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Übergewicht hat Nachteile bei künstlicher Befruchtung »

Dies und das

Änderung des Embryonenschutzgesetzes. DÄ berichtet

Kürzlich hatten wir hier einen Bericht über ein Gutachten, welches unter der Federführung von Prof. Diedrich (Uni Lübeck) erstellt wurde und sich mit Änderungen des Embryonenschutzgesetzes beschäftigte. Das Gutachten erfolgt im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.

Im Deutschen Ärzteblatt erschien nun ein Artikel zu diesem Gutachten, in dem die Möglichkeit zur Verhinderung von Mehrlingsschwangerschaften noch einmal gesondert herausgestrichen wurde.

Unter der (zugegebenermaßen etwas reißerischen) Überschrift “Gesetz schützt Embryonen und tötet Feten” habe ich bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass die Änderung des ESchG und der Kostenübernahme helfen könnte, viele Mehrlingen zu vermeiden.

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Kommentare

1 Kommentar für “Änderung des Embryonenschutzgesetzes. DÄ berichtet”

  1. Steter Tropfen höhlt den Stein.

    Schade nur dieser Satz: “Eine solche Änderung ginge auf Kosten des Embryonenschutzes.” - Ich sehe das nicht so, dass eine solche Regelung auf Kosten des Embryonenschutzes geht. Unsere Embryonen sind weiterhin ausreichend geschützt. Ich denke auch nicht, dass es 3- oder 4-stellige Zahlen von gelagerten Embryonen geben würde. Denn wenn man bis zum Tag 5 wartet, gibt es sowieso in den wenigsten Fällen Kryo-Embryonen. Und die werden dann ja wohl in den meisten Fällen zu einem späteren Zeitpunkt transferiert.

    Schön, dass auch die mangelhafte Regelung in Bezug auf heterologe Befruchtungen wieder thematisiert wird. Leider wurde hier aber die wichtigste Forderung vergessen, die Spender von möglichen Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen frei zu stellen. Dann nämlich gäbe es wieder mehr Spender!


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    Geschrieben von Rebella am 29. Oktober 2008 um 22:59

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