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Dies und das

Präimplanationsdiagnostik wird vor BGH verhandelt

Die genetische Untersuchung von Embryonen (PID = Prämplantations- diagnostik) ist in Deutschland verboten. So meinte man zumindest, bis ein Berliner Arzt sie
1. durchführte
2. sich selbst deswegen anzeigte
3. und im anschließenden Prozess freigesprochen wurde.

So wurde es hier auch bereits berichtet. Im “Biopolitik-Blog” der FAZ fand ich heute den Hinweis, dass über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik demnächst vor dem Bundesgerichsthof entschieden wird. Und auch noch einige Details zum Verlauf des Berliner Prozesses finden sich dort. Dafür ist Oliver Tolmein zu danken.

Etwas tendenziös wird er jedoch im weiteren Verlauf seines Artikels. Mal abgesehen davon, dass auch hier das Wort Kinderwunsch-Zentrum mal wieder in Gänsefüßchen gesetzt wird.

Richtig nimmt Tolmein an, dass hier ein Präzedenzfall erwirkt werden sollte (inszeniert ist seine Wortwahl). Weiter schreibt er:

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren, kaum dass sie es eröffnet hatte, zuerst selber wieder ein. Nach Auffassung der zuständigen Juristin handelte der Gynäkologe im unvermeidbaren Verbotsirrtum, da er sich nämlich vor seiner Aktion ein Rechtsgutachten hatte erstellen lassen, das die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnose begründete. Wieso der Arzt, wenn er denn von der Erlaubtheit seines Handelns so restlos überzeugt war, Selbstanzeige gestellt hatte, blieb dabei eher ungeklärt.

Das liegt im Wesen eines Präzedenzfalls vor Gericht. Es hilft nicht, wenn jemand persönlich oder aufgrund eines Rechtsgutachtens (und sei dies auch von Frau Prof. Frommel) der Meinung ist, recht zu handeln. Recht handeln in seiner eigentlichen Bedeutung kann man nur, wenn diese Rechtsauffassung auch vor Gericht bestand hat. Letztlich auch nur, wenn dies vor einem höchstinstanzlichen Gericht der Fall ist. Daher ist es nur konsequent, die Klärung in höchster Instanz voranzutreiben. Die Frage, weshalb die Selbstanzeige gestellt wurde, ist in diesem Zusammenhang entweder dumm oder tendenziös.

Er formuliert es vorsichtig, jedoch kommt in einer weiteren Aussage seines Artikels die übliche “Dammbruch-Argumentation” zum Tragen:

Sollte die Berliner Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird sie gravierende Folgen nach sich ziehen. Die in der Bundesrepublik mittlerweile verbreiteteten „Kinderwunsch”-Zentren werden dann die Präimplantationsdiagnostik in erheblichem Umfang anbieten.

Wenn wir den Ärzten erst einmal die PID erlauben, werden sie diese auch nutzen. Dies als Gefahr darzustellen vernachlässigt die Tatsache, dass entsprechende gesetzliche Regelungen der PID (z. B. nur zum Ausschluss bereits bekannter Erbkrankheiten bei den Eltern und nicht zum Aneuploidie-Sceening*) möglich und nötig sind, um die Anwendung derselben nicht ausufern zu lassen.

Diese Aussage stellt indirekt die Motivation des Berliner Kollegen in Frage: Hier ging es um den Ausschluss von Erbkrankheiten, die bei den Eltern vorlagen. Es ging also um die optimale Behandlung des Paares und die Ersparung von unnötigem Leid und nicht um eine Erweiterung der Einkunftsquellen. Den Patienten Leid zu ersparen, ist aus Sicht der Staatsanwältin offenbar kein ausreichender Grund, wurde sie doch mit der Aussage “Sie können ja abtreiben oder gleich auf Kinder verzichten” zitiert.

