 um 20:37
  7. [...] Vor knapp drei Monaten wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass das Verbot der Eizellspende in Österreich gegen europäisches Recht verstößt. [...]


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    Geschrieben von Eizellspende: Österreich gibt sich nicht geschlagen am 21. Juni 2010 um 00:24
  8. [...] Nun ist das Finanzgericht Niedersachsen nicht der Finanzgerichtshof und daher das Urteil nicht höchstinstanzlich und bindend. Die Revision wird sicherlich erfolgen. Es ist zu hoffen, dass auch die Richter der nächsten Instanz ihre Bewertung ändern. Und wenn man dann schon mal dabei ist, könnte man auch Eizellspenden steuerlich berücksichtigen, denn sonst bestünde eine Ungleichbehandlung, die auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Mann und Frau nicht haltbar ist. Und da sollte es auch egal sein, dass diese Therapie aktuell nur im Ausland möglich ist. Denn das könnte sich ja auch ändern. [...]


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    Geschrieben von Künstliche Befruchtung mit Fremdspermien steuerlich absetzbar. | Recht | Aktuelles zum Thema Kinderwunsch am 23. Juli 2010 um 00:26

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