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Recht

Sperma verwechselt: Mann vom Unterhalt befreit

Nach einer künstlichen Befruchtung hat ein Ehepaar einen Sohn bekommen. Dieser war schwer behindert (bevor jetzt jemand ins Grübeln kommt: Über die Ursache der Behinderung ist nichts bekannt). Das Paar ließ sich später scheiden, wobei der Ex-Ehemann sich aber weiterhin um seinen Sohn kümmerte.

Um bei einem möglichen medizinischen Notfall rasch einen geeigneten Blutspender für das Kind zu finden, wurden den Eltern und dem Jungen Blut entnommen und die Blutgruppen bestimmt. Daraus ergab sich, dass es sich bei dem Ex-Ehemann nicht um den leiblichen Vater handelt. Dies bestätigten weitere Gutachten.

Das Amtsgericht München gab der Klage des inzwischen geschiedenen Mannes statt. “Es ist eine ungewöhnliche Anfechtungsklage”, sagte Gerichtssprecherin Ingrid Kaps. Mit dem Urteil muss der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen. Ob der Mann von seinem Recht Gebrauch machen wird, blieb aber offen. Für das Kind werde es schwierig sein, je zu erfahren, wer sein leiblicher Vater sei, hieß es.

Bei einer Schadenersatzklage der Mutter gegen den behandelnden Arzt gebe es große Hürden zu überwinden, erläuterte die Gerichtssprecherin. Denn zunächst müsse die Mutter beweisen, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler des Arztes Grund dafür war, dass der Ex-Ehemann nicht der Vater ist.

Via Spiegel online

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Kommentare

1 Kommentar für “Sperma verwechselt: Mann vom Unterhalt befreit”

  1. Autsch.


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    Geschrieben von Suse am 30. Januar 2007 um 08:41

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