* Aneuploidie-Screenin = Durchzählen der Chromosomen in einem Embryo, um zufällige Fehlverteilungen auszuschließen


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Kommentare

11 Kommentare für “Präimplanationsdiagnostik wird vor BGH verhandelt”

  1. Die Aussage der Staatsanwältin bestärkt mich in der Auffassung, dass viele der Entscheidungsträger ausgesprochen schlecht informiert sind und nicht einmal über ein Mindestmaß an Mitgefühl verfügen. Anders läßt es sich nicht erklären, dass vielfach davon ausgegangen wird, dass PID inflationär gebraucht würde.

    Wozu die Embryonen durch ein Verfahren gefährden, welches für genetisch gesunde Paare ohnehin kaum einen Erkenntnisgewinn bringt, mal ganz abgesehen davon, dass dazu überhaupt erst eine bestimmte Anzahl an Embryonen zur Verfügung stehen muß?

    Betroffenen Paaren das Verfahren zu verwehren, damit es nicht alle machen (die es nicht machen würden, davon bin ich überzeugt), was letztlich gesetzlich auch zu klären wäre, ist einfach unmenschlich. “Sie können ja abtreiben…” -das rechtfertigt doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde!

    Die Wortwahl des Autors erzeugt den Eindruck, dass die “in Deutschland mittlerweile verbreiteten Kinderwunschzentren” eine Plage sind. Leider läßt sich die erforderliche Spezialisierung nun einmal kaum in der hiesigen Arztpraxis realisieren.

    Die bisherige Rechtsprechung zur Kinderwunschbehandlung stimmt nicht sehr optimistisch, aber gespannt bin ich dennoch, auch auf die Berichterstattung.


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    Geschrieben von tintenklecks am 15. Juni 2009 um 09:56
  2. In Deutschland ist der Wunsch, Kinder zu bekommen, gesellschaftlich nicht sehr hoch bewertet. Wer Kinder bekommen will, ist irgendwie sonderbar. Abtreibung wird akzeptiert, ein “Kinderwunsch”-Zentrum aufzusuchen, ist suspekt. Verkehrte Welt!
    Die Aussage “Sie können ja abtreiben oder gleich auf Kinder verzichten” drückt für mich genau dieses Missverhältnis aus. Wenn ein Mann sich so geäußert hätte, könnte ich noch minimales Verständnis aufbringen, aber von einer “Staatsanwältin” (*ätsch*) erwarte ich mehr Einfühlungsvermögen.


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    Geschrieben von Kathrinchen am 15. Juni 2009 um 17:39
  3. Zitat aus dem Artikel von Tomlein:

    “Diese Methode, Präimplantationsdiagnose genannt, erlaubt nämlich unter einer Mehrzahl von im Reagenzglas erzeugten Embryonen eine Auswahl nach beliebigen genetischen Eigenschaften zu treffen. Es ist nicht nur möglich männliche und weiobliche Embryonen zu selektieren, sondern auch z.B. Embryonen, die später als Gewebe- oder Organspender für Geschwisterkinder in Betracht kommen - der Phantasie für Auswahlkriterien sind keine Grenzen gesetzt.”

    BUUUHHHAAAA…die bösen Weißkittel in den Zentren für “Kinderwunsch”..oder “Organspende”.
    Und die “chauvinistischen Eltern”, die das Geschlecht wählen wollen (an das die genetischen Erkrankungen oft gebunden sind).

    Das zitierte Knäblein, das auf mich den zumindest optischen Eindruck eines verkappten Priesteramtskandidaten macht, hat wohl neben den Studien zuviel SiFi oder Thriller gelesen (miese allerdings) - jedenfalls sieht seriöser Journalismus anders aus. Wissenschaftlicher. Wer schon nicht den Zusammenhang sieht zwischen Nichteinnistung (worunter viele Paare heftig, auch finaziell, leiden) und gravierenden Erbkrankheiten (oft Grund für Nichteinnistung wg. mangelnder genetischer Qualität des Embryos), der hat doch den Sinn des Handelns von Reproduktionsmedizinern an sich und als solche nicht verstanden: Schwangerschaften entstehen zu lassen, die nicht mangels genetischen Potentials mit hoher Wahrscheinlichkeit desaströs enden. Platt gesagt: gesunde Babies machen.

