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Das Eidgenössische Versicherungsgericht musste sich erneut mit der Frage auseinander setzen, ob die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) von den Krankenkassen als so genannte Pflichtleistung zu übernehmen sind.
Die Krankenkasse Intras verlangte die Rückerstattung der Kosten für Medikamente im Betrag von 2262 Franken, weil diese im Zusammenhang mit einer geplanten IVF verordnet worden waren. Die betroffene Patientin machte geltend, durch die Verweigerung der Kostenübernahme würden ihre verfassungsmässigen Rechte verletzt. Das Gericht bestätigte zwar, dass der Kinderwunsch ein von der Verfassung geschütztes Rechtsgut sei. Daraus lasse sich jedoch nicht direkt ein Anspruch auf Leistungen des Staates, speziell der Krankenversicherung, ableiten.
Auch aus dem Umstand, dass die In-vitro-Fertilisation gemäss Fortpflanzungsgesetz eine zulässige Methode ist, lasse sich nicht folgern, dass die Kosten für ein solches Verfahren von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen wären.
Es bleibt also dabei, dass die Kosten einer IVF nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Eidgenössisches Versicherungsgericht, Urteil vom 3. März 2005 (K 107/03)
Via: Beobachter
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Traurig, traurig… Und auch die Abklärungen für den Grund von Fehlgeburten wird erst ab der 3. Fehlgeburt teilweise übernommen. Dafür war die Krankenversicherung schnell am Start mir eine Mutter-Kindversicherung zu verkaufen (Anruf in der 10.ssw – ich hatte die FG in der 7.ssw….)
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Mir gehts wie baboo, es ist ein Trauerspiel. Aber Kinder sind in der Schweiz nunmal Privatsache und keine gesellschaftliche Aufgabe. Es wird wohl noch Jahrzehnte brauchen, bis sich das mal ändert
Noch dazu ist eine ICSI mehr als die Hälfte teurer als in Deutschland, wer da nicht reich ist, kann es gleich vergessen, vor allem, wenn er mehrere Versuche braucht *heul*
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