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Das ist der Titel der Homepage von Ines S. Sie gelangte zur traurigen Berühmtheit, weil das Landgericht Neubrandenburg die Herausgabe ihrer Eizellen verweigerte. Diese Gerichtsverhandlung wurde notwendig, da der Ehemann von Ines S., mit dessen Spermien die befruchteten Eizellen entstanden, tödlich verunglückte. Mehr dazu in einem älteren Artikel der News.
Dort gibt es auch ein Gästebuch und die Ankündigung, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Schön, dass Sie hier noch einmal in einem Extra Artikel auf die Seite der Kinderwunsch-Witwe verweisen.
Es wäre schön, wenn noch mehr Leute diese Frau auf ihrem Weg unterstützen würden.
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Für mich die absolute Horrorvorstellung, dass meinem Mann was passiert und ich die Frosties nicht abholen darf bzw. sie vernichten lassen muss. Wo ist denn da der Sinn – es gibt heutzutage so viele Kinder, die nicht mal wissen, wer ihre Väter sind. Kann man da eigentlich was im Testament verfügen? Wahrscheinlich nicht, oder?
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Danke für den Link.
Ich hab mir gerade die komplette Seite inkl. der Presseberichte angesehen. Natürlich kenne ich den Fall aus den Medien, aber die sehr persönliche Seite bringt einem das Schicksal der Frau nochmal sehr viel näher.
Ich bin auch absolut dafür, dass die Eizellen herausgegeben werden! Es sind ihre Eizellen! Das hieße aber auch, dass das Deutsche Embryonenschutzgesetz – schon für ähnliche Fälle – geändert werden muss. Und das wäre ja mehr als dran!
Schon traurig, dass es uns Kinderwünschlern in alle Richtungen so verdammt schwer gemacht wird!
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Ich hatte gerade heute im Nachbarforum eine Kommunikation mit der Biologin Frau Dr. Eue. http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=57579&postdays=0&postorder=asc&&start=0
Danach sind die PN-Stadien schon befruchtet, weil nämlich die Bildung der beiden Vorkerne als Befruchtung verstanden wird. Wie ich finde, sehr interessant für die Argumentation in diesem Fall.
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finde ich ehrlich gesagt weniger. Denn die Argumentation der Richter zielte auf die Verschmelzung des Erbuts ab, die beim Auftauen in Gang kommt, im PN-Stadium jedoch noch nicht erfolgt ist.
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Wo steht denn das so genau? Ich würde sehr gern mal das Urteil in seinem vollen Text lesen. Bisher habe ich immer nur davon gelesen, dass es um die Befruchtung ging. Man darf eben nach dem ESchG die Eizelle nicht mit dem Samen des Verstorbenen befruchten. Im ESchG finde ich nicht, dass man auch die bereits befruchtete Eizelle nicht erbgutverschmelzen (lassen) darf.
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Da ich meine Homepage überarbeitet habe, ist der o. g. Link nicht mehr verfügbar.
Hier meine Homepage-Adresse:
www.kiwu-witwe.de
Liebe Grüße, Ines
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ist geändert
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Jetzt findet man dort auch das Urteil “Im Namen des Volkes” im Volltext: http://www.kiwu-witwe.de/12.08.09%20schriftliches%20Urteil%20LG%20NBG.pdf
Interessant die Behauptung, der Befruchtungsprozess wäre noch nicht abgeschlossen, u.a. deshalb, weil es sonst einen rechtsfreien Raum gäbe, die befruchteten oder teilbefruchteten Eizellen wären eine Sache und es gäbe generell kein Recht auf Herausgabe. …
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Sorry, der Link funktioniert nicht. Hier noch mal neu:
http://www.kiwu-witwe.de/images/12.08.09%20schriftliches%20Urteil%20LG%20NBG.pdf
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Wann knallen denn hier endlich die Sektkorken für Ines S.?
Es lebe der Verstand eines Rostocker Richters!
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