    ..wie mir diese Pseudo-Moralisten und universellen Bedenkenträger mittlerweile auf den Keks gehen, kann ich kaum in Worte fassen.

    Noch schlimmer ist allerdings die “Staatsanwältin”..wer schon unbedingt so einen nicht karriereförderlichen Ableger haben will, soll ihn/sie gefälligst doch wieder abtreiben, wenn was nicht stimmt…das impliziert eine Weltsicht und Rechtsauffassung, bei der mir mehr als schlecht wird.

    Ein in der Intention wahrscheinlich gut gemeinter Grundsatz “Embryonenschutz” ist meiner Meinung nach in der gesetzlichen Durchführung und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung in großen Bereichen völlig pervertiert. Ein “Schutzgesetz”, das, die Rechtsauffassung besagter Staatsanwältin zu grunde gelegt, den Embryo höher bewertet als den Fötus..vom Leib- oder “Seelen”-Heil der potentiellen Mutter ganz zu schweigen, kann nicht richtig sein.
    Erbärmlich geradezu als Gesetz für ein Land wie das unsere.


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    Geschrieben von reaba am 15. Juni 2009 um 18:34
  4. Kathrinchen, von weiblichen Kinderlosen in höherer Position, jenseits des gebärfähigen Alters, kann man oft nicht mehr Einfühlungsvermögen verlangen. Gut, unter denen gibt es auch jene, die gern Kinder gehabt hätten. Aber diese Staatsanwältin gehört offenbar nicht dazu. Vielleicht gehört sie ja zu denen, die die Möglichkeit der Abtreibung für sich persönlich gern in Anspruch genommen hat und meint, dieser Service wäre auch für alle anderen Frauen so super.


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    Geschrieben von Rebella am 15. Juni 2009 um 22:42
  5. Da soll man die Welt noch verstehen?

    Ich gehe davon aus, dass es den meisten Kinderwunsch-Paaren egal ist, was sie gebären, solange dies denn auch mal geschieht. Aussagen wie die, der Frau Staatanwältin finde ich zum Erbrechen.
    Meiner Meinung nach, sollte PID nicht generell verboten werden, aber auch nicht erlaubt. Bei bestimmten Indikationen sollte eine Selektion erlaubt sein.

    Im Übrigen frage ich mich:
    Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe? :S


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    Geschrieben von geschafft am 22. Juni 2009 um 15:24
  6. Nach 5 Fehlgeburten und einem Abbruch wegen Schwerstbehinderung wäre die PID für uns das Mittel gewesen, um doch noch ein Kind zu bekommen.
    Schade, dass die Gesellschaft ein solch verzerrtes Bild der Realität hat.
    Wie kann man nur erlauben, dass kranke Kinder bis zum 7. Monat abgetrieben werden, aber verbieten, dass genau diese Schwangerschaften verhindert werden? Das ist sowas von zynisch und unlogisch.
    Wer einmal einen Abbruch aus diesem Grund hatte, der weiß, dass man damit vielleicht niemals “ins Reine” kommen kann.
    Die Gesetze in Deutschland dazu sind menschenfeindlich und grausam.

    Es ist doch kein Problem, genau vorher zu bestimmen, was bei der PID untersucht werden darf und was nicht.

    Für uns ist es nun sowieso zu spät.
    Sollte ich noch Karriere machen, gelte ich dann wohl als böse kinderlose Karrierefrau… nachdem wir uns mit unserem Kinderwunsch nahe an die Pleite geschafft haben, sind wir dann gesetzlich als Kinderlose auch noch zur Abzocke freigegeben.
    Sorry wenn ich etwas zynisch rüberkomme…. aber mich haben die letzten Jahre “gezeichnet”


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    Geschrieben von jaquelina am 24. Juni 2009 um 14:25
  7. [...] vor kurzem hat ein Berliner Frauenarzt sich selbst angezeigt, der im Zuge einer Kinderwunschbehandlung einer Frau den Embryo eingepflanzt hat, der laut der [...]


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    Geschrieben von Ausgewähltes Baby soll Bruder retten am 10. Juli 2009 um 14:02
  8. Der Berliner Frauenarzt hat aber keine PID durchgeführt, um ein passendes Geschwisterkind in die Welt zu setzen, sondern in den betreffenden Fällen ging es um ausgeprägt schwere Erbkrankheiten, die beim Nachwuchs verhindert wurden.

    Ich freue mich jedenfalls, dass dieser Berliner Arzt den Mut dazu hatte und dass es für die betreffenden Paare nun etwas mehr Hoffnung gibt, dass sich mal was bewegt.


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    Geschrieben von Rebella am 10. Juli 2009 um 20:02
  9. [...] hatte. Der Arzt hat sich dann selbst angezeigt, weil er rein rechtlich gesehen gegen das Verbot der Präimplantationsdiagnostik verstoßen [...]


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    Geschrieben von IVF: Mehr Erfolg durch Screening am 20. Oktober 2009 um 11:16
  10. Ich weiß nicht recht, wie ich diesen Artikel “Mehr Erfolg durch Screening” verstehen soll. Hat hier jemand was verwechselt?

    Dass die PID nicht zu höheren Erfolgschancen beiträgt, haben wissenschaftliche Studien hinreichend gezeigt. Der Nutzen der PID liegt darin, Menschen mit schweren Erbkrankheiten zu einem Kind zu verhelfen, das nicht Träger dieser Erbkrankheit ist. Der Berliner Arzt hat auch nicht aufgrund höherer Erfolgschancen gehandelt, sondern aufgrund einer schweren Erbkrankheit.

    Hingegen gibt es aber ein Screening von befruchteten Eizellen, bei dem nicht die genetische Erbinformation ausgewertet wird, sondern das optische Aussehen. Hier schaut man am Tag 3 nach der Befruchtung, wie gleichmäßig sich die Zellen geteilt haben und ob es starke Fragmentierungen gibt. Damit kann man schon relativ gute Aussagen über die Weiterentwicklung treffen. In Deutschland ist dieses Verfahren noch nicht so zweckmäßig anzuwenden, da nach offizieller Interpretation des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) nur maximal 3 Embryonen weiter kultiviert werden dürfen. In den meisten Ländern dürfen jedoch alle Embryonen (im Schnitt sind das 6 - 10) weiter kultiviert werden. Wenn man aus einer größeren Menge den Embryo mit den besten Erfolgsaussichten nach einem Screening auswählen darf, sind die Erfoilgsaussichten naturgemäß höher. Ein weiterer Vorteil ist, dass man dann zu einer angemessenen Schwangerschaftswahrscheinlichkeit nur einen Embryo übertragen muss und damit Mehrlingsschwangerschaften vermeidet.

    Schade, dass solche Artikel wie in Babys.de zur Desinformation der Bevölkerung beitragen. …


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    Geschrieben von Rebella am 20. Oktober 2009 um 15:54
  11. Der Termin vor dem BGH rückt näher. Am 6.7.10 werden wir hoffentlich eine positive Entscheidung bekommen.

    Was bisher noch nicht so öffentlich zur Sprache gekommen war, ist, dass der Berliner Arzt die so genannte Throphoblastbiopsie angewandt hat. Eine sehr späte Form der PID, bei der die zu untersuchenden Zellen erst in einem Stadium entnommen werden, wo sie nicht mehr totipotent sind. Das heißt, die entnommenen Zellen könnten sich nicht mehr jede für sich zu einem Menschen entwickeln. Das ist ein entscheidender Unterschied, da die verbrauchende Untersuchung totipotenter Zellen für sich allein betrachtet von Extremkonservativen als “Töten eines Menschen” bezeichnet werden konnte. Auch kann die Entnahme einer totipotenten Zelle streng betrachtet als Klonen ausgelegt werden.

    Dies jedoch ist inzwischen generell nicht mehr nötig, da die Untersuchung zu so einem späten Zeitpunkt wohl Erfolg versprechender ist als die zu einem früheren Zeitpunkt.


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    Geschrieben von Rebella am 19. Juni 2010 um 23:51

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