|
Anlässlich der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie haben deutsche Reproduktionsmediziner eine veränderte Auslegung der sogenannten “Dreierregel” verlangt. dazu sei keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes notwendig, sondern lediglich eine geänderte Auslegung.
Bei der angestrebten Auslegung des Gesetzes berufen sich die Unterzeichner des Briefes auf ein Konzept, das unter der Leitung des Geschäftsführenden Direktors des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht und Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg, Jochen Taupitz, erarbeitet worden ist. Hauptpunkt ist eine individuelle Herangehensweise. Auch einschlägige Kommentare verträten die Auffassung dass der relevante § 1 Abs. 1 Nr. 5 des ESchG keine starre Quote für die Anzahl der Befruchtung von Eizellen vorschreibe, sondern vielmehr flexibel und abhängig von der individuellen Situation eines Paares angewendet werden könne.
Diese Interpretation des Gesetzes muss jedoch von den Justizministern der Länder abgesegnet werden, um in der Reproduktionsmedizin Anwendung zu finden.
Hier der vollständige Text der Presseerklärung
Update: Ergänzende Stellungnahme von Prof. Diedrich
keine Stichwörter vergeben
Kommentare
Kein Kommentar bisher für “Post an die Justizminister: Schluss mit der Dreierregel”
Schreiben Sie einen Kommentar