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Dies und das

“Kinderwunsch-Witwe”: Entscheidung im April?

Im Sommer letzten Jahres ging der Fall einer jungen Frau durch die Presse, die während einer IVF-Behandlung ihren Mann durch einen tödlichen Unfall verlor und daraufhin die Herausgabe noch eingefrorener Eizellen gerichtlich erwirken wollte. Sie plante, diese Eizellen im Ausland einsetzen zu lassen. Dies wurde vom Landgericht Neubrandenburg mit Hinweisauf das Embryonenschutzgesetz abgelehnt. Dazu hatte ich ja bereits ausführlich berichtet und kommentiert.

Ende des letzten Jahres wurde der Fall wieder aufgerollt und vor dem Oberlandesgericht in Rostock als Musterklage zugelassen.

Auf der Homepage des NDR findet sich nun der HInweis auf einen Fortschritt in den Beratungen:

Die Kammer entschied am Mittwoch nach mehrmonatiger Untersuchung, ein früheres Urteil des Landgerichts Neubrandenburg zu überprüfen. Am 19. April wollen die Richter darüber beraten, ob das zuvor verhängte Verbot zum Auftauen der Eizellen Bestand haben kann. “Das Verfahren ist auf jeden Fall juristisches Neuland, die Konstellation ziemlich ungewöhnlich”, sagte ein OLG-Sprecher. Zunächst sei für das Rostocker Zivilverfahren nur ein Verhandlungstermin geplant. Falls die Klägerin eine neue Stellungnahme zu dem Fall abgebe, könne sich die Entscheidung aber weiter hinziehen.

Drücken wir Ines S., die sich auf ihrer Homepage übrigens selbst als “Kinderwunsch-Witwe” bezeichnet, die Daumen.


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Kommentare

7 Kommentare für ““Kinderwunsch-Witwe”: Entscheidung im April?”

  1. Meine Daumen hat sie. Ich überlege, mal an das Oberlandgericht in Rostock zu schreiben.


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    Geschrieben von Rebella am 31. März 2010 um 21:37
  2. *dd* auch von mir!

    Kinder wegzuwerfen – darauf liefe ja eine ablehnung hinaus – finde ich sowieso unsäglich…..


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    Geschrieben von greta am 1. April 2010 um 07:39
  3. Ich find auch- sind ihre Eizellen.. Soll sie haben dürfen..
    Aber andererseits- es bringt ihren Mann nicht zurück.. Leider..


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    Geschrieben von Schäfchen am 4. April 2010 um 13:59
  4. Ich hoffe, sie macht weiter bis notfalls zum Europäischen Gerichtshof. So super exotisch ist der Fall nämlich nicht.


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    Geschrieben von raise am 19. April 2010 um 11:34
  5. Heute war dieser Termin. Ich sehe gerade, die Urteilsverkündung ist erst am 7.5.10


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    Geschrieben von Rebella am 19. April 2010 um 22:05
  6. Hier die aktuelle DPA-Meldung zu der Gerichtsverhandlung:
    http://www.zeit.de/newsticker/2010/4/19/iptc-bdt-20100419-261-24564060xml


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    Geschrieben von Elmar Breitbach am 19. April 2010 um 23:02
  7. Falls es nicht schon irgendwo steht und ich es übersehen habe:
    Heute steht in der Zeitung (Tagesspiegel) ein größerer Artikel dazu. Es war der Zeitung eine kurze Meldung auf der Titelseite und eine ganze Spalte auf der Rückseite wert. Die “Kinderwunschwitwe” darf ihre Eizellen bekommen! Gratulation. Hoffentlich wird auch was draus.
    Maria


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    Geschrieben von maria am 9. Mai 2010 um 00:30

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