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Recht

Annulation der Ehe wegen Zeugungsunfähigkeit

Auf www.anwalt.tv findet sich folgende Blüte der deutschen Rechtsprechung:

Verschweigt ein Ehemann seine Zeugungsunfähigkeit, ist die Ehefrau grundsätzlich zur Anfechtung der Ehe berechtigt. Anwalt.tv zitiert hier einen Artikel aus der “Monatszeitschrift für Deutsches Recht” (Ausgabe 22/2004), welche über einen solchen Fall berichtet. Unter der Voraussetzung, dass seitens der Frau ein Kinderwunsch bestanden habe, wird das Verschweigen einer Sterilisation durch den Mann als arglistige Täuschung gewertet und somit ein ausreichender Grund für die Anfechtung der Ehe (Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Az.: 16 WF 110/04)).

Im konkreten Fall hatte der Ehemann seiner Frau die Sterilisation erst nach der Heirat mitgeteilt. Eine medizinische Behandlung oder Beratung wurde von dem Ehemann abgelehnt, weshalb auch die Fortführung der Ehe über einen Zeitraum von 9 Monaten nach der Offenbahrung der Zeugungsunfähigkeit als unerheblich eingestuft wurde. In diesem Zeitraum wurde von Seiten der Frau versucht, entsprechende medizinische Hilfe in die Wege zu leiten, der Ehemann lehnte diese jedoch ab.


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