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Wir können aufatmen: Das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren bei Newslettern ist kein Spam.
Man glaubt ja nicht, mit was für einem Käse man sich als Betreiber einer Webseite beschäftigen muss. Nicht zuletzt auch mit den Vertretern der Juristenzunft. Denn hier gibt es einige schwarze Schafe, die nicht schlecht davon leben, Betreiber von Webseiten für fragwürdige Regelverstöße abzumahnen. Das kostet dann gerne schnell mal 3-4 stellige Euro-Beträge. Oder zumindest einiges an Adrenalin.
Das Problem mit den Newslettern
Wer Spam-Mails verschickt, den erwarten den neuen Gesetzen zufolge bis zu 50.000 Euro Strafe. Was nun, wenn man seine Leser trotzdem regelmäßig über neue Artikel informieren möchte, wie wir es hier tun? Bis vor kurzem lebte man dann beständig in der Angst, dass jemand diesen Service zum Anlass für eine kostenpflichtige Abmahnung nimmt. Und einige haben es auch bei uns (erfolglos) versucht.
Double-opt-in ist die Lösung
Manch einer wird sich gewundert haben, warum man nach Bestellung des Newsletters noch einmal bestätigen muss, dass man die Mails auch regelmäßig erhalten möchte. Damit wird vermieden, dass jemand die Email-Adressen anderer Leute in solche Newsletter-Verteiler eintragen kann. Denn nur die Person, welche die Email-Adresse nicht nur kennt, sondern auch die Bestätigungsmail lesen und beantworten kann, ist der rechtmäßige Besitzer. Jetzt wurde auch gerichtlich klargestellt, dass das Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails geeignet und ausreichend ist, den unbefugten Eintrag von E-Mail-Adressen in einen Newsletters zu verhindern.
Das gleiche Verfahren wird aus diesem Grund auch bei der Anmeldung für unsere Foren angewendet.
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