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Eigentlich hatten wir kostenmäßig ja einen guten Lauf. Alle wollten den kinderlosen Paaren ihre Behandlung bezahlen. Und getragen von dieser Euphorie dachte man nun auch bereits die aktuell gültige Altersgrenze kippen zu können.
Nun gibt es einen Dämpfer: Die Kostenübernahme für Frauen > 40 Jahre wird nicht erfolgen, so ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts. Eine 41jährige Frau hatte dagegen geklagt und diese Altergrenze als willkürlich bezeichnet. Auch Frauen bis zu 42 Jahren hätten noch gute Erfolgschancen mit der künstlichen Befruchtung Der Argumentation widersprach nun das BSG: Die Erfolgschancen nähmen schon ab dem 30. Lebensjahr der Frau stetig ab, gleichezeitig nehme das Risiko von Fehlgeburten zu. Daher durfte der Gesetzgeber eine pauschale Regelung treffen, ohne punktgenau ein medizinisch begründbares Alter festzusetzen.
Zudem gehöre das künstliche Herbeiführen einer Schwangerschaft nicht zum Kernbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, befand das Gericht. Der Gesetzgeber habe deshalb zur Kostensenkung die Altersgrenze beschließen dürfen.
Was immer der “Kernbereich” der gesetzlichen Krankenversicherung sein mag.
BSG: AZ: B 1 KR 12/08 R
Dieses Urteil ist beschämend!
Ansonsten fehlen die Worte – da siegt mal wieder die Partei mit dem längeren Arm!
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Na super! Da haben wir´s mal wieder Schwarz auf Weiß: Wir tollen “68er+” sind zu alt! Das ist soooo hart
Na ja – ich hab nicht wirklich erwartet, dass die Altersgrenze hochgesetzt wird, aber man hätte uns ruhig überraschen dürfen…
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Hm … wenn ich aber mit 41 spontan schwanger werde bekomme ich noch Mutterschaftsgeld aus dem peripheren Leistungsbereich der GKV, oder?
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@Vanity: klar, dann bekommst Du alles- auch nach IVF. Beschämend ist ja die Begründung. Denn noch nie war die Frühdiagnostik so gut wie heute! Und auch jüngere Frauen bekommen Kinder mit Fehlbildungen.
Das ganze ist unverständlich – und dumm!
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Und völlig undifferenziert. Schade.
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Wie mein Ur-Großvater schon in den 1960er gesagt, da sitzen (alte) Männer und reden über Probleme, die sie nicht betreffen. Er bezog das damals auf die Abtreibungsdebatte. Das gleiche Gefühl habe ich mit der KB-Debatte.
Wenn es um die sinkenden Chancen geht, dann sollte der Gesetzgeber doch gleich die Altersgrenze der Frau auf 30 festlegen. Dann ist wenigstens das Zeitfenster auch gering genug, weil unter 25 ja auch nicht bezahlt wird.
Ach es ist doch zum *kotz*!!!
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weiß gar nicht was mich mehr aufregt: das in letztlicher verantwortlichkeit einer fachfremden person (gesundheitsministerin) eine willkürliche altesgrenze gezogen wird…oder dass ein BSG wagt zu definieren, was der kernbereich der gesundheitsfürsorge ist
meiner meinung nach wird sich die situation erst ändern oder verbessern, wenn unfruchtbarkeit als fertilitätsbehinderung anerkannt wird.
das dies nicht längst der fall ist, ist in meinen augen weniger die einsicht in die notwendigkeit der damit befassten politiker, sondern schlicht angst vor entstehenden folgekosten.
sehr einäugig gedacht allerdings.
allerdings habe ich es eigentlich schon länger aufgegeben von menschen, die inlegislaturperioden denken oder deren posten nach parteiproporz besetzt werden (z.b. oberste richter an BVG oder BSG), anderes zu erwarten.
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Abstimmen nicht vergessen: http://www.welt.de/politik/article3307604/Kuenstliche-Befruchtung-ueber-40-Kein-Zuschuss.html
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[...] Hamburgerin hatte geklagt, nachdem ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung abgelehnt hatte. Die Frau war zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung 41 Jahre alt. Die Klägerin [...]
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Die checken nicht richtig, was eine IVF ist. Es ist keine “künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft”, sondern ein Hilfsmittel, um nicht funktionsfähige Körperteile in ihrer Funktion zu ersetzen, also eine Protese. Eine Beinprotese darf man doch auch haben, auch mit über 70 noch, obwohl man damit auch nicht wie ein 20 Jähriger laufen wird, oder ist das dann “künstliche Herbeiführung eines Laufens” und wird dann auch bald nicht mehr bezahlt?
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