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Nur bedingt im Zusammenhang mit unerfülltem Kinderwunsch stehend und daher auch nur kurz erwähnt und verlinkt:
EU-Richtlinie: Bundestag verbietet Patente auf menschliche Gene aus der aktuellen Spiegel-Online Ausgabe:
Das deutsche Gesetz besagt im Einzelnen, dass ein Patent nur für Erfindungen, nicht aber für Entdeckungen möglich ist. Nur biologisches Material, das mit einem technischen Verfahren isoliert oder neu hergestellt wird, kann patentiert werden, nicht aber die bloße Entschlüsselung eines Gens oder seiner Teile.
Das Klonen von Menschen ist verboten, ebenso wie Eingriffe in die Keimbahn bei Menschen und die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken. Für menschliches Erbgut gibt es dem Gesetz zufolge keine Stoffpatente. Das heißt: Bei menschlichen Genen oder Teilen von Genen, so genannten Gensequenzen, werden Patente nur vergeben, falls damit eine konkrete Anwendung verbunden ist – ein so genanntes Verfahrenspatent. Damit geht die rot-grüne Bundesregierung über die Vorlage der EU hinaus, die Stoffpatente auf menschliche Gene erlaubt.